„Ergänzungssteuergesetz“ – Versionsunterschied
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Das Ergänzungssteuergesetz greift für natürliche Personen, die ein Vermögen von 6.000 [[Mark (1871)|Mark]] und mehr besitzen. |
Das Ergänzungssteuergesetz greift für natürliche Personen, die ein Vermögen von 6.000 [[Mark (1871)|Mark]] und mehr besitzen.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.verfassungen.de/preussen/gesetze/ergänzungssteuergesetz93.htm |titel=Ergänzungssteuergesetz (Vermögenssteuer, 1893) |abruf=2024-01-02}}</ref> |
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Das Gesetz wurde am 14. Juli 1893 erlassen durch die Unterschrift von [[Wilhelm II. (Deutsches Reich)|Kaiser Wilhelm II.]] im Neuen Palais. |
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Version vom 2. Januar 2024, 23:53 Uhr
Das Preußische Ergänzungssteuergesetz von 1893 ist in Deutschland das erste Gesetz gewesen in dem eine moderne Vermögenssteuer geregelt worden ist. Es wurde am 14. Juli 1893 erlassen und trat am 1. April 1895 in Kraft.
Inhalt
Das Ergänzungssteuergesetz greift für natürliche Personen, die ein Vermögen von 6.000 Mark und mehr besitzen.[1]
Geschichte
Das Gesetz wurde am 14. Juli 1893 erlassen durch die Unterschrift von Kaiser Wilhelm II. im Neuen Palais.
Einzelnachweis
- ↑ Ergänzungssteuergesetz (Vermögenssteuer, 1893). Abgerufen am 2. Januar 2024.