„Ergänzungssteuergesetz“ – Versionsunterschied

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
[gesichtete Version][gesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 2: Zeile 2:


== Inhalt ==
== Inhalt ==
Das Ergänzungssteuergesetz greift für natürliche Personen, die ein Vermögen von 6.000 [[Mark (1871)|Mark]] und mehr besitzen.
Das Ergänzungssteuergesetz greift für natürliche Personen, die ein Vermögen von 6.000 [[Mark (1871)|Mark]] und mehr besitzen.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.verfassungen.de/preussen/gesetze/ergänzungssteuergesetz93.htm |titel=Ergänzungssteuergesetz (Vermögenssteuer, 1893) |abruf=2024-01-02}}</ref>


== Geschichte ==
== Geschichte ==
Das Gesetz wurde am 14. Juli 1893 erlassen durch die Unterschrift von [[Wilhelm II. (Deutsches Reich)|Kaiser Wilhelm II.]] im Neuen Palais.
Das Gesetz wurde am 14. Juli 1893 erlassen durch die Unterschrift von [[Wilhelm II. (Deutsches Reich)|Kaiser Wilhelm II.]] im Neuen Palais.

== Einzelnachweis ==

Version vom 2. Januar 2024, 23:53 Uhr

Das Preußische Ergänzungssteuergesetz von 1893 ist in Deutschland das erste Gesetz gewesen in dem eine moderne Vermögenssteuer geregelt worden ist. Es wurde am 14. Juli 1893 erlassen und trat am 1. April 1895 in Kraft.

Inhalt

Das Ergänzungssteuergesetz greift für natürliche Personen, die ein Vermögen von 6.000 Mark und mehr besitzen.[1]

Geschichte

Das Gesetz wurde am 14. Juli 1893 erlassen durch die Unterschrift von Kaiser Wilhelm II. im Neuen Palais.

Einzelnachweis

  1. Ergänzungssteuergesetz (Vermögenssteuer, 1893). Abgerufen am 2. Januar 2024.