„Sensations-Prozess“ – Versionsunterschied

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Produktionsnotizen und Zensurprobleme: dreimaliges Verbot; Uraufführung
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== Produktionsnotizen und Zensurprobleme ==
== Produktionsnotizen und Zensurprobleme ==
''Sensations-Prozess'', in Österreich unter dem Titel ''Madame Steinheil'' (s.&nbsp;o.) gelaufen, entstand im Dezember 1927 und Januar 1928 in Staaken. Seit dem 2. März 1928 wurde der Streifen dreimal der Zensur vorgelegt und zweimal verboten, wegen, wie es in der Begründung hieß, „entsittlichender Wirkung“, mit der die öffentliche Ordnung gefährdet sei. Auch wurden diverse Szenen aus dem Gerichtssaal massiv gerügt, da diese angeblich karikierender Gestalt (etwa bei der Darstellung der Geschworenen) seien bzw. durch verfälschende Darstellungen „Zweifel in die Objektivität des Staatsanwalt und damit der Rechtspflege, deren Organ er ist“, säen würden<ref>[https://www.filmportal.de/sites/default/files/Sensationsprozess_O.00263_1928.pdf Gerichtsbeschluss] vom 19. März 1928</ref>. Schließlich passierte der mit zahllosen kleinen Schnittauflagen bedachte Film am 19. März 1928 die Zensur und wurde vier Tage darauf uraufgeführt. Der mit Jugendverbot belegte Zehnakter besaß eine beträchtliche Länge von 3368 Metern.
''Sensations-Prozess'', in Österreich unter dem Titel ''Madame Steinheil'' (s.&nbsp;o.) gelaufen, entstand im Dezember 1927 und Januar 1928 in Staaken. Seit dem 2. März 1928 wurde der Streifen bei den ersten drei Vorlagen von der Zensur verboten,<ref name="19280330NFP">{{ANNO|nfp|30|03|1928|18|Kleine Film-Chronik|HERVORHEBUNG=dreimal&#32;von&#32;der&#32;ensur&#32;verbotenwurda}}</ref> und zwar wegen, wie es in der Begründung hieß, „entsittlichender Wirkung“, mit der die öffentliche Ordnung gefährdet sei. Auch wurden diverse Szenen aus dem Gerichtssaal massiv gerügt, da diese angeblich karikierender Gestalt (etwa bei der Darstellung der Geschworenen) seien bzw. durch verfälschende Darstellungen „Zweifel in die Objektivität des Staatsanwalt und damit der Rechtspflege, deren Organ er ist“, säen würden<ref>[https://www.filmportal.de/sites/default/files/Sensationsprozess_O.00263_1928.pdf Gerichtsbeschluss] vom 19. März 1928</ref>. Schließlich passierte der mit zahllosen kleinen Schnittauflagen bedachte Film am 19. März 1928 die Zensur und wurde vier Tage darauf im [[Titania-Palast]]<ref name="19280330NFP"/> uraufgeführt. Der mit Jugendverbot belegte Zehnakter besaß eine beträchtliche Länge von 3368 Metern.


[[Otto Moldenhauer]] gestaltete die Filmbauten.
[[Otto Moldenhauer]] gestaltete die Filmbauten.

Version vom 4. Dezember 2023, 11:03 Uhr

Film
Titel Sensations-Prozess
Produktionsland Deutschland
Originalsprache Deutsch
Erscheinungsjahr 1928
Länge 134 Minuten
Stab
Regie Friedrich Fehér
Drehbuch Anton Kuh
Produktion National-Film, Berlin
Musik Hansheinrich Dransmann
Kamera Karl Hasselmann
Besetzung

und Theodor Loos, Ernst Pröckl, Oskar Sima

Sensations-Prozess ist ein deutsches Stummfilm-Gerichtsdrama aus dem Jahre 1928 von Friedrich Fehér mit seiner Frau Magda Sonja in der Hauptrolle. Der Geschichte liegt das Schauspiel “Prozess Bunterbart” von Max Brod zugrunde, das sich an einem Pariser Sensationsprozess rund um eine Madame Steinheil orientierte.

Handlung

Ein wohlhabender Maler, der betagte Prof. Bunterbart, wird eines Morgens in seiner Villa erschossen vorgefunden. Seine Gattin wurde betäubt und gefesselt. Die Einrichtung ist offensichtlich von den Tätern verwüstet worden, denn Gegenstände und Wäschestücke liegen wild verstreut umher. Die polizeilichen Ermittlungen legen jedoch nahe, dass mit einiger Wahrscheinlichkeit die angeblich betäubte Ehefrau selbst die Tat begangen und sich anschließend selbst gefesselt haben muss, mithin der gemutmaßte Raubmord von ihr fingiert wurde. Der Staatsanwalt bringt denn auch eine Anklageschrift wegen Mordes auf den Tisch, während Frau Bunterbarts Verteidiger Dr. Spindler auf Freispruch plädiert. Bald entwickelt sich das Verfahren zu einem regelrechten Sensationsprozess, wie der Filmtitel glauben machen will, da sich immer wieder neue Wendungen ergeben.

So kommt beispielsweise heraus, dass Frau Bunterbart ihrem deutlich älteren Gatten fremd ging und eine Affäre mit dem schmucken Colonel Sullivan hatte. Ebenfalls überraschend erscheint die Tatsache, dass sich der offensichtlich über Klarissas Ehestand im Unklaren gehaltene Sullivan von dieser Frau in dem Augenblick zurückziehen wollte, als er erfuhr, dass sie verheiratet ist. Prof. Bunterbart wiederum, so belegt ein Brief, zeigte sich bereit, seine Gattin für den deutlich jüngeren Liebhaber freizugeben. Schließlich kommt das Gericht nicht umhin, die Angeklagte freizusprechen, da es sich herausstellt, dass der mutmaßliche Mord am Maler ein Selbstmord war. Klarissa Bunterbarts Verteidiger glaubt sich durch dieses Verfahren seiner Mandantin sehr nahegekommen zu sein und macht ihr im Anschluss daran einen Heiratsantrag. Doch die Freigesprochene weist Dr. Spindler kühl zurück. Am Ausgang des Gerichtsgebäudes wartet bereits ein Herr auf sie, dessen Wagen sie besteigt und mit ihm fortfährt.

Produktionsnotizen und Zensurprobleme

Sensations-Prozess, in Österreich unter dem Titel Madame Steinheil (s. o.) gelaufen, entstand im Dezember 1927 und Januar 1928 in Staaken. Seit dem 2. März 1928 wurde der Streifen bei den ersten drei Vorlagen von der Zensur verboten,[1] und zwar wegen, wie es in der Begründung hieß, „entsittlichender Wirkung“, mit der die öffentliche Ordnung gefährdet sei. Auch wurden diverse Szenen aus dem Gerichtssaal massiv gerügt, da diese angeblich karikierender Gestalt (etwa bei der Darstellung der Geschworenen) seien bzw. durch verfälschende Darstellungen „Zweifel in die Objektivität des Staatsanwalt und damit der Rechtspflege, deren Organ er ist“, säen würden[2]. Schließlich passierte der mit zahllosen kleinen Schnittauflagen bedachte Film am 19. März 1928 die Zensur und wurde vier Tage darauf im Titania-Palast[1] uraufgeführt. Der mit Jugendverbot belegte Zehnakter besaß eine beträchtliche Länge von 3368 Metern.

Otto Moldenhauer gestaltete die Filmbauten.

Kritik

Der Tag schrieb: „In der Hauptrolle der Angeklagten findet Magda Sonja Gelegenheit, ihre Erscheinung und ihr schauspielerisches Können in hellstes Licht zu setzen. Dem alternden Gatten gibt Karl Goetz das gütig Verstehende und doch Problematische seines Wesens. Die Rolle des jüngeren Liebhabers spielt Anton Pointner mit eisiger Exaktheit, die die Seele des Beschauers frösteln macht.“[3]

Einzelnachweise

  1. a b Kleine Film-Chronik. In: Neue Freie Presse, 30. März 1928, S. 18 (online bei ANNO).Vorlage:ANNO/Wartung/nfp
  2. Gerichtsbeschluss vom 19. März 1928
  3. „Der Tag“. In: Der Tag / Der Wiener Tag, 17. August 1928, S. 6 (online bei ANNO).Vorlage:ANNO/Wartung/tag