Deutschland muss Nazi-Opfern keine Entschädigung zahlen
Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. |
Den Haag (Niederlande), 03.02.2012 – Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat entschieden: Ausländische Gerichte können Deutschland nicht für Kriegsverbrechen durch den Nationalsozialismus belangen. Dementsprechende Urteile in Italien seien nicht mit dem Völkerrecht vereinbar und würden die deutsche Staatsimmunität nicht anerkennen, sagte Richter Hisashi Owada in der Urteilsbegründung.
Ende 2008 hatte die Bundesregierung sich an den IGH gewandt, um die Urteile zu prüfen. In Italien waren Entschädigungen für Nazi-Verbrechen zwischen September 1943 und Mai 1945 während der deutschen Besatzung gefordert worden. Der dortige Kassationsgerichtshof hatte entschieden, dass Deutschland die Hinterbliebenen eines Massakers in dem Dorf Civitella 1944 entschädigen müsse. Mehr als 200 Einwohner waren dort durch Wehrmachtssoldaten ermordet worden. Grundsätzlich ging es darum, ob Privatpersonen vor Gericht in einem Staat Anklage gegen einen anderen Staat stellen können. Deutschland hatte bereits aufgrund eines Abkommens von 1961 Reparationszahlungen in Höhe von 40 Millionen Deutsche Mark an Italien bezahlt. Weitere individuelle Forderungen lehnt die Bundesregierung ab. Diese Haltung wird von dem neuen Urteil des IGH gestärkt.