Die Verordnung des EDI über die in Lebensmitteln zulässigen Zusatzstoffe, kurz Zusatzstoffverordnung (ZuV), regelt als bundesgesetzliche schweizerische Verordnung die Zulassung, Kennzeichnung und Höchstmengen von Zusatzstoffen und Aromen zu Lebensmitteln.

Basisdaten
Titel: Verordnung des EDI über die in Lebensmitteln zulässigen Zusatzstoffe
Kurztitel: Zusatzstoffverordnung
Abkürzung: ZuV
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Schweiz
Rechtsmaterie: Lebensmittelrecht
Systematische
Rechtssammlung (SR)
:
817.022.31
Ursprüngliche Fassung vom:23. November 2005
Inkrafttreten am: 1. Januar 2006
Letzte Neufassung vom: 25. November 2013
Inkrafttreten der
Neufassung am:
1. Januar 2014
Letzte Änderung durch: AS 2017 1465
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Mai 2017
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Unter die ZuV fallen alle Zusatzstoffe und Aromen, unter anderem Farbstoffe, Konservierungsstoffe sowie Süßungsmittel und Antioxidantien.

Das Gesetz ist in der Systematischen Sammlung des Bundesrechts der Schweiz im Kapitel 8 "Gesundheit – Arbeit – Soziale Sicherheit", 81 Gesundheit unter der Nummer SR 817.022.31 einsortiert.

Siehe auch

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