Zuckerart

Ein Begriff aus dem Lebensmittelrecht, charakterisiert unterschiedliche Arten von Zucker

Zuckerart ist eine Verkehrsbezeichnung und dient der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung. Der Begriff umfasst nach der Zuckerartenverordnung[1] und in Umsetzung der Richtlinie 2001/111/EG des Rates über bestimmte Zuckerarten[2] namentlich die Zuckerarten:

  1. Halbweißzucker
  2. Zucker oder Weißzucker
  3. raffinierter Zucker, raffinierter Weißzucker oder Raffinade
  4. Flüssigzucker = wässrige Lösung von Saccharose mit näher definierten Merkmalen
  5. Invertflüssigzucker
  6. Invertzuckersirup
  7. Glucosesirup
  8. getrockneter Glucosesirup
  9. Traubenzucker (Glucose, Dextrose) kristallwasserhaltig
  10. Traubenzucker (Glucose, Dextrose) kristallwasserfrei
  11. Fructose (Fruchtzucker)
  12. Laktose / Lactose (Milchzucker)

Diese Zuckerarten genießen Bezeichnungsschutz. Die genannten Bezeichnungen sind Erzeugnissen vorbehalten, die den gesetzlichen Begriffsbestimmungen entsprechen.

Für die chemischen Hintergründe und eine Kategorisierung aller Zuckerarten, siehe Saccharide.

Einzelnachweise

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  1. Verordnung über einige zur menschlichen Ernährung bestimmte Zuckerarten (Zuckerartenverordnung) (PDF; 42 kB)
  2. Richtlinie 2001/111/EG des Rates vom 20. Dezember 2001 über bestimmte Zuckerarten für die menschliche Ernährung