Liste deutscher Luftfahrtbehörden
Diese Liste deutscher Luftfahrtbehörden führt die Luftfahrtbehörden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Die zivile Luftverkehrsverwaltung wird als Bundesverwaltung geführt Art. 87d GG. Dabei werden mit dem § 31 Luftverkehrsgesetz Teile als Auftragsverwaltung an die Länder vergeben. Deshalb gibt es Luftfahrtbehörden auf Bundesebene und in den Ländern. Darüber hinaus sind einzelnen Aufgaben an beliehene Unternehmen[1] und Verbände[2] vergeben worden. Sie sind damit keine Behörden, nehmen aber durch die Beleihung oder Beauftragung hoheitliche Aufgaben wahr.
Die Militärische Luftfahrt in Deutschland wird in eigener Zuständigkeit vom Bundesministerium der Verteidigung verwaltet.
Luftfahrtbehörden des Bundes
BearbeitenDie Ministerien und Verwaltung auf Bundesebene führen die Rechts- und Fachaufsicht über die Landesbehörden und die Beauftragten Unternehmen und Verbände durch. Sie führen Zulassungen, Genehmigungen und Aufsicht in den Bereichen Fluggastrechte, Luftfahrtunternehmen, Ausbildungsorganisationen, Flugunfälle und Pilotenlizenzen durch.[3] Zudem sind sie gegenüber der Europäischen Union für die einheitliche Umsetzung der EU-Verordnungen verantwortlich, da der Luftverkehr europarechtlich geregelt wird.[4]
Landesluftfahrtbehörden
BearbeitenLandesluftfahrtbehörden nehmen Verwaltungsaufgaben wahr, welche die Verwaltung auf Bundesebene nicht direkt selbst ausführt. Dazu gehört die Genehmigung und Überwachung des Betriebs von
- Flugplätzen,
- unbemannte Fluggeräten
- Luftfahrtveranstaltungen
- Durchführung der Luftaufsicht vor Ort
- Zuverlässigkeitsüberprüfung
- Verwalten der Pilotenlizenzen, welche auf Sichtflug beschränkt sind
In den Ländern Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Saarland ist die oberste Landesbehörde zugleich Fachbehörde für Luftfahrt.
Organisationen mit Beleihung und Beauftragung
BearbeitenDie Beauftragung an Verbände unterliegt der Auflage, dass diese Verwaltungsdienstleistungen von der allgemeinen Tätigkeiten der Verbände zu trennen sind und auch Personen außerhalb der Verbände zur Verfügung stehen.
Organisation | Aufgabe | Aufsichtsbehörde | |
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Deutsche Flugsicherung GmbH | Flugsicherung | Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung | |
Deutscher Aero Club | Zulassung und Berechtigungen für Ultraleichtflugzeugen, Ultraleichthubschraubern, Leichte Luftsportgeräte, Sprungfallschirme und Flugmodelle | Luftfahrt-Bundesamt | |
Deutscher Ultraleichtflugverband | Zulassung und Berechtigungen für Ultraleichtflugzeugen, Ultraleichthubschraubern und Leichte Luftsportgeräte | Luftfahrt-Bundesamt | |
Deutscher Hängegleiterverband | Zulassung und Berechtigungen für Hängegleiter, Gleitsegeler und Leichte Luftsportgeräte | Luftfahrt-Bundesamt | |
Deutsche Fallschirmsportverband | Zulassung und Berechtigungen für Sprungfallschirme | Luftfahrt-Bundesamt | |
Deutscher Modellfliegerverband | Zulassung und Berechtigungen für Flugmodelle | Luftfahrt-Bundesamt |
Sonstige Behörden
BearbeitenBehörden und Stellen, die keine Luftfahrtbehörden sind jedoch Dienstleistungen im Rahmen der Luftverkehrsverwaltung erbringen.
Organisation | Aufgabe | Aufsichtsbehörde | |
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Auswärtiges Amt | Reisehinweise | ||
Bundesnetzagentur | Sprechfunkzeugnis für die Luftfahrt | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie | |
Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt | Emissionsrechtehandel | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit | |
Deutscher Wetterdienst | Wetterinformation für Luftfahrer | Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur |
Weblinks
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Verordnung zur Beauftragung eines Flugsicherungsunternehmens (FS-AuftragsV)
- ↑ Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden (BeauftrV)
- ↑ Aufgaben und Ziele des Luftfahrt-Bundesamtes. In: www.lba.de. Luftfahrt-Bundesamt, abgerufen am 17. Dezember 2019.
- ↑ VO (EU) 2018/1139 - Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit. (Luftfahrt-Grundverordnung)