Liste der Bodendenkmäler in Himmelkron

Wikimedia-Liste von Bodendenkmälern

Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der oberfränkischen Gemeinde Himmelkron zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Himmelkron

Bearbeiten
Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Mittelalterliche Wüstung. D-4-5935-0006 BW
(Koordinaten fehlen! Hilf mit.) Grabhügel der Hallstattzeit. D-4-5935-0008
Kirchenring 1
(Standort)
Untertägige Teile der spätmittelalterlichen bis frühneuzeitlichen evangelischen Pfarrkirche St. Gallus in Lanzendorf, Fundamente mittelalterlicher Vorgängerbauten sowie Körpergräber des Mittelalters und der Neuzeit. D-4-5935-0022 [[Vorlage:Bilderwunsch/code!/C:50.04966,11.60079!/D:Untertägige Teile der spätmittelalterlichen bis frühneuzeitlichen evangelischen Pfarrkirche St. Gallus in Lanzendorf, Fundamente mittelalterlicher Vorgängerbauten sowie Körpergräber des Mittelalters und der Neuzeit., Untertägige Teile der spätmittelalterlichen bis frühneuzeitlichen!/|BW]]
(Standort) Sternschanze der frühen Neuzeit. D-4-5935-0023 BW
(Standort) Dammanlage der frühen Neuzeit. D-4-5935-0029 BW
Klosterberg 8
(Standort)
Archäologische Befunde des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich des ehemaligen Zisterzienserinnenklosters Himmelkron, darunter untertägige Teile der ehemaligen Klosterkirche St. Maria und der ehemaligen Klostergebäude sowie Reste von Vorgängerbauten und Körpergräber. D-4-5935-0030  
weitere Bilder

Siehe auch

Bearbeiten

Anmerkungen

Bearbeiten
  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Bearbeiten
Commons: Himmelkron – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien