Der deutsche Landkreis Dux bestand in der Zeit zwischen 1938 und 1945. Er umfasste am 1. Januar 1945 vier Städte:

Verwaltungskarte des Reichsgaus Sudetenland

und sieben weitere Gemeinden.

Das Gebiet des Landkreises Dux hatte am 1. Dezember 1930 50.272 Einwohner, am 17. Mai 1939 waren es 39.486 und am 22. Mai 1947 31.189 Bewohner.

Verwaltungsgeschichte

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Tschechoslowakei / Deutsche Besatzung

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Vor dem Münchner Abkommen vom 29. September 1938 gehörte der politische Bezirk Duchcov zur Tschechoslowakei.

In der Zeit vom 1. bis 10. Oktober 1938 besetzten deutsche Truppen das Sudetenland. Der vollständig besetzte politische Bezirk Duchcov trug fortan die frühere deutsch-österreichische Bezeichnung Dux. Er umfasste die Gerichtsbezirke Bilin und Dux. Seit dem 20. November 1938 führte der politische Bezirk Dux die Bezeichnung „Landkreis“. Er unterstand bis zu diesem Tage dem Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst Walther von Brauchitsch, als Militärverwaltungschef.

Deutsches Reich

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Am 21. November 1938 wurde das Gebiet des Landkreises Dux förmlich in das Deutsche Reich eingegliedert und kam zum Verwaltungsbezirk der Sudetendeutschen Gebiete unter dem Reichskommissar Konrad Henlein.

Sitz der Kreisverwaltung wurde die Stadt Dux.

Ab dem 15. April 1939 galt das Gesetz über den Aufbau der Verwaltung im Reichsgau Sudetenland (Sudetengaugesetz). Danach kam der Landkreis Dux zum Reichsgau Sudetenland und wurde dem neuen Regierungsbezirk Aussig zugeteilt.

Zum 1. Mai 1939 wurde eine Neugliederung der teilweise zerschnittenen Kreise im Sudetenland verfügt. Danach wurde aus dem Gerichtsbezirk Bilin – ohne die Gemeinde Patokrey – der neue Landkreis Bilin geschaffen. Das übrige Gebiet blieb als Landkreis Dux erhalten.

Bei diesem Zustand blieb es bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs.

Seit 1945 gehörte das Gebiet bis zu ihrer Auflösung zur Tschechoslowakei. Heute ist es ein Teil der Tschechischen Republik.

Landräte

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1938–1939: Hermann Krutsch (1905-1982)
1939–1942: Alfred Karl Emil Pönisch
1942–1945: Richard Noltsch (1888–1962)

Kommunalverfassung

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Bereits am Tag vor der förmlichen Eingliederung in das Deutsche Reich, nämlich am 20. November 1938, wurden alle Gemeinden der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 unterstellt, welche die Durchsetzung des Führerprinzips auf Gemeindeebene vorsah. Es galten fortan die im bisherigen Reichsgebiet üblichen Bezeichnungen, nämlich statt:

  • Ortsgemeinde: Gemeinde,
  • Marktgemeinde: Markt,
  • Stadtgemeinde: Stadt,
  • Politischer Bezirk: Landkreis.

Ortsnamen

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Es galten im Allgemeinen die bisherigen Ortsnamen weiter, und zwar in der deutsch-österreichischen Fassung von 1918.

Allerdings fanden lautliche Angleichungen statt, wie:

1943 wurden die Gemeinden Schellenken und Sobrusan zur neuen Gemeinde Neubergen zusammengeschlossen.

Siehe auch

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  • Landkreis Dux Verwaltungsgeschichte und die Landräte auf der Website territorial.de (Rolf Jehke), Stand 31. August 2013.
  • Michael Rademacher: Landkreis Dux. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.