Kupferoxychlorid

chemische Verbindung

Kupferoxychlorid ist eine chemische Verbindung des Kupfers aus den Gruppen der Hydroxide und Chloride.

Allgemeines
Name Kupferoxychlorid
Andere Namen
  • Kupfer(II)-trihydroxidchlorid
  • Dikupferchloridtrihydroxid
  • basisches Kupferchlorid
Summenformel
  • CuCl2 · 3 Cu(OH)2
  • auch: Cu2(OH)3Cl
Kurzbeschreibung

blaugrünes Pulver[1]

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer
EG-Nummer 215-572-9
ECHA-InfoCard 100.014.158
PubChem 11969527
Wikidata Q2647468
Eigenschaften
Molare Masse 213,56 g·mol−1
Aggregatzustand

fest[1]

Dichte

3,74 g·cm−3[1]

Schmelzpunkt

> 220 °C (Zersetzung)[1]

Löslichkeit

praktisch unlöslich in Wasser (0,0012 g·l−1 bei 20 °C)[1]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP),[2] ggf. erweitert[1]
Gefahrensymbol Gefahrensymbol

Gefahr

H- und P-Sätze H: 301​‐​332​‐​410
P: 270​‐​273​‐​301 310 330​‐​304 340 312​‐​391​‐​405[1]
MAK

0,1 mg·m−3[1]

Toxikologische Daten

700 mg·kg−1 (LD50Ratteoral)[1]

Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet.
Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa).

α-Kupferoxychlorid-Kristalle

Herstellung

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Kupferoxychlorid kann durch Hydrolyse von Kupfer(II)-chlorid hergestellt werden.

 

oder

 

Industriell wird es durch Oxidation von Kupfer(I)-chlorid in einer Solelösung gewonnen. Dazu wird Kupfer(II)-chlorid in konzentrierter Natriumchloridlösung mit Kupfermetall reduziert. Das entstandene Kupfer(I)-chlorid wird anschließend erhitzt und an Luft zu Kupferoxychlorid oxidiert.

 
  

Verwendung

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Kupferoxychlorid wird als Kontaktfungizid verwendet.[1]

Die Zulassung von Kupferoxychlorid als eine von mehreren „Kupferverbindungen“ durch die EU-Kommission erfolgte mit Wirkung zum 1. Dezember 2009 für Anwendungen als Bakterizid und Fungizid.[3]

In Deutschland sind Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff für den Anbau von Kernobst und Erdbeeren zugelassen. In Österreich und der Schweiz sind Kupferoxychlorid-Präparate bei Kartoffeln und Weinreben sowie bei einer Vielzahl von Obst, Beeren und Gemüsearten erlaubt.[4]

Einzelnachweise

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  1. a b c d e f g h i j Eintrag zu Kupfer(II)-trihydroxidchlorid in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 3. Januar 2023. (JavaScript erforderlich)
  2. Eintrag zu Dicopper chloride trihydroxide im Classification and Labelling Inventory der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), abgerufen am 1. Februar 2016. Hersteller bzw. Inverkehrbringer können die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung erweitern.
  3. Richtlinie der Kommission 2009/37/EG vom 23. April 2009 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme der Wirkstoffe Chlormequat, Kupferverbindungen, Propaquizafop, Quizalofop-P, Teflubenzuron und Zeta-Cypermethrin (PDF)
  4. Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der Europäischen Kommission: Eintrag zu Copper oxychloride in der EU-Pestiziddatenbank; Eintrag in den nationalen Pflanzenschutzmittelverzeichnissen der Schweiz, Österreichs (Eingabe von „Kupferoxychlorid“ im Feld „Wirkstoff“) und Deutschlands, abgerufen am 23. Februar 2016.