Kontrollratsgesetz Nr. 60

Gesetz des Alliierten Kontrollrats zur Aufhebung der NS-Gesetzgebung zur Kontrolle des Filmwesens

Mit dem vom Alliierten Kontrollrat am 19. Dezember 1947 erlassenen Kontrollratsgesetz Nr. 60 Aufhebung der nationalsozialistischen Gesetzgebung betreffend Filme wurden das Gesetz über die Errichtung einer Vorläufigen Filmkammer (Filmkammergesetz) vom 14. Juli 1933 und das Reichslichtspielgesetz vom 16. Februar 1934 aufgehoben.

Basisdaten
Titel: Kontrollratsgesetz Nr. 60 Aufhebung der nationalsozialistischen Gesetzgebung betreffend Filme
Kurztitel: Kontrollratsgesetz Nr. 60
Abkürzung: KRG 60
Art: Nationales Recht
Geltungsbereich: Deutschland in den Grenzen vom 2. September 1945
Erlassen aufgrund von:
Berliner Erklärung
Rechtsmaterie:
Erlassen am: 19. Dezember 1947
Inkrafttreten am: 24. Dezember 1947 (Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland S. 296)
Außerkrafttreten: DDR: 20. September 1955 (Ministerratsbeschluss UdSSR)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die beiden aufgehobenen Gesetze hatten während der Zeit des Nationalsozialismus die Entstehung von 7000 NS-Filmen ermöglicht und bildeten eine Belastung für den Neuaufbau einer rechtsstaatlichen Filmindustrie. Das Filmkammergesetz hatte zur Zwangsmitgliedschaft in der unter Leitung des Reichspropagandaministers Joseph Goebbels stehenden Reichsfilmkammer verpflichtet, das Lichtspielgesetz hatte Drehbücher und Produktionen der Vor- und Nachzensur durch den Reichsfilmdramaturgen und die Filmprüfstelle unterworfen.[1]

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Matthias Etzel: Die Aufhebung von nationalsozialistischen Gesetzen durch den Alliierten Kontrollrat (1945–1948), (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts, Bd. 7). Mohr, Tübingen 1992, ISSN 0934-0955, S. 97 f.