Fachhochschule für Finanzen
An den Fachhochschulen für Finanzen bilden die Länderfinanzverwaltungen ihre Nachwuchskräfte aus. Im Rahmen eines dreijährigen dualen Studiums des Steuerrechts, aufgeteilt in Studienphasen an der Fachhochschule und Praxisphasen an Finanzämtern, werden die angehenden Steuerbeamten des gehobenen Dienstes ausgebildet. Die Studenten tragen während dieser Zeit die Dienstbezeichnung Finanzanwärter. Das Studium an der Fachhochschule für Finanzen schließt mit dem akademischen Grad Diplom-Finanzwirt (FH) ab.
Folgende Länder unterhalten einzeln bzw. gemeinsam eine Fachhochschule für Finanzen: