Diskussion:Viererkoalition (Bayern)
Satz ist offensichtlich Unsinn
BearbeitenDer folgende Satz ist offensichtlich Unsinn, bitte korrigieren:
"Die Landtagswahlen vom 28. November 1954 brachten der zuvor gemeinsam mit der SPD regierenden CSU einen Stimmenanteil von 28,1 Prozent ein, zwar war die CSU mit rund 38 Prozent nach wie vor stärkste Partei, doch ..."
--212.23.103.42 21:51, 30. Jan. 2008 (CET)
- Vielen Dank für den Hinweis, da waren beide Kürzel irrtümlich vertauscht worden. Ich habe den Fehler behoben. Freundliche Grüße sendet --Aloiswuest 22:52, 30. Jan. 2008 (CET)
Allgemeines zu Viererkoalitionen
BearbeitenDie Einleitung ist immer noch eine Wertung (oder Theoriefindung), die so nichts in der Wikipedia zu suchen hat. Die Ausführungen zur Instabilität gelten allenfalls in Ländern mit geringer Parteienzahl, wo solche Konstellationen eher ungewöhnlich sind, aber nicht da, wo Koalitionen aus 4 und mehr Parteien die Regel sind, und erst recht nicht in Konkordanzsystemen wie der Schweiz.
Konkret ist auch falsch, dass eine Einigung auf einem gemeinsamen Nenner stattfindet. Ganz im Gegenteil sind in Koalitionen allgemein Lösungen üblich, bei denen eine Seite ihre Position gegen die anderen durchsetzt und in aneren Fragen halt umgekehrt. Bei Vielparteienkoalitionen fällt dabei halt für den einzelnen Partner weniger ab.
Dafür, dass irgendwelche Zusammenschlüsse (soweit es die überhaupt gibt) von 4 Oppositionsparteien jemals als "Viererkoalition" bezeichnet worden sind, hätt ich gern einen Beleg. Üblicherweise ist "Koalition" eher der Gegenbegriff zu "Opposition".
Die Frage ist aber schon, ob "Viererkoalition" im Allgemeinen überhaupt ein lexikalisierter Begriff ist oder nicht nur eine deskriptive Bezeichnung, die als solche nicht lemmafähig ist. Relevante Nennungen in größerer Anzahl find ich tatsächlich nur für die beiden konkreten Fälle in Bayern und Tschechien.
Die beste Lösung wär es also, auf die Einleitung ganz zu verzichten, aus dem Lemma eine Begriffsklärung zu machen und die beiden konkreten Fälle in separate Artikel zu stellen. Den bayrischen Fall könnte man in Kabinett Hoegner II integrieren. Für den tschechischen Fall existiert soweit ich seh noch kein geeigneter Artikel; da müsste man einen neuen anlegen. --92.230.238.82 17:12, 26. Okt. 2011 (CEST)
- Zu Absatz 1: Ich bestreite, dass die Einleitung irgendeinen Point of View enthält.
- Satz 1: „Eine Viererkoalition ist der auf Zeit angelegte parlamentarische Zusammenschluss von vier Parteien zur Bildung und Unterstützung einer Regierung oder in der Oppositionsrolle.“ In meinen Augen eine Sachaussage. Was konkret soll Wertung oder Theoriefindung oder mein persönlicher Standpunkt sein? (Zur Oppositionsrolle siehe auch Absatz 3)
- Satz 2: „Da die Partner unterschiedliche politische Strömungen repräsentieren, findet eine Einigung auf einen gemeinsamen Nenner statt.“ In meinen Augen eine Sachaussage. Was konkret soll Wertung oder Theoriefindung oder mein persönlicher Standpunkt sein? (Siehe auch nachfolgend Absatz 2)
- Satz 3: „Reibereien in ausgeklammerten politischen Sachfragen können ein baldiges Ende einer solcher Koalition heraufbeschwören.“ In meinen Augen eine Sachaussage. Was konkret soll Wertung oder Theoriefindung oder mein persönlicher Standpunkt sein?
- Zu einer Viererkoalition kann es überhaupt erst kommen, wenn ein Gremium über fünf oder mehr Parteien verfügt. Instabilitäten sind ein möglicher Grund, dass eine Viererkoalition scheitern kann (jedoch nicht muss). Wenn es dem politischen Gegner gelingt, einen Partner aus einer Viererkoalition herauszubrechen, verliert die Regierung ihre Mehrheit im Parlament und muss als Minderheitsregierung agieren. In Bayern scheiterte die Viererkoalition wegen „ihres Mangels an Homogenität“, wie hier nachzulesen ist.
- Zu Absatz 2: Das was hier im ersten Satz IP 92.230.238.82 bestreitet, wird im zweiten Satz selbst widerlegt. Es wird eben ein gangbarer Kompromiss gesucht, der der jeweils eigenen Wählerklientel auch vermittelbar ist. Auch eine starke Partei kann ihre Vorhaben nicht ohne das „Ja“ der künftigen Partner durchsetzen. Und genau das ist es, was mit der Einigung auf einen gemeinsamen Nenner beim Unterstützen ihrer Regierung gemeint ist. Im Allgemeinen werden angestrebte Ziele in einem Koalitionsvertrag schriftlich fixiert und dort zwischen den Partnern Strittiges nicht aufgenommen. Man kann es auch wie der „Brockhaus Digital (2002)“ ausdrücken: „In Koalitionsvereinbarungen (Koalitionsabkommen), die von den maßgeblichen Parteigremien und den Parlamentsfraktionen der Koalitionspartner gebilligt werden müssen, verständigen sich die Koalitionspartner über gemeinsame sachliche Ziele und über die personelle Aufteilung der Ämter.“
- Zu Absatz 3: Die Ergänzung um die „Oppositionsrolle“ schien mir naheliegend, gemeint im weitesten Sinne. Es gibt zwei Sachverhalte, die ein derartiges Handeln der Opposition umfassen. Zum einen ist das die Vorphase vor dem Abschluss eines auf längere Dauer gerichteten Koalitionsvertrages einer festen Viererkoalition, in der sich vier (Oppositions)parteien zur gemeinsamen Regierungsbildung zusammenfinden. Die Macht kann sich in dieser Zeitphase noch in Händen einer anderen Partei befinden. Zum anderen ist eine Viererkoalition in einzelnen Sachfragen denkbar, wenn vier Parlamentsparteien (auch unabhängig von einem Koalitionsvertrag) eine Vorlage der Regierung zum Scheitern bringen. Es sind seltene und kurzlebige Zufallskoalitionen. Zur Abrundung gehört das in der Einleitung erwähnt. Weil beides in meinen Augen selbstverständliche Vorkommnisse sind, ist ein Beleg entbehrlich. Dass es keine Zusammenschlüsse von Parteien zur gemeinsamen Ausübung einer Oppositionsrolle gibt, weiß jeder und ist so auch nicht gemeint. Wenn die etwaige unglückliche Beschreibung dieser in der Praxis auftretenden Situationen Theoriefindung sein soll, werde ich eine bessere Formulierung mit Fassung ertragen.
- Zu Absatz 4: Der Begriff steht im Wortschatzlexikon der Uni Leipzig, das im Zweifel ein Kriterium für Wikipedia-Artikel ist. Dass er gelegentlich in Berichten, zum Beispiel in der bayerischen Presse auftaucht und somit gebräuchlich ist, steht fest. Hier ein Beispiel aus der „Süddeutschen“. Gegen welches Kriterium in WP:NK#Artikeltitel und Klammerzusatz der Artikeltitel verstoßen sollte, weiß ich nicht.
- Zu Absatz 5: Es steht jedermann frei, Fantasie zu entwickeln und sich nach besseren Alternativen umzusehen. Als Autor folge ich den empfohlenen Richtlinien der Wikipedia; etwa dem Artikelaufbau mit Begriffsdefinition und Einleitung oder unter dem Aspekt der Verständlichkeit vom allgemeinen Teil zu den spezielleren Details zu kommen. Warum der Artikel in zwei oder drei Teile zerlegt werden soll, ist im Hinblick auf die Empfehlung, Zusammengehöriges „in einen übergeordneten Artikel“ einzuarbeiten, zu hinterfragen. Eine WP:BKL scheidet klar aus, da das Lemma „Viererkoalition“ meines Wissens keine mehrfachen Bedeutungen hat.
- Eine Integration des bayerischen Teils in Kabinett Hoegner II passt wie die Faust aufs Auge. Die Viererkoalition ist ein Element auf Parteienebene und kein Verfassungsorgan, wie es ein Kabinett als Staatsregierung darstellt. Wenn überhaupt, dann wäre an eine Artikelzusammenlegung mit Koalition zu denken. Doch auch dort erscheint mir das Ganze als Fremdkörper. Unabhängig davon ist es aber dein gutes Recht, den Regeln gemäß entweder eine Artikelzusammenführung oder ein Auslagern vorzunehmen oder Redundanz vorzutragen. Mit freundlichen Grüßen --Aloiswuest 20:09, 2. Nov. 2011 (CET)
- Das mit dem "gemeinsamen Nenner" ist sicher eine Sachaussage, aber zumindest in dieser Pauschalität meines Erachtens eine falsche und insofern entweder Theoriefindung oder POV. Im Allgemeinen stehn in Koalitionsverträgen gerade auch die strittigen Punkte, wo sich jeweils eine Seite durchsetzt und die andere sie gegen ihre Überzeugung mitträgt. Nichtstun ist oft schon deshalb keine Alternative, weil gerade strittig ist, ob was getan werden sollte. Strittige Fragen auszuklammern, leistet sich heute oberhalb der Kommunalebene in Demokratien von deutschem Typus niemand mehr.
- Besonders schön sieht man das z.B. am Koalitionsvertrag zwischen CDU und GAL in Hamburg. Selbstverständlich war die GAL nicht für den Bau von Moorburg und die Elbvertiefung und die CDU nicht für die Primar- und Stadtteilschulen, sondern sie waren jeweils erbitterte Gegner davon. Trotzdem haben sie sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt. Bei der Elbvertiefung steht sogar explizit drin: "Die Koalitionspartner sind sich über die Sinnhaftigkeit der Elbvertiefung uneinig, verständigen sich jedoch auf folgendes Verfahren: [Elbe wird vertieft, aber nur, wenn rechtlich zulässig]". Dem jeweiligen Wählerklientel war das offensichtlich nicht vermittelbar, was bei divergierenderen Koalitionen (unabhängig von der Zahl der Partner) die Regel ist, hier aber durch Volksentscheid und Neuwahlen direkt beobachtbar war.
- Der dritte Satz der Einleitung ist natürlich völlig korrekt, aber die Frage ist, warum diese Selbstverständlichkeit an dieser Stelle genannt wird. Doch nur deshalb, um ihr eine Relevanz zuzusprechen, und zwar speziell auf die Zahl der Partner bezogen. Die implizite Aussage ist, dass Viererkoalitionen per se instabil sind. Als Gegenbeispiel würd ich z.B. die erste Bundesregierung anführen (die gemäß der Definition im Artikel eine Viererkoalition ist, während die zweite, die bisweilen so bezeichnet wird, keine ist).
- Zu Oppositionskoalitionen: Dass die geschilderten Vorkommnisse denkbar sind, ist unstrittig. Die Frage ist nur, ob das als "Viererkoalition" bezeichnet wird. Wenn nicht, dann hat es hier nichts zu suchen. Ich hab aber schon starke Zweifel daran, ob das (unabhängig von der Bezeichnung) überhaupt außer in Ausnahmefällen vorkommt. Selbst die aktuelle Koalition im Bundestag hat trotz klarer Koalitionsaussagen vor der Wahl nie aktiv als gemeinsamer Block agiert, geschweigedenn ist sie "Koalition" genannt worden.
- Davon, dass was im Leipziger Wortschatz steht, ist es noch nicht lexikalisiert. Das erste Beispiel bezieht sich außerdem auf die historische bayrische Viererkoalition und das zweite offenbar auf eine konkrete in Frankfurt (wobei kommunale Koalitionen mangels gewählter Regierung zumeist nicht als solche gelten, auch wenn sie in den Medien und von sich selbst oft so genannt werden). Aus dem Eintrag zu Viererbande lässt sich auch keine Relevanz als eigenständiges Lemma jenseits der vorhandenen Begriffsklärung ableiten. Viererkoalition als allgemeine Bezeichnung ist für mich so relevant wie Viererkonferenz (wo man auch erläutern könnte, dass es sich um Konferenzen aus 4 Seiten handelt und die Entscheidungsfindung schwieriger als bei Zweierkonferenzen und einfacher als bei Zwölferkonferenzen ist).
- Dass man eine Koalition nicht einfach mit der durch sie getragenen Regierung gleichsetzen kann, seh ich ein. Wobei der Zusammenhang schon eng ist, weil eine Koalition ja gerade dazu dient, Legislative und Exekutive sowie beide mit den beteiligten Parteien zu synchronisieren und die theoretische Trennung praktisch zu unterlaufen. Insofern ist ein gemeinsamer Artikel nicht abwegig, aber mit gleicher Berechtigung könnte man auch einen separaten Artikel Viererkoalition (Bayern) anlegen. --92.230.238.151 22:42, 2. Nov. 2011 (CET)
- PS: Es gibt nichtmal einen Artikel Dreierkoalition, und keine der relativ zahlreichen Fundstellen hält es für nötig, darauf oder auf die teils verwendete Falschschreibung Dreier-Koalition zu verlinken. Dito für Fünferkoalition und Sechserkoalition (höhere kommen in der deutschen Wikipedia nicht vor). Der Duden kennt das alles nicht (was selbst bei offensichtlichen Ad-Hoc-Bildungen nicht selbstverständlich ist). --92.230.238.151 22:57, 2. Nov. 2011 (CET)
- Schön, IP 92.230.238.151, dass damit die Unterschiede plastischer und mir deine Einwände verständlicher werden. Diese Seite soll nicht ausufern und ich will mich daher in der Antwort beschränken. Also ich sehe in der Hamburger Vereinbarung einen grundsätzlichen gemeinsamen Nenner in der Aussage "Ohne eigene Überzeugungen der beiden Parteien aufzugeben, wollen wir das Gemeinsame suchen und versuchen. Bei bestehenden Divergenzen werden wir entweder versuchen, diese zu überbrücken oder sie im fairen Umgang miteinander den Interessen der Stadt unterzuordnen." am Ende der Präambel. Wo hier Satz 2 auf Kriegsfuß mit diesem Praxisbeispiel stehen soll, vermag ich nicht zu erkennen. In Satz 3 steht eindeutig können drin. Du interpretierst mehr hinein, als da steht.
- Bei Oppositionskoalitionen sind wir uns ja einig, dass sie wenig vorkommen. Sie sind nur der Vollständigkeit halber genannt, da ich keinen Überblick über alle Vorkommnisse oder Varianten von Viererkoalitionen habe. Einer Relativierung steht doch nichts im Wege. Wenn Dreier-, Fünfer- oder Sechserkoalitionen nicht in Erscheinung getreten sind, sagt das doch nichts über nachweisbar vorgekommene Viererkoalitionen aus. Ich denke, dass es sinnvoll ist, zum gesamten Komplex auch noch andere Meinungen abzuwarten. Erneut grüßt dich --Aloiswuest 00:45, 3. Nov. 2011 (CET)
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- http://www.bayern.de/Kabinette-seit-1945-.316.18262/index.htm
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