Diskussion:Verkehrsüberwachung

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Gerd Fahrenhorst in Abschnitt nur Straßenverkehr?

Bild "Geschwindigkeitsanzeigeanlage"

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Unter Geschwindigkeitsanzeigeanlage wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Geräte nicht zur Verkehrsüberwachung dienen, hier nun wird ein solches Photo als Symbolphoto verwendet. Wie passt das zusammen? -- 46.80.20.83

Besser geeignet und korrekt wäre evtl ein Bild einer Geschwindigkeitswarnanlage? -- 46.80.20.83 (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von 46.80.20.83 (Diskussion) 17:40, 23. Feb. 2020 (CET))Beantworten

Ruhender Verkehr

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Dass die Geschwindigkeitsmessungen den bekanntesten Bereich der Verkehrsüberwachung (VÜ) ausmachen, halte ich für irrig. Die Geschwindigkeitskontrollen sind zwar seit den Neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts durch Einbeziehung der Kommunen beträchtlich ausgeweitet worden. Ich denke aber, dass dem Autofahrer beim Thema VÜ viel eher die Politesse, also die Überwachung des ruhenden Verkehrs vor Augen steht. Seit über 40 Jahren - angefangen mit den ersten Parkraumüberwachern - hatte sicher jeder Autofahrer ausreichend Gelegenheit, mit "Knöllchen" (im Raum Köln, andernorts auch "Mandat", "Ticket" ...) und seinen Herstellern Bekanntschaft zu machen. --HDC 12:52, 30. Jan. 2007 (CET)Beantworten

POV?

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die letzten beide Sätze sind doch kein NPOV, bitte belegen, sonst löschen. --217.235.48.170 17:12, 24. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Der gesamte letzte Absatz ist falsch. Die Bußgelder sind zwar im Haushaltsplan veranschlagt, aber als Erfahrungswert und nicht als Zielvorgabe. Und dass die Kommunen Blitzer gezielt zur Gelderwerb einsetzen, ist eher Propaganda als Fakt. Und von künstlicher Verknappung von Parkraum habe ich noch nie was gehört. Wenn in Kürze keine Quelle geliefert wird, werde ich den Teil löschen. Gruß, Stefan Bernd 17:23, 2. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Getan. Stefan Bernd 20:08, 10. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Integration in Artikel Verkehrssicherheit

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Ich schlage vor diesen Artikel im Artikel Verkehrssicherheit zu integrieren.--Cyclo 14:16, 14. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Entwicklung der polizeilichen Verkehrsüberwachung in Deutschland seit 1990 - Verfügbarkeit belastbarer Statistiken?

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Für meine Wahrnehmung (FE seit 1974, ca. 1 Mio. km) findet Verkehrsüberwachung (VÜ) des fließenden KFZ-Verkehrs durch Streifenfahrten zivil erscheinender Fahrzeuge seit 1990 fast nicht mehr statt. Kontrolliert wird nur noch, was sich bequem stationär und elektronisch aufzeichnen lässt, also Überschreitungen mehr oder minder sinnhafter Geschwindigkeitsbeschränkungen etwa. Die Verfolgung von Drängeln, Dauerlinksfahren, Rechtsüberholen, Ausbremsen, rücksichtslosem Einfahren in Sicherheitsabstände ... durch Streifenfahrten in Zivilfahrzeugen findet nur noch in homöopathischen Dosen oder gar nicht mehr statt. Parallel dazu stellen Fahrzeuge in aggressivem "Macho- und Pascha-Design" inzwischen die Mehrheit der Fahrzeuge, (einige Modelle von VW, Skoda, Peugeot, Citroen, und die meisten Asiaten mal ausgenommen) und verdeutlichen der Allgemeinheit der Autokäufer, welches Erscheinungsbild als "normal" gelten kann, und zu welchem fahrerischen Auftreten das anleiten soll. - Am anderen Ende desselben Problems fahren - ebenso unbehelligt - unbeleuchtete Radfahrer, ohne Kennzeichen versteht sich, frei von allen Regeln, in jede denkbare Richtung und überall wo Platz ist.

1. Ist bekannt, ob polizeiliche Kriminalstatistiken so aufgesetzt sind, dass aus ihnen erkennbar wird, wo, durch welche Maßnahme, wann, mit welchem Mannstundeneinsatz wonach gesucht wurde?

2. Gibt es zivilgesellschaftliche Ansätze (außerhalb der Hinterzimmerbestrebungen hoffnungsloser Tempo-100-Spinner - mit blindem Fleck für alles was Fahrrad fährt), die sich mit dem Thema in dem hier angedeuteten Sinne befassen? --84.142.151.176 23:13, 16. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Hinweis auf Kobra Effekt totaler Murks

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Zitat "Verkehrsüberwachungsmaßnahmen (beispielsweise Geschwindigkeitsüberwachung) können ebenso zu gegenteiligen Effekten und erhöhten Unfällen führen" ist durch nichts belegt und nach eigener, gerade erneut durchgeführter Internet-Recherche (1:45h, erste 5 Trefferseiten drin enthaltene Links) offenkundig auch nicht belegbar (intensivst gesucht, da ich sehr gerne so einen Beleg in den Händen halten würde). Alle im Internet auffindbaren Artikel, die diese These aufstellen, entpuppen sich beim tieferen Lesen als Einzelmeinung, die nur dem Zweck dient, eigenes Fehlverhalten oder eigene Verkehrsuntauglichkeit schönzureden. Langsam reift auch in mir die Überzeugung, dass ich die selben Gründe hatte :-( --77.22.188.79 07:53, 3. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

es handelt sich dabei um einen Hinweis wo auf etwas verwiesen wird; bitte die angeführt lassen. --Luckyseven77 (Diskussion) 04:51, 4. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

nur Straßenverkehr?

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Ist der Begriff nur im Straßenverkehr üblich? Ich überlege, ob man z.B. Wahrschau im Mäuseturm in die Kategorie:Verkehrsüberwachung einordnen kann/sollte. -- Gerd Fahrenhorst (Diskussion) 13:56, 7. Okt. 2021 (CEST)Beantworten