Diskussion:Stefanie Hubig

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 2A02:8109:83C0:3050:7CFB:4EDC:A702:517A in Abschnitt geschlechtergetrennter Unterricht
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Im Artikel vom ehemaligen Generalbundesanwalt Runge steht folgende Passage:

„Nach Angaben von Herrn Generalbundesanwalt wies Frau Staatssekretärin Dr. Hubig ihn an, er habe die Erstellung des Gutachtens sofort zu stoppen und den Gutachtenauftrag zurückzunehmen. Falls er dieser Weisung nicht nachkäme, werde er unverzüglich entlassen.“

'Range habe daraufhin, so der Vermerk, seine Mitarbeiterin angewiesen, den „Sachverständigen zu kontaktieren und die Gutachtenserstellung zu stoppen“.

Wegen der Vorgänge hatte die Berliner Staatsanwaltschaft gegen Maas wegen des Verdachts auf Strafvereiteilung ermittelt. Sie stellte das Verfahren im März 2016 ein. Auch sie bestätigt die Version von Range, er sei zur Abbestellung des Gutachtens angewiesen worden, verneint aber den Verdacht der Strafvereitelung gegen Hubig. Darüber hatte Der Tagesspiegel bereits am 21. August 2016 berichtet.[33]

Leider geht aus dem Artikel nicht hervor, aus welchem Grund die Verfahren eingestellt wurden. (nicht signierter Beitrag von 2003:62:4C63:3518:4C90:28C8:CC48:AD2E (Diskussion | Beiträge) 12:26, 12. Jan. 2017 (CET))Beantworten

Privat - Kinder?

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Es fehlen Angaben darüber, ob Frau Stefanie Hubig selbst Kinder hat oder nicht.

geschlechtergetrennter Unterricht

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Stefanie Hubig möchte teilweise einen geschlechtergetrennten Unterricht und erntet dafür Kritik

https://www.tagesspiegel.de/wissen/maedchen-und-jungen-in-der-schule-gemeinsam-lernen-und-stereotype-erkennen/25561776.html --2A02:8109:83C0:3050:7CFB:4EDC:A702:517A 22:34, 27. Feb. 2020 (CET)Beantworten