Diskussion:Sitz (juristische Person)

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Studmult in Abschnitt Weiterer Sitz der Hauptniederlassung

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Zu unterscheiden ist (gerade nach MoMiG) zwischen Satzungssitz und Verwaltungssitz; deren steuerrechtliche Entsprechungen Sitz und Geschäftsleitung sollten auch erwähnt werden. --[Rw] !? 20:49, 29. Okt. 2008 (CET)Beantworten

Ort = Stadt, Gemeinde oder Adresse?

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Nach §24 BGB "Als Sitz eines Vereins gilt, wenn nicht ein anderes bestimmt ist, der Ort, an welchem die Verwaltung geführt wird." ist der Sitz ein "Ort".
Ist damit die Stadt oder Gemeinde gemeint? Oder die Postadresse, das Gebäude, die Räumlichkeiten? Tedu (Diskussion) 16:46, 17. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Juristische Person des öffentlichen Rechts

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Für die unmittelbare Bundes- und Landesverwaltung in Deutschland ist der Begriff des Sitzes einer juristischen Person ungenau, denn die juritische Person ist der Bund oder die Länder. Bei den Behörden und Dienststellen handelt es sich um Organe dieser juristischen Person, nicht um juristische Personen selbst. Sie sind nicht rechtsfähig.--Asperatus (Diskussion) 11:06, 17. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Weiterer Sitz der Hauptniederlassung

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In letzter Zeit ist mir (vor allem bei Bankfusionen) aufgefallen, dass das entstandene Unternehmen zwei Sitze hat, konkret z.B. bei der VR Bank Heilbronn Schwäbisch Hall wo im Register eingetragen wurde Firma geändert; nun: VR Bank Heilbronn Schwäbisch Hall eG. weiterer Sitz der Hauptniederlassung: Heilbronn. Seit wann ist das so möglich und was ist die Grundlage dafür? --Studmult (Diskussion) 22:48, 21. Jul. 2021 (CEST)Beantworten