Diskussion:Reduit

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Lektor w in Abschnitt Schweizer Réduit

Schweizer Réduit

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Über die Festungen in den Schweizer Alpen wurde schon viel geschrieben und gemunkelt. Als Offizier der Schweizer Armee darf ich sagen, dass nach wie vor viele Anlagen in Betrieb sind, bzw. in den letzten Jahren auch neue dazu kamen. Deren Funktion, Grösse, Ausrüstung und Lage unterliegen natürlich der Geheimhaltung. Das Gerücht mit dem Flugplatz in den Alpen kann ich mit gutem Gewissen enthüllen. Es stimmt natürlich nicht... Allerdings ist ja bekannt, dass verschiedene Alpenflugplätze über in den Fels gehauene Kavernen verfügen, die oft mehrere hundert Meter in den Berg reichen und Schutz für Flugzeuge, Munition, Treibstoff und Mannschaft bieten. Wer aufmerksam durch die Schweizer Bergwelt wandert, entdeckt garantiert viele getarnte Bunker etc.!‎ 83.176.47.199 23:20, 17. Apr. 2005

Genauso sind in den letzten Jahre hunderte von Anlagen desarmiert worden. Vor allem Anlagen aus dem ersten und zweiten Weltkrieg. Zu den Festungsanlagen gehören auch die Sperrstellen (Sprengobjekte, Panzersperren usw.) welche zum Gröstenteil auch desarmiert wurden und werden. Chlempi 09:19, 24. Apr. 2005‎
Inwieweit ist diese Geheimhaltung in der Wikipedia bindend? Dürfen "geheime" Bunker und Anlagen über welche bereits in den Medien berichtet wurde (aktueller Bundesratsbunker, Bunker der Kantonsregierungen, "Bison"-Geschütze etc.) erwähnt werden? Benutzer:vonhubenu, 5.7.2005
Die Geheimhaltung ist bindend! Es dürfen keine Angaben über Standorte, Bewaffnung, Verwendungszweck und Autonomie der Anlagen gemacht werden, solange diese in der Armee operativ benutzt werden. In die Details darf erst gegangen werden, wenn die Anlagen offiziel deklassiert worden sind (Geheimhaltung aufgehoben). Werden z.B. die Bewaffnung (Bison usw) ohne zusammenhang mit einer Anlage betrachtet steht diesem nichts im Wege.--Chlempi 10:42, 12. Jul 2005 (CEST)
Nochmals: Wenn Anlagen bereits in den Medien breit getreten wurden (wie etwa der "geheime" Bunker der Landesregierung bei Kandersteg [Tagesanzeiger]) kann ja nicht wirklich von "geheimen" Anlagen gesprochen werden. Können Informationen welche bereits in der Presse (Janes Defense Weekly etc.) publiziert wurden in die Wikipedia aufgenommen werden? Benutzer:vonhubenu, 15.7.2005
Lieber vonhubenu, wenn du Informationen einstellen willst dann nimm bitte vorgängig mit mir Kontakt auf (E-Mail auf meiner Hompage) wenn du nicht in Teufels Küche geraten willst. Das Gesetz sagt vollgendes (Ausschnitt)
SR 510.518; Bundesgesetz über den Schutz militärischer Anlagen
Art. 5
Es ist verboten, in und ausserhalb der Schweiz ohne Bewilligung zu veröffentlichen oder in den Verkehr zu bringen:
a. Photographien, Filme, Zeichnungen oder andere Darstellungen, die sich auf militärischen Anlagen beziehen;
b. Beschreibungen und Berichte über militärische Anlagen;
c. Beschreibungen und Berichte über militärische Übungen oder andere Veranstaltungen, die in militärischen Anlagen stattfinden.
SR 510.518.1; Anlageschutzverordnung
2 Abschnitt: Unmittelbarer Schutz der Anlagen
Art. 4 Betreten, Aufnehmen und Verbreiten von Informationen
1 Wer militärische Anlagen betreten, sie aufnehmen oder Informationen darüber veröffentlichen will, braucht eine Bewilligung. Der Chef der Armee regelt die Form der Bewilligung und die Zuständigkeit zu deren Erteilung.
5 Was von aussen ohne besondere Hilfsmittel oder spezielle Vorkehren wahrgenommen werden kann, darf ohne Bewilligung aufgenommen und veröffentlicht werden; die Veröffentlichung darf jedoch keine Identifizierung des Standortes oder der Zweckbestimmung der Anlage erlauben. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des Strafgesetzbuches über den militärischen Nachrichtendienst.
Es grüsst --Chlempi 07:48, 18. Jul 2005 (CEST)
OKOK... Ich lass es, obwohl ich sowieso nur über Informationen verfüge die aus den Medien (google) stammen, bleiben. Benutzer:vonhubenu, 18.7.2005
Ich glaube es ist besser so. In Wikipedia sollten nur Wahrheit und Tatsachen stehen und nicht Mutmassungen und Spekulationen welche in den besagten Artikeln aufgestellt werden.--Chlempi 08:55, 19. Jul 2005 (CEST)

Editwar?

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Zu den wichtigsten Festungswerken des Reduits gehörten die Festungswerke Sargans, St. Maurice und Sankt Gotthard. "St. Maurice" (Unterwallis) wurde wiederholt in "St. Moritz" (Oberengadin) umbenannt. Dies ist insofern falsch als es sich um 2 verschiedene Ortschaften in komplett verschiedenen Gebieten der CH-Alpen handelt und St. Moritz zwar ein bekannter Wintersportort ist aber nicht über bedeutende Festungswerke verfügt. (Sie würden im breiten Tal des Oberengadins kaum Sperrwirkung entfalten und somit gar keinen Sinn machen.) Benutzer:vonhubenu, 4.7.2005

Das Reduit als Strategie

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Im Artikel werden die Begriffe Reduit als Alpenfestung und als Verteidigungsstrategie nach dem Fall Frankreichs vermischt. Besteht die Möglichkeit diese Begriffe etwas mehr zu Trennen? Evtl. mit Querverweis auf den Rütlirapport und die teilweise Demobilisierung der Armee im Rahmen der Reduitstrategie? Finden sich gemeinfreie Skizzen und Operationspläne zur Reduitstrategie? Benutzer:vonhubenu, 25.7.2005

Reduit und Geistige Landesverteidigung

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Mein Bezug zur geistigen Landesverteidigung wurde mit der Bemerkung "gehört ind die 1930ger" revertiert. Denke dass dies so nicht korrekt ist da die geistige Landesverteidigung noch mindestens bis in die sechziger hinein aktiv betrieben wurde (nur nicht mehr gegen den Faschismus sondern gegen den Kommunismus gerichtet). Siehe hierzu auch Wikipedia-Artikel zur geistigen Landesverteidigung. Zur Wichtigkeit des Reduits und der Igelstrategie siehe Design des Pavillons der CH-Armee an der Expo 64 (Betonigel). Benutzer:vonhubenu, 8.8.2005, 15:57 CEST

Ja, du hast Recht; das war ein überflinker Revert. Dabei war mir der Expo-Igel, als ich den Text vor einiger Zeit zum ersten Mal schrieb, ja selber noch eingefallen. Ich werde das in diesem Sinne einarbeiten. Nüüt für unguet, --Seidl 21:38, 8. Aug 2005 (CEST)
Kein Problem und kein Grund für eine Entschuldigung. Hauptsache es gab keinen Edit-War. Benutzer:vonhubenu, 9.8.2005, 10:16 CEST

Kategorie

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Habe Artikel in Kategorie:Festung_Schweiz aufgenommen. Artikel zu einzelnen Festungen des Reduits bitte dort erstellen/einfügen. Benutzer:vonhubenu, 24.8.2005, 14:03 CEST

Eigener Artikel seit 2006

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Seit August 2006‎ gibt es den Artikel Schweizer Réduit. Zum Schweizer Réduit bitte dort diskutieren. --Lektor w (Diskussion) 08:53, 20. Jan. 2022 (CET)Beantworten

weitere Bedeutung in der Schweiz

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In der Schweiz wird der Begriff Reduit im normalen Sprachgebrauch für eine Abstellkammer (Vorratskammer) in der Wohnung benutzt. Ich denke, dass diese Information in die Wikipedia sollte, da beim Lesen z.B. von schweizer Wohnungsanzeigen man mit dieser Definition nur schwer die gemeinte Bedeutung erkennt.

Allerdings ist mir nicht klar, ob die Info als Bemerkung in den Artikel sollte, oder eine Begriffsdefinitionsseite eingefügt werden sollte. Fjellheisen 08:01, 4. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Tja Langenscheidts Wörterbuch Deutsch - Französich sagt zu Réduit: enger dunkler Raum; Loch; Nische (als Wandschrank)--Chlempi 20:26, 4. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Das ist doch kein Widerspruch. Wandschrank, Rumpelkammer bzw. Abstellkammer sind doch faktisch identisch, wobei nur die Grössendefinition etwas unterschiedlich ist. -- Fjellheisen 14:26, 5. Jun. 2007 (CEST)Beantworten