Diskussion:Rechtsverweigerung

Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von 80.136.101.134

Hallo, wenn auch Rechtsverweigerung wie Rechtsbeugung ein strafrechtsrelevantes Dienstverbrechen ist ... müßte es ´theeoretisch´ auch "von Amts wegen" verfolgt werden, sobald Staatsanwaltschaft(en) davon in Kenntnis gesetzt wurden etc., insofern greifen die Argumente, was dagegen tun bis hin zur Verfassungsbeschwerde nur ´praktisch´, es ist aber nicht die Aufgabe eines wikipedia-Artikels, praktischen Rechtsrat zu geben, sondern einen Sachverhalt (auch sachlogisch) richtig darzustellen, Gruß Harburger Berge 80.136.101.134 15:51, 28. Apr. 2008 (CEST)Beantworten