Diskussion:Postbank

Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Adtonko in Abschnitt Postbank und PSD-Bank
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Ergänzung zur Barauszahlung durch Zusteller

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@Hmwpriv: Vielen Dank für deine Ergänzung vom heutigen Tage. Dieser habe ich begründet widersprochen. Mein Widerspruch ist auch nicht durch Nachtragung einer angeblichen Quelle, die deine Ausführungen nicht einmal im Ansatz belegen kann, aufgehoben. Möchtest du dich möglicherweise um einen Konsens bemühen?

Magst du bitte zunächst einmal aufzeigen, inwiefern die Ergänzung „Darüber hinaus war es mittels der Zahlungsanweisung sogar möglich, einen Geldbetrag vom Konto zur Barauszahlung durch den Zusteller an jeden beliebigen Empfänger im Inland auszahlen zu lassen.“ enzyklopädisch relevant für die Geschichte der Postbank sein soll? Gibt es dazu anerkannte Sekundärliteratur, die eine Bedeutung dieses Dienstes im Verlauf der Geschichte der Postbank darstellt?

Eine Wertung wie "sogar" ist weder neutral-sachlich (NPOV) noch belegt. Der historische Kontext dieses Dienstes gibt selbstverständlich keine entsprechende Wertung her.

Zu den nicht unerheblichen inhaltlichen Mängeln deiner Ergänzung äußere ich mich gerne, wenn die Relevanz für diesen Artikel nachvollziehbar erläutert und per Konsens zu bejahen sein sollte.

Ich sehe nach wie vor leider keine Artikelverbesserung in den beiden betreffenden Bearbeitungen und bitte daher ausdrücklich um den Diskussionsweg. Freundliche Grüße --Verzettelung (Diskussion) 16:07, 2. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Auch wenn es vielleicht kein guter Einstieg ist, aber an einer Stelle muss ich vehement widersprechen: Wenn das Bundesgesetzblatt, in dem die Postgiroordnung veröffentlicht wurde, keine reputable Quelle ist, dann weiß ich auch nicht mehr weiter. Hier ist der Anwurf einer „angeblichen“ Quelle schon klarer Vandalismus.
Die Dienstleistung „Zahlungsanweisung“ war unikat im Bereich von Girokonten. Diese Möglichkeit bot nur die Postbank, da nur die Post über das entsprechende Zustellernetz verfügte. Die Existenz dieses Dienstes ist wiederum mit der Postgiroordnung hinreichend belegt. Schwieriger wird es allerdings damit, die Einzigartigkeit - und der macht die Sache enzyklopädisch relevant - darzustellen, da hier genau die fehlende Quellenlage der Beleg ist. Niemand hat je behauptet, dass die Welt ein Würfel ist, ergo gibt es auch keine Quellen darüber - nur könnte man nie anhand von Literatur belegen, dass diese Aussage nie getroffen wurde, denn mangels des Umstandes, dass die These nie aufgestellt wurde, hat sich auch nie jemand in der Literatur damit befasst. Fakt ist, die Postgiroordnung beleget das, dass es die Zahlungsanweisung gab und ein Kontoinhaber damit die Möglichkeit hatte, zu Lasten seines Kontos eine Barauszahlung durch den Zusteller an jede beliebige Person oder Firma in Deutschland zu veranlassen - und keine andere Bank bot eine solche Dienstleistung an (sonst hätte ich da gerne den Gegenbeweis), was dann auch das „sogar“ berechtigt, auch wenn das im Kontext weniger wichtig ist.
Ich sehe damit alle Deine Aussagen als vollumfänglich widerlegt an. --Hmwpriv (Diskussion) 06:49, 3. Mär. 2020 (CET)Beantworten
P.S.
Zum Namen: Eigenschreibweisen dominieren immer, der Verweis auf WP:RS verfängt daher nicht. Und sei versichert, die Schreibweise kenne ich nur zu gut, die habe ich selbst benutzt, es gibt aber auch Quellen, wie etwa https://www.post-und-telekommunikation.de/PuT/PBank_1990_1_Jan-Dez.php .--Hmwpriv (Diskussion) 06:57, 3. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Die Postbank bot zu keinem Zeitpunkt besagten Dienst an, dieser fiel stets in den Aufgabenbereich der Post, zuletzt der Deutschen Bundespost. Von fehlenden Sekundärquellen und einer Fehlauslegung der mit dem 31. März 1989 außer Kraft getretenen Postgiroordnung hier auf enzyklopädische Relevanz zu schließen, ist schon sehr abenteuerlich. Aber die WP-Grundprinzipien sollten ja "sogar" bekannt sein und hier keiner gesonderten Erläuterung bedürfen.
Zur angeblichen Dominanz von Eigennamen siehe die maßgebliche WP-Richtlinie: WP:Rechtschreibung#Groß- und Kleinschreibung. Frdl. Grüße--Verzettelung (Diskussion) 16:01, 3. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Fangen wir mit den Eigennamen an: Wenn Du schon die Richtlinie zitierst, solltest Du sie auch vollständig lesen - und was fällt auf? Direkt über dem von Dir referenzierten Tag steht etwas zu Eigennamen. Demnach sind Eigennamen - und um einen solchen handelt es sich hier - so zu übernehmen, wie sie üblicherweise benutzt wurden; dies war hier definitiv die Großschreibweise.
Die Aussagen zur Zahlungsanweisung und zur Postgiroordnung stehen wo? Genau, im geschichtlichen Teil und da unter den Anfängen der Postbank. Die Zahlungsanweisung war neben der reichsweiten Verbreitung das zweite Alleinstellungsmerkmal und kann, darf und muss daher erwähnt werden (dürfen). Die Postbank bot diesen Dienst nie an, denn es gab sie schlicht nicht, das war erst die Reichs- und dann die Bundespost. Dennoch ist die Postbank auf dem Postscheck- (später Postgiro-) und dem Postsparkassendienst hervorgegangen - und Zahlungsanweisungen waren wie Überweisungsaufträge vom Inhaber an das Postscheckamt zu schicken, wurden dort dem Konto belastet und dann in die Zustellung gegeben; dies darf nicht mit der Postanweisung verwechselt werden, bei der der Absender das Geld am Schalter einzahlte und der Zusteller das Geld auszahlte.
Verzeihe bitte das Wortspiel, aber hier hast Du Dich gewaltig verzettelt. --Hmwpriv (Diskussion) 06:52, 4. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Derartige Wortspiele mit Nutzernamen fallen regelmäßig unter WP:KPA, aber es sei dir geschenkt. Deiner Aufforderung zum vollständigen Lesen solltest du bitte selbst nachkommen, danke. Eine besondere Bedeutung für diesen Artikel hast du für mich weder nachvollziehbar dargestellt noch valide belegt. Für mich hat es sich damit hier erledigt, 3M steht dir offen. Frdl. Grüße --Verzettelung (Diskussion) 07:18, 4. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Vielleicht mal zur Erinnerung: Wir befinden uns in einem Wiki, hier hat niemand irgendeine Entscheidungshoheit und wie war das noch mit dem Respekt der Leistung Anderer? Auffällig zudem: Du schiebst alle Argumente beiseite anstatt darauf einzugehen. Da belege ich die Sache mit den Eigennamen (und das in den WP-Regeln und extern) und Du gehst mit keiner Silbe darauf ein - und so weiter ... Du suchst keine fachlich-sachliche Auseinandersetzung, sondern willst einfach nur Deine Vorstellungen durchdrücken. Ich sehe die Diskussion damit als aussichtslos und in der Folge als erledigt an, ob und welche weiteren Maßnahmen ich ergreife, werde ich mir noch überlegen. --Hmwpriv (Diskussion) 09:37, 4. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Zu deiner Erinnerung: Hier ist ein Gemeinschaftsprojekt zur Erstellung einer Enzyklopädie. Grundlage der enzyklopädischen Arbeit stellen dabei die WP-Grundprinzipien dar. Deine Ausführungen oben („Schwieriger wird es allerdings damit, die Einzigartigkeit - und der macht die Sache enzyklopädisch relevant - darzustellen, da hier genau die fehlende Quellenlage der Beleg ist. Niemand hat je behauptet, dass die Welt ein Würfel ist, ergo gibt es auch keine Quellen darüber - nur könnte man nie anhand von Literatur belegen, dass diese Aussage nie getroffen wurde, denn mangels des Umstandes, dass die These nie aufgestellt wurde, hat sich auch nie jemand in der Literatur damit befasst.“ - kursive Herborhebung einer IMHO artikelbezogenen Schlüsselstelle durch mich) lassen für mich, wie auch die bislang nicht erkennbare bzw. unangeführte Beschäftigung mit Sekundärliteratur, nach der ich dich eingangs gefragt habe, nicht auf eine enzyklopädische Arbeits- und Diskussionsweise schließen. Solltest du die begründet zurückgewiesene Ergänzung weiterhin im Artikel haben wollen, so liegt es ganz klar bei dir die berechtigten Zweifel auszuräumen und die Bedeutung für den Artikel(gegenstand) nachvollziehbar aufzuzeigen - vornehmlich quellenbasiert und nicht mit eigenen Aussagen/Theorien und Bewertungen jenseits anerkannter Quellen. Eine fachlich-sachliche Auseinandersetzung auf Basis valide Quellen begrüße ich ausdrücklich - die von dir hochgehalten Postgiroordnung ist dafür jedoch deutlich zu dünn im Rahmen einer enzyklopädischen und der Besprechung von Verbesserungen des hiesigen Artikels betreffenden Diskussion. --Verzettelung (Diskussion) 11:00, 4. Mär. 2020 (CET)Beantworten
Das Verfahren „Dritte Meinung“ ist initiiert. --Hmwpriv (Diskussion) 11:45, 4. Mär. 2020 (CET)Beantworten

3M: WP:NK, keine Grossschreibung--Stauffen (Diskussion) 23:45, 7. Mär. 2020 (CET)Beantworten


3M: Definitiv keine Großschreibung. wie sie üblicherweise benutzt wurden ist erstmal keine korrekte Wiedergabe von WP:NK#RS und bezieht sich wenn auch auf den Gebrauch durch unabhängige Medien und Privatpersonen usw., nicht auf die Eigenschreibweise. Es ist extrem unwahrscheinlich, dass die alle/überwiegend "POSTBANK" geschrieben haben. Wenn ja, müsste das belegt werden können. Und der gelöschte Satz war in der Tat nicht ideal formuliert mit dem "sogar" – hätte man aber auch umformulieren können statt löschen. -- Jonathan 14:28, 9. Mär. 2020 (CET)Beantworten

Neue Bankleitzahlen

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Es werden die Bankleitzahlen gewechselt und mit DSL Bank zusammengeführt. Siehe z.B. https://www.postbank.de/privatkunden/services/kundenservice/gut-zu-wissen.html und in der Bundesbank-BLZ-Suche https://www.bundesbank.de/action/de/747634/bbkpspsearch?type=advanced&title=postbank/dsl&hitsPerPage=50 --2A01:C22:7BB5:2000:B529:FBF5:B4E6:C262 10:22, 4. Okt. 2022 (CEST)Beantworten

Anscheinend werden die Bankleitzahlen der früheren Postsparkassenämter Hamburg (201 100 22) und München (701 100 88) aufgegeben und die Sparkonten künftig unter der BLZ 300 702 24 geführt (Bezeichnung lt. Bundesbank "Postbank/DSL Ndl der Deutsche Bank"). Die für Girokonten verwendeten Bankleitzahlen bleiben unverändert.--Rekkes (Diskussion) 09:03, 24. Nov. 2022 (CET)Beantworten

Postbank/DSL Ndl der Deutsche Bank

10070324 Berlin 21397 DEUTDEDBP30

10070397 Berlin 27397 DEUTDEBBP30

10070398 Berlin 27398 DEUTDEBBP31

10070399 Berlin 27399 DEUTDEBBP32

10071324 Berlin 21398 DEUTDEDBP31

10072324 Berlin 21399 DEUTDEDBP32

12070400 Cottbus 27400 DEUTDEBBP33

12070424 Cottbus 21400 DEUTDEDBP33

13070405 Schwerin 27405 DEUTDEBBP35

13070424 Schwerin 21405 DEUTDEDBP35

20070404 Hamburg 27404 DEUTDEHHP34

20070424 Hamburg 21404 DEUTDEDBP34

21570202 Flensburg 27202 DEUTDEHHP01

21570224 Flensburg 21202 DEUTDEDBP01

23070203 Lübeck 27203 DEUTDEHHP02

23070224 Lübeck 21203 DEUTDEDBP02

24070324 Lüneburg 21368 DEUTDEDBP22

24070368 Lüneburg 27368 DEUTDE2HP22

25070324 Hannover 21370 DEUTDEDBP24

25070370 Hannover 27370 DEUTDE2HP24

27070324 Braunschweig 21369 DEUTDEDBP23

27070369 Braunschweig 27369 DEUTDE2HP23

29070324 Bremen 21367 DEUTDEDBP21

29070367 Bremen 27367 DEUTDEHBP21

30070207 Düsseldorf 27207 DEUTDEDDP06

30070224 Düsseldorf 21207 DEUTDEDBP06

36070208 Essen 27208 DEUTDEDEP07

36070224 Essen 21208 DEUTDEDBP07

38070408 27408 DEUTDEDKP38

38070424 21408 DEUTDEDBP38

39070210 Aachen 27210 DEUTDEDKP09

39070224 Aachen 21210 DEUTDEDBP09

40070211 Münster 27211 DEUTDE3BP10

40070224 Münster 21211 DEUTDEDBP10

46670204 Arnsberg 27204 DEUTDEDWP03

46670224 Arnsberg 21204 DEUTDEDBP03

47670205 Detmold 27205 DEUTDE3BP04

47670224 Detmold 21205 DEUTDEDBP04

50870324 Darmstadt 21393 DEUTDEDBP26

50870393 Darmstadt 27393 DEUTDEFFS26

53070324 Fulda 21394 DEUTDEDBP27

53070394 Fulda 27394 DEUTDEFFS27

55070324 Mainz 21396 DEUTDEDBP29

55070396 Mainz 27396 DEUTDE5MP29

e t c .

--2003:EF:5F08:D000:1D6C:1FD9:A1F9:73D4 13:07, 11. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Postbank und PSD-Bank

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Was ist der Zusammenhang bzw. Unterschied? Gruss, --Markus (Diskussion) 10:04, 2. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Hier findest du Antworten. --Aidepikiw-nick (Diskussion) 10:10, 2. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Dort lese ich, dass sie früher zusammengearbeitet haben und dass jetzt beide alles machen. Aber nicht, wie wie sie sich heute unterscheiden. Gruss, --Markus (Diskussion) 23:36, 9. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Kurz und Knapp: Die PSD's sind Genossenschaften, die Postbank eine Marke der Deutschen Bank. --Adtonko 19:00, 30. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

Schlechter Kundendienst / Prozessmängel

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https://www.vzbv.de/pressemitteilungen/beschwerden-von-postbank-kundinnen-haeufen-sich

Datum: 19.07.2023

Beschwerden von Postbank-Kund:innen häufen sich Hunderte Kundenbeschwerden allein im ersten Halbjahr 2023 Bei Verbraucherzentralen häufen sich Beschwerden über Probleme mit dem Konto bei der Postbank. Allein im ersten Halbjahr 2023 gingen 583 Beschwerden von Verbraucher:innen ein. Kunden, die sich in Folge von IT-Problemen an den Kundenservice der Postbank wenden, beschweren sich über mangelnde Hilfeleistung.

Dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) liegen seit Jahresbeginn 583 Beschwerden von Kunden der Postbank vor. Das sind zwischen Januar und Juni 2023 bereits annähernd so viele wie im gesamten Vorjahr. Bei der IT-Migration zur Deutschen Bank hatte die Postbank erhebliche Probleme, für die sie keinen ausreichenden Kundensupport bereitstellte. Nach Ansicht des vzbv muss der Vorfall aufgearbeitet werden und darf sich bei keiner Bank wiederholen. Die IT-Probleme bei der Postbank seit Ende 2022 und ein schlechter Kundenservice sind für viele Kunden inakzeptabel und ärgerlich. „Bei solchen Problemen kann von ordnungsgemäßen Bankabläufen nicht mehr die Rede sein, da offenbar zentrale Leistungen im Zahlungsverkehr nicht mehr für alle Kund:innen aufrechterhalten werden konnten. Das berichten zahlreiche Verbraucher:innen den Verbraucherzentralen und dem vzbv“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. Kundenbeschwerden im ersten Halbjahr nehmen zu Im ersten Halbjahr 2023 häufen sich die Beschwerden unter Postbank-Kunden, die angeben, nicht mehr auf ihre Konten zugreifen zu können, deren Konten gesperrt sind oder Lastschriften nicht mehr eingelöst werden. Wer in der Folge Hilfe beim Kundenservice sucht, kommt nicht weit. Verbraucher:innen berichten von unzureichender Erreichbarkeit, Mitarbeitenden, die nicht helfen können, oder einem Standardschreiben als einziger Reaktion der Bank. Im schlimmsten Fall berichten Kundinnen und Kunden, dass sie über mehrere Wochen nicht über ihr Guthaben verfügen können und ihnen in der Folge Schufa-Einträge aufgrund zurückgegebener Lastschriften drohen. Nichthandeln der Postbank verstößt gegen Rechtsvorschriften Die gemeldeten Probleme im Zahlungsverkehr und beim Kundenservice der Postbank können nach Ansicht des vzbv mitunter gegen geltendes Recht verstoßen. So ist das Institut beispielsweise verpflichtet, ein gesperrtes Konto unverzüglich zu entsperren, sofern kein Grund mehr für eine Sperrung vorliegt. Andererseits muss die Bank es ihren Kunden jederzeit ermöglichen, das Konto sperren zu können, wenn ein Missbrauch vorliegt. Eine große technische Umstellung, wie bei der Postbank, muss gut vorbereitet sein und sollte mit entsprechenden personellen Ressourcen verstärkt werden. Der Abbau von Serviceleistungen, der generell zu beobachten ist, wirkt hier unpassend. „Ein Vorfall wie bei der IT-Migration der Postbank darf sich bei keiner Bank wiederholen“, fordert Pop. „Wir erwarten, dass der Fall entsprechend aufgearbeitet wird und die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht auf den Schäden sitzen bleiben.“ Der vzbv hat sich auch an die Bankenaufsicht BaFin gewandt, damit Verbraucher:innen vor solchen Fällen künftig bewahrt bleiben.

--2003:EA:2725:6300:583E:8AD2:B2C0:9DC 17:44, 19. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

AKTUELLE daten

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Die Daten sind von 2015 und 2017- Wird Zeit das zu aktualisieren. Ich hatte versucht , Daten auf der PB Seite zu bekommen, fand aber nichts.

Die PB hat ja in den letzten Jahren massiv Filialen abgebaut und geschlossen. Das sollte man wirklich mal bringen. Auch die Bilanzsummen wären interessant! die 150 sind sicher derzeit keine 130!

84.161.235.98 20:43, 13. Jan. 2024 (CET)Beantworten