Geltung der Kreisordnung von 1872 kann 1933 nicht gegolten haben.

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Die Kreisordnung 1872 kann 1933 nicht gegolten haben: Es gab schon 15 Jahre keinen preußischen König mehr. Insoweit ist der Text ab 1918 falsch. --Spelthahn (Diskussion) 15:24, 12. Sep. 2024 (CEST)Beantworten