Eine Frage zum Gemeinschaftseigentum
Ich habe eine Eigentumswohnung und am WE gab es in meiner Wohnung einen Stromausfall. Es musste ein Elektriker kommen, der festgestellt hat, dass die Stromkabel im Keller (Hauptstromleitung)durchgeschmorrt waren. Nach fragen bei der Hausverwaltung und der Energieversorung, teilte man mir mit, dass diese Kosten der Eigentümer übernehmen muss. Laut der Energieversorung gehört das zum Sondereigentum. Im Net habe ich den Paragraphen 5 gefunden, in dem mir bestätigt wird, dass das nicht stimmt. Laut dem Artikel hier im Net, ist für die Stromleitungen die Gemeinschaft zuständig. Stimmt das denn auch? Gibt es dafür auch einen Paragraphen der das bestätigt? Wenn ja, wäre ich sehr erfreut, wenn man mir den schicken könnte oder sich mit mit in Verbindung setzt.
Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüsse Karina
hallo Karina, Wikipedia ist ein Internet-Lexikon. Zu konkreten Rechtsfragen darf daher keine Stellungnahme erfolgen, da dies unerlaubte Rechtsberatung wäre. Wenn Du Dir den Artikel sorgfältig durchliest, wirst Du jedoch die Antwort finden. Grüße--Wowo2008 (Diskussion) 18:10, 28. Dez. 2012 (CET)