Decretum laudis
Vorläufige Anerkennung einer Institution der katholischen Kirche durch den Papst
Das decretum laudis ist im katholischen Kirchenrecht ein Belobigungsdekret, mit dem der Papst eine institutionelle Neugründung (Orden, Priestergemeinschaft) offiziell gutheißt. Es bedeutet zwar noch keine endgültige Anerkennung, aber in der inneren Verwaltung die Unabhängigkeit vom Ortsbischof und damit die Entstehung eines Instituts päpstlichen Rechts.[1]
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Albert Sleumer: Kirchenlateinisches Wörterbuch. Zweite, sehr vermehrte Auflage des „Liturgischen Lexikons“ unter umfassendster Mitarbeit von Joseph Schmid herausgegeben. 7. Nachdruck der Ausgabe von 1926. Georg Olms Verlag, Hildesheim 2020, ISBN 978-3-487-31193-7.