Bezirksamt Kenzingen
Das Bezirksamt Kenzingen war eine von 1813 bis 1872 bestehende Verwaltungseinheit im Süden des Großherzogtums Baden.
Geographie
BearbeitenDas Gebiet des Bezirksamtes erstreckte sich im nördlichen Breisgau vom Oberrhein (mit der Mündung der Elz) im Westen über die angrenzende Oberrheinische Tiefebene und die Lahr-Emmendinger Vorberge in den mittleren Schwarzwald im Osten. Ganz im Süden hatte es einen kleinen Anteil am nördlichen Kaiserstuhl.
Geschichte
BearbeitenHistorischer Hintergrund
BearbeitenIm hohen Mittelalter hatte sich in Breisgau und Markgräflerland mit den Herren von Üsenberg ein Adelsgeschlecht etablieren können, dem auch die Kirnburg gehörte. Mit der übergeordneten Landgrafschaft Breisgau fiel das zugehörige Gebiet an das Haus Habsburg. Mit dem vorderösterreichischen Oberamt Breisgau wurde es 1803 Teil des kurzlebigen Herzogtums Modena-Breisgau, infolge des Pressburger Friedens von 1805 geriet es 1806 unter die Landeshoheit Badens. Im Sommer 1807 entstand hier das Oberamt Kenzingen, das Anfang 1810 in das Amt Kenzingen überging.
Nach der Gründung
BearbeitenNachdem die Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit 1813 eine einheitliche Zuständigkeit der Ämter ermöglicht hatte. wurde das Amt Kenzingen in das Bezirksamt Kenzingen umgewandelt. Bei dieser Gelegenheit kamen vom Amt Endingen einer und vom Amt Ettenheim drei Orte hinzu. Zudem wurde ihm die rechtliche Zuständigkeit (die bis 1857 bei den Ämtern lag) für drei grundherrliche Orte zugewiesen.[1] Untergebracht war die Verwaltung im sogenannten Gumpp’schen Haus in der Hauptstraße.[2]
1819 wurde das südwestlich angrenzende Bezirksamt Endingen aufgeteilt, die nordöstliche Hälfte dem Bezirksamt Kenzingen zugewiesen. Nachfolgend blieb es in seinem Umfang unverändert. 1857 wurde Kenzingen Sitz eines Amtsgerichtes, dessen räumlicher Zuständigkeitsbereich die 17 Gemeinden des Amtsbezirks umfasste.[3] 1872 wurde auch das Bezirksamt Kenzingen aufgelöst, sein Gebiet dem Bezirksamt Emmendingen zugeteilt.[4] Aus diesem ging 1939 der Landkreis Emmendingen hervor.
Orte und Einwohnerzahlen
Bearbeiten1813 kamen vom Amt Endingen Weisweil mit Herdern, von Ettenheim Broggingen, Tutschfelden und Wagenstadt hinzu, bei den grundherrlichen Orten handelte es sich um Hecklingen, Bleichheim und Heimbach.[1] Letztgenanntes wurde 1819 zum Bezirksamt Emmendingen umgegliedert, dafür kamen vom aufgelösten Bezirksamt Endingen der Hauptort sowie Amoltern, Forchheim, Riegel und Wyhl zum Bezirksamt Kenzingen.[5] 1825 wurde für das Gebiet des Bezirksamtes von 21.374 Einwohnern berichtet.[6]
1836
Bearbeiten1836 waren es 22.545 Menschen, die im Gebiet des Bezirksamtes lebten. Sie verteilten sich auf drei Städte und 14 Gemeinden:[7]
- Kenzingen, Stadt: 2607
- Amoltern: 412
- Bleichheim: 758
- Bombach: 692
- Broggingen: 598
- Endingen, Stadt: 3132
- Forchheim: 1731
- Hecklingen: 733
- Herbolzheim, Stadt: 2031
- Niederhausen: 1206
- Nordweil: 775
- Oberhausen: 1812
- Riegel: 1870
- Tutschfelden: 380
- Wagenstadt: 682
- Weisweil: 1671
- Wyhl: 1455
1864
Bearbeiten1864 lebten im Amtsbezirk 21.495 Menschen in nach wie vor 17 Gemeinden.[8]
Übergeordnete Behörden
BearbeitenDie, im Rahmen der Verwaltungsgliederung des Landes übergeordneten Behörden waren:
- 1813 bis 1832 der Dreisamkreis
- 1832 bis 1864 der Oberrheinkreis
- ab 1864 der Landeskommissärbezirk Freiburg, zugleich wurden seine Gemeinden dem Kreisverband Freiburg zugeordnet.
Leiter der Verwaltung
BearbeitenDie Leitung der Verwaltung, mit unterschiedlichen Titeln, hatten inne:[9]
- 1813 bis 1821: Johann Nepomuk Wetzel
- 1821 bis 1832: Chrisostomos Wolfinger
- 1832 bis 1835: Karl Joseph Riegel
- 1835 bis 1840: Franz Sales Dietz
- 1840 bis 1842: Anton Nombride
- 1842 bis 1849: Franz Jagemann
- 1850 bis 1855: Karl Ernst Hotz
- 1855 bis 1864: Anton Dilger
- 1864 bis 1868: Hermann Baader
- 1868 bis 1871: Alexander Wallau
- 1871 bis 1872: Johann Gruber
Literatur
Bearbeiten- Historischer Atlas von Baden-Württemberg, online verfügbar bei LEO-BW:
- Blatt VII.4: Verwaltungsgliederung in Baden, Württemberg und Hohenzollern 1815–1857
- Blatt VII.5: Verwaltungsgliederung in Baden, Württemberg und Hohenzollern 1858–1936
- Gemeinsames Erläuterungsblatt, verfasst von Ulrike Redecker (Baden) und Wilfried Schöntag (Württemberg)
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ a b Beilage A: Ämtereinteilung, veröffentlicht im Badischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 30. Juli 1813, Heft XXII, S. 133
- ↑ Bertram Jenisch, Burghard Lohrum: Der ehemalige Alte Amtshof von Kenzingen in der Eisenbahnstraße 12: Archäologie, Haus- und Baugeschichte. Die Pforte, 37. und 38. Jahrgang, 2017/18, S. 35.
- ↑ Hof- und Staats-Handbuch des Grossherzogthums Baden, Jahrgang 1858, S. 182.
- ↑ Entsprechende Verordnung vom 5. Januar 1872, veröffentlicht am 8. Januar 1872 im Gesetzes- und Verordnungsblatt für das Großherzogtum Baden, Heft II, S. 7f.
- ↑ Entsprechende Verfügung vom 23. November 1819, veröffentlicht am 1. Dezember 1819 im Großherzoglich-Badischen Staats- und Regierungsblatt, Heft XXX, S. 196.
- ↑ Friedrich Dittenberger: Geographisch-statistische-topographische Beschreibung des Großherzogthums Baden. Karlsruhe 1825, S. 105f.
- ↑ Hof- und Staats-Handbuch des Grossherzogthums Baden, Jahrgang 1834, S. 179f.
- ↑ Beiträge zur Statistik der inneren Verwaltung des Großherzogthums Baden. Zwanzigstes Heft: Die Volkszählung vom Dezember 1864, I. Teil, S. 23.
- ↑ Wolfram Angerbauer: Die Amtsvorsteher der Oberämter, Bezirksämter und Landratsämter in Baden-Württemberg : 1810 bis 1972. Herausgegeben 1996 von der Arbeitsgemeinschaft der Kreisarchive beim Landkreistag Baden-Württemberg.