Besitzergreifung
Besitzergreifung oder Ersitzung bedeutet im Völkerrecht eine Form der Erlangung von Gebietshoheit.[1]
Formen im Völkerrecht
BearbeitenSystematisch wird unterschieden zwischen dem Erwerb der Gebietshoheit durch Besitzergreifung unbeherrschten Gebiets (occupatio imperii), beispielsweise in der Kolonialgeschichte von Britisch-Neuguinea, der Eroberung (Annexion), durch die fremdes Staatsgebiet von dem Eroberer seiner Staatsgewalt endgültig unterworfen wird (debellatio), der Invasion, die als reine Kriegshandlung nur vorübergehende Rechtswirkungen auslöst, und der militärischen Besetzung (Okkupation) von feindlichem Staatsgebiet (occupatio bellica), die ein von Waffengewalt getragenes, aber vom Völkerrecht anerkanntes und geregeltes – vorläufiges – Rechtsverhältnis zwischen der besetzenden Macht einerseits, den Landesbewohnern und den übrigen Staaten anderseits begründet.[2]
Der occupatio bellica verwandt ist die occupatio petita, eine Besetzung, die mit dem besetzten Land vertraglich vereinbart worden ist, etwa im Fall der 1918 von Deutschland besetzten Ukrainischen Volksrepublik, zurückgenommen in Art. 433 des Versailler Vertrags.[3] Verwendet wird ein der occupatio bellica angenähertes Recht auch für die alliierte Rheinlandbesetzung nach dem Ersten Weltkrieg.
Besitzergreifung im Kirchenrecht
BearbeitenIm kanonischen Recht der römisch-katholischen Kirche wird die Übernahme eines kanonisch verliehenen Amtes als Besitzergreifung bezeichnet, etwa die Inbesitznahme einer Pfarrei durch den ordentlich investierten Pfarrer laut can. 527 CIC. Ähnlich wird die Amtsübernahme durch einen Diözesanbischof und die Einführung eines neuernannten Kardinals in seiner römischen Titelkirche als Besitzergreifung bezeichnet.
Literatur
Bearbeiten- Georg von Alten: Handbuch für Heer und Flotte. Enzyklopädie der Kriegswissenschaften und verwandter Gebiete. Band 2, Bong, Berlin 1909.
- Raimund Friedrich Kaindl: Das Ansiedlungswesen in der Bukowina seit der Besitzergreifung durch Österreich mit besonderer Berücksichtigung der Ansiedlung der Deutschen; mit Benützung der urkundlichen Materialien aus dem Nachlasse von F. A. Wickenhauser. Wagner, Innsbruck 1902. Digitalisat der Universitätsbibliothek Regensburg
Weblinks
Bearbeiten- Ulrike Jureit: Herrschaft im kolonialen Raum: Territorialität als Ordnungsprinzip APuZ, 15. Juni 2015
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Anna-Katharina Kraemer: Ersitzung als Gebietserwerbstitel im Völkerrecht Univ.-Diss., Osnabrück 2016.
- ↑ Max Fleischmann: Kriegerische Besetzung fremden Staatsgebiets (occupatio bellica). In: ders., Das Völkerrecht. Springer, Berlin, Heidelberg 1925, S. 488–497.
- ↑ Artikel 433 Friedensvertrag von Versailles (Versailler Vertrag) vom 28. Juni 1919. dokumentarchiv.de