Das Arbeitszeugnis - die 5 wichtigsten Fragen und auf welche Floskeln sie achten müssen...

Das Arbeitszeugnis - die 5 wichtigsten Fragen und auf welche Floskeln sie achten müssen...

Damit Sie bei Ihrer nächsten Bewerbung erfolgreich sind, klären wir heute für Sie die wichtigsten Themen rund um das Arbeitszeugnis. Immer wieder stellen uns unsere Kandidat*inne grundlegende Fragen zu diesem Thema. Die 5 wesentlichsten Fragestellungen möchten wir heute für Sie in einem kompakten Artikel zusammenfassen, damit Ihr nächstes Arbeitszeugnis garantiert so wird, wie Sie es sich vorstellen...

1. Was muss ein gutes Arbeitszeugnis mindestens beinhalten?

Ein formal korrektes Arbeitszeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthalten (einfaches Zeugnis). Darüber hinaus kann der Arbeitnehmer verlangen, dass im Zeugnis die Leistungen und sein Sozialverhalten bewertet werden (qualifiziertes Zeugnis). Freiwillig ist dagegen die sogenannte Schlussformel. Sie enthält den Trennungsgrund, Dank und Bedauern über das Ausscheiden sowie positive Zukunftswünsche. Fehlt die Schlussformel gilt das als Negativ-Zeichen. Auch sollte das Arbeitszeugnis nicht mehr als zwei, maximal drei DIN A4 Seiten umfassen. Zu viele Seiten wecken den Verdacht, das Zeugnis sei pure Lobhudelei und selbst geschrieben.

2. Woran erkenne ich ein schlechtes Arbeitszeugnis?

Viele Formulierungen in Arbeitszeugnissen klingen besser, als sie gemeint sind. Anzeichen für ein schlechtes Zeugnis sind zweideutige Ausdrücke, Betonung von Selbstverständlichkeiten oder das Weglassen von wichtigen Beurteilungen oder Tätigkeiten. Die Zeugnissprache enthält überdies codierte Schulnoten: Note 1: jederzeit, immer, stets zur vollsten Zufriedenheit. Note 2: zur vollsten/stets zur vollen Zufriedenheit. Note 3: zur vollen Zufriedenheit. Note 4: zur Zufriedenheit. Note 5: im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit. Note 6: Er/Sie hat sich bemüht.

Ein Arbeitszeugnis muss mindestens „befriedigend“ sein. Schlechtere Zeugnisse hat der Arbeitgeber zu begründen (BAG, 9 AZR 584/13).

Welche Formulierungen für welche Art der Bewertung stehen, erfahren Sie weiter unten.

3. Ich habe ein schlechtes Arbeitszeugnis erhalten, was kann ich tun?

Wer mit seinem Arbeitszeugnis unzufrieden ist, sollte zunächst das direkte Gespräch mit dem Chef suchen und um Korrektur bitten. Zeigt sich der Arbeitgeber uneinsichtig, sollten Sie einen schriftlichen Widerspruch formulieren. Darin führen Sie alle Passagen auf, die Sie beanstanden und schlagen Alternativformulierungen vor. Erfolgt dennoch keine Korrektur, können Sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt des Zeugnisses eine Zeugnisberichtigungsklage einreichen. Allerdings liegt die Beweislast bei Ihnen, solange das Zeugnis nicht schlechter als Durchschnittsnote 3 ausfällt. Der Anspruch auf Korrekturen am Arbeitszeugnis verfällt nach maximal 15 Monaten.

4. Was bringt mir ein Arbeitszeugnis?

Als Referenz in der Bewerbung genießt das Arbeitszeugnis bei Personaler*innen hohen Stellenwert. Es gilt als „objektive“ Bewertung der bisherigen Leistungen, Erfolge sowie Sozialverhalten des Arbeitnehmers durch einen Dritten. Das qualifizierte Feedback ist nicht zuletzt Ausdruck der persönlichen Wertschätzung des ehemaligen Arbeitgebers. Überdies dokumentiert es die Dauer und Art bisheriger Beschäftigungen. Damit bestätigt es die Angaben im Lebenslauf. Ein „sehr gutes“ Arbeitszeugnis hat bei der Jobsuche enorme Vorteile.

5. Wann habe ich Anspruch auf den Erhalt eines Arbeitszeugnisses?

Sobald das Beschäftigungsverhältnis endet, haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf das erhalten eines Arbeitszeugnisses (§630 BGB, §109 GewO). Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, ein Zeugnis auszustellen. Der Arbeitszeugnis Anspruch verjährt allerdings drei Jahre nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Das Abschlusszeugnis muss klar und verständlich sowie „wahr“ und „wohlwollend“ formuliert sein. Während das Beschäftigungsverhältnis besteht, können Arbeitnehmer um ein Zwischenzeugnis bitten. Darauf gibt es aber keinen gesetzlichen Anspruch. Der Arbeitgeber kann sich sogar weigern, ein Zwischenzeugnis auszustellen.


Grundsätzlich kann bei der Beurteilung zwischen Arbeitsbefähigung, Arbeitsbereitschaft, Arbeitsweise, Arbeitserfolg und Sozialverhalten unterschieden werden. Welche Formulierungen in der Praxis oftmals angewendet werden, haben wir für Sie zusammengefasst:

Arbeitsbefähigung (Fachwissen)

Sehr gut

  • „Er/Sie meisterte neue Arbeitsaufgaben stets souverän und konnte dank seines/ihres profunden Fachwissens jederzeit voll überzeugen.“

Gut

  • „Neue Arbeitssituationen bewältigte er/sie stets zur vollen Zufriedenheit.“

Befriedigend

  • „Seine/Ihre Arbeitsaufgaben bewältigte er/sie erfolgreich und konnte durch Fachkenntnisse überzeugen.“

Ausreichend

  • „Dank seiner/ihrer Fachkenntnisse konnte sich Herr/Frau _____ neuen Arbeitssituationen jederzeit anpassen.“

Mangelhaft

  • „Neuen Arbeitssituationen konnte er/sie sich größtenteils problemlos anpassen und entsprach damit den Anforderungen der Position.“


Arbeitsbereitschaft (Engagement)

Sehr gut

  • „Er/Sie war in höchstem Maße motiviert und zeigte stets außerordentliche Eigeninitiative und großes Engagement.“

Gut

  • „Er/Sie bewies stets großes Interesse und Eigeninitiative sowie eine vorbildliche Arbeitseinstellung und Motivation.“

Befriedigend

  • „Er/Sie zeigte große Initiative und viel Engagement bei der Arbeit.“

Ausreichend

  • „Er/Sie erledigte seine/ihre Aufgaben motiviert, gewissenhaft und mit viel Fleiß.“

Mangelhaft

  • „Er/Sie war insgesamt motiviert bei der Arbeit und zeigte nach Anleitung Fleiß.“


Arbeitsweise

Sehr gut

  • „Die Aufgaben wurden von ihm/ihr selbständig und stets mit äußerster Sorgfalt und größter Genauigkeit umgesetzt.“

Gut

  • „Herr/Frau _____ überzeugte durch hohe Sorgfalt, Selbstständigkeit und große Präzision.“

Befriedigend

  • „Er/Sie erledigte seine Aufgaben stets sorgfältig und zufriedenstellend.“

Ausreichend

  • „Er/Sie erledigte seine Arbeit mit Sorgfalt und Genauigkeit.“

Mangelhaft

  • „Bei der Erledigung seiner/ihrer angetragenen Aufgaben war Herr/Frau _____ stets um Sorgfalt und Genauigkeit bemüht.“


Arbeitserfolg

Sehr gut

  • „Er/Sie zeigte stets herausragende Arbeitsergebnisse und überzeugte durch bemerkenswerte Motivation sowie überdurchschnittliche Zielerreichung.“

Gut

  • „Herr/Frau _____ erzielte bei der Arbeit stets beste Ergebnisse und gute Qualität.“

Befriedigend

  • „Seine/Ihre Arbeitsergebnisse und Qualität lagen über dem Durchschnitt.“

Ausreichend

  • „Die erreichten Ergebnisse und die Arbeitsqualität entsprachen den kommunizierten Erwartungen.“

Mangelhaft

  • „Im Großen und Ganzen entsprachen die Arbeitsergebnisse unseren Erwartungen und waren angemessen.“


Sozialverhalten

Sehr gut

  • „Im Umgang mit Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war Herr/Frau _____ jederzeit vorbildlich, freundlich und überzeugte durch sein professionelles Auftreten.“

Gut

  • „Sein/Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets vorbildlich und freundlich.“

Befriedigend

  • „Der Umgang mit Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war professionell.“

Ausreichend

  • „Sein/Ihr Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten war stets freundlich.“

Mangelhaft

  • „Sein/Ihr Verhalten gegenüber Kollegen war insgesamt angemessen.“


Welche Bewertung Sie für Ihre Leistungen und soziales Verhalten insgesamt erhalten, finden Sie meist kompakt in einem Satz:

Er/Sie erfüllte seine/ihre Aufgaben…

Note 1 (sehr gut):

  • „…stets zur vollsten Zufriedenheit.“

Note 2 (gut):

  • „…zur vollsten/stets zur vollen Zufriedenheit.“

Note 2-3 (voll-befriedigend):

  • „…zur vollen Zufriedenheit.“

Note 3 (befriedigend):

  • „…stets zur Zufriedenheit.“

Note 4 (ausreichend):

  • „…zur Zufriedenheit.“

Note 5 (mangelhaft):

  • „…im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit.“

Note 6 (ungenügend):

  • „…Er/Sie hat sich bemüht.“


Abschließend möchten wir nochmals betonen, dass die Bedeutung von Arbeitszeugnissen in keinster Weise unterschätzt werden darf. Es dient als konkreter Anhaltspunkt und kann über Zu- oder Absage entscheiden. Auch wir als professioneller Dienstleister im Bereich der Personalbeschaffung legen großen Wert auf die Qualität und Vollständigkeit Ihrer Arbeitszeugnisse. Wir stehen Ihnen jedoch auch während des Prozesses zur Seite und beraten Sie gerne bei Fragestellungen rund um dieses Thema.



Quelle: KarriereBibel, Schmieder Gmbh (2021)

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