*Landtag muss keine AfD-Vertreter in außerparlamentarische Gremien entsenden!*
Diesen Standpunkt, den ich bereits mehrfach in Veröffentlichungen - darunter in meiner Kommentierung der Landesverfassung - vertreten habe, hat sich nun auch der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg zu eigen gemacht. Denn der sogenannte Grundsatz der "Spiegelbildlichkeit" (also proportionale Vertretung der verschiedenen Fraktionen) gilt nur innerhalb des Parlaments.
Deshalb besteht auch für die bevorstehende Nachwahl eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs kein bindendes AfD-Vorschlagsrecht. Ein solches folgt auch nicht aus § 17a der Landtagsgeschäftsordnung, der für die Wahl von Verfassungsrichtern nicht gilt (genau dazu: Haug, Fraktionsproporz bei Verfassungsrichterwahlen in Baden-Württemberg?, im Jahrbuch des Instituts für Angewandte Forschung 2022, S. 127). Ich hoffe, dass der Landtag seinen Spielraum nutzen und eine gute Wahl treffen wird.
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Unternehmer
3 MonateLeider nur Lippenbekenntnisse - man blickt zurück und merkt schnell wie das Drama begann.