Beitrag von Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (VFA)

Das Medizinforschungsgesetz füllt die #Pharmastrategie der Bundesregierung mit Leben, weil 👊 👉 es der Arzneimittelentwicklung in Deutschland neuen Schub gibt! ➡ Die Erstattungsregeln in Deutschland werden in ein Verhältnis zu den Forschungsleistungen eines Unternehmens hierzulande gesetzt. Bei Arzneimitteln von Herstellern, die nachweislich in Deutschland forschen und entwickeln, werden bestimmte Zusatzrabatte oder Preisdeckel (2022 beschlossen) nicht angewendet. ➡ Die Dauer der deutschen Genehmigungsverfahren für klinische Arzneimittelstudien wird reduziert. Das gilt auch für Strahlenschutzgenehmigungen, die z.B. bei Studien mit begleitender Röntgenerfolgskontrolle eine wichtige Rolle spielen. ➡ die bislang oft überlangen Vertragsverhandlungen zwischen Herstellern und deutschen Kliniken über klinische Studien werden durch die beschlossene Verbindlichkeit der Nutzung von Standardvertragsklauseln verkürzt. Dies wird einen starken positiven Impact auf den Studienstandort Deutschland haben. Klar ist: Die Ampelkoalition stärkt die Forschung in Deutschland und setzt dabei auf die #Schlüsselindustrie #Pharma. Han Steutel sieht das positiv, er kennt das Innovationspotential der forschenden #Pharmaindustrie. Er weiß aber auch, dass sich Programme zur klinischen Forschung nicht von jetzt auf gleich umstellen lassen. Um die neuen gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, geht er von einer Übergangszeit von drei Jahren aus: “Für diese Zeit wären pragmatische Übergangslösungen das Beste.” Das betrifft vor allem die sogenannten Rabattregelungen der #Leitplanken für Arzneimittel. Heute hat der Bundestag das #Medizinforschungsgesetz (#MFG) beschlossen. 📢 Was denken Sie? Ist das Medizinforschungsgesetz ein Schub für die Arzneimittelentwicklung in Deutschland?  Teilen Sie Ihre Meinung und diskutieren Sie mit! #ForschungIstDeutschlandsBesteMedizin #StarkAmStandort 

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Laura Reimeir, MD MSc

Medical Doctor | MSc in Nutrition and Biomedicine Technical University of Munich | Working on market access for pharmaceuticals

2 Wochen

Gute Neuigkeiten! Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung 👌 🔝 ! Dennoch sieht es so aus, als ob eine "modifizierte" Leitplanke „Kein ZN Keine festbetragsgruppe zVT mit Patent/Unterlagenschutz= Erstattungsbetrag ≤ zVT Kosten“ weiter zutreffend ist, selbst wenn ein relevanter Anteil (5%) der Prüfungsteilnehmer in Deutschland ist. Die Nicht-Anwendbarkeit zumindest einiger der Leitplanken gilt für 36 Monate, es sei denn, es können eigene Projekte und Kooperationen mit öffentlichen Einrichtungen in präklinischer oder klinischer Arzneimittelforschung innerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes nachgewiesen werden. Noch ungeklärt: welche Kriterien gelten für „relevante eigene Projekte und Kooperationen mit öffentlichen Einrichtungen in präklinischer oder klinischer Arzneimittelforschung im Geltungsbereich dieses Gesetzes“? Spannend zu beobachten, wie sich dies entwickelt!

Kristin Dr. Jakobs

Head of Communications Germany

2 Wochen

Ein großer erster Schritt! Wichtig für die Patientinnen und Patienten in Deutschland!

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