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Lifehack für Euch Bauplaner:innen Heute: Was für Auswirkungen hat bewusst gesetzes-/vorschrifts- oder sonstiges pflichtwidriges Verhalten auf Eure Berufshaftpflichversicherung? Zunächst einmal: Eure Berufshaftpflichtversicherung bezieht sich immer auf die gesetzliche Planerhaftpflicht, die mit der Ausübung Eurer freiberuflichen Bauplanerätigkeit verbunden ist. Sprich: Sie leistet nicht (!), wenn Ihr über die im Versicherungsschein beschriebenen Tätigkeiten hinaus tätig seid. Wichtig: Dies gilt dann für das komplette Projekt. Das heißt: Auch für Tätigkeiten, die unter das Berufsbild fallen, aber im Kontext mit berufsbildfremden Leistungen ausgeführt werden, habt Ihr keine Deckung! Wer bewusst gegen Gesetze oder Vorschriften verstößt (Tun und/oder Unterlassen) oder sich sonstwie pflichtwidrig verhält, hat keinen (!) Versicherungsschutz. Dieses gilt aber nur bei bewussten Verstößen. Sprich: Wenn Euch bewusst ist, dass Ihr mit Eurem Tun einen Verstoß begeht und diesen bewusst in Kauf nimmt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Ihr bewusst von den allgemein anerkannten Regeln der Technik abweicht. Es kann freilich aber auch gute Gründe für diese ganz bewusste Regelabweichung geben: weil es die Baustubstanz (Altbau) es erfordert oder Eure Bauherr:innen es fordern. Tipp der pisa Versicherungsmakler GmbH: In dem Fall bitte zwingend Eure Bauherrenschaft schriftlich vorab (!) über die Abweichung von der Regel in Kenntnis setzen. Zudem auch in Eurem Versicherungsvertrag die Hinweise dazu lesen! Denn jeder Versicherer agiert da halt ein bisschen anders ... Im Zweifelsfall kommt auf uns „pisani“ zu. Wir klären das gerne für Euch. #mitsicherheitpisa #versicherungsmakler #architekten #bauingenieure #beratendeingenieure #vermessungsingenieure

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Dr. Alexander Petschulat

rarely wordless, otherwise wordsmith

4 Wochen

Heiko Fuchs: Wir hatten ja an anderer Stelle bereits gemeinsam über das Thema nachgedacht: https://www.linkedin.com/feed/update/urn:li:activity:7207276188023566336?commentUrn=urn:li:comment:(activity:7207276188023566336,7207336227618852865)&replyUrn=urn:li:comment:(activity:7207276188023566336,7208467487942737921)&dashCommentUrn=urn:li:fsd_comment:(7207336227618852865,urn:li:activity:7207276188023566336)&dashReplyUrn=urn:li:fsd_comment:(7208467487942737921,urn:li:activity:7207276188023566336) Hier im Beitrag auch nochmal ausdrücklich von Anbieterseite: "Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Ihr bewusst von den allgemein anerkannten Regeln der Technik abweicht. Es kann freilich aber auch gute Gründe für diese ganz bewusste Regelabweichung geben: weil es die Baustubstanz (Altbau) es erfordert oder Eure Bauherr:innen es fordern. Tipp der pisa Versicherungsmakler GmbH: In dem Fall bitte zwingend Eure Bauherrenschaft schriftlich vorab (!) über die Abweichung von der Regel in Kenntnis setzen. Zudem auch in Eurem Versicherungsvertrag die Hinweise dazu lesen! Denn jeder Versicherer agiert da halt ein bisschen anders"

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