Liebes Team der ÖBB eventuell kann mich jemand kurz anschreiben.
Ich habe zur der Kamera 2 Fragen und würde gerne mit Jemanden darüber reden
Danke und Liebe Grüße aus Kärnten
In den kommenden Tagen werden wir hier die uns von Grundstückseigentümern am häufigsten gestellten Fragen beantworten.
Ein Dauerbrenner ist natürlich die Rechtslage beim Überflug von Wohngrundstücken.
Grundsätzlich ist die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge frei. So steht es in § 1 LuftVG. Dort heißt es aber am Ende "...soweit die Benutzung nicht durch ein Gesetz beschränkt wird". Und genau um ein solches Gesetz handelt es sich bei § 21h Abs. 3 Nr. 7 LuftVO. Denn danach dürfen Wohngrundstücke nur überflogen werden, wenn entweder
1. der Eigentümer ausdrücklich zugestimmt hat oder
2. die Drohne weniger als 0,25 kg wiegt und nicht zu Bild- und Tonaufnahmen in der Lage ist (Lieferdrohnen wiegen mehr) oder
3. der Betrieb in einer Flughöhe von mindestens 100 Metern stattfindet UND dazu VIER weitere Voraussetzungen vorliegen.
Um nicht den Umfang zu sprengen, erklären wir Euch hier nur, welche Merkmale der vier weiteren Voraussetzungen von Lieferdrohnen grundsätzlich NICHT erfüllt werden:
a. Berechtiger Betriebszweck
Dieser muss einen gewissen gesellschaftlichen Stellenwert haben (z.B. Medizin oder Blutkonserven). Die Lieferung einer Pizza oder eines Pakets genügt hingegen nicht.
b. Keine Alternativroute ohne Wohngrundstücke vorhanden
Da Drohnen regelmäßig einfach das öffentliche Straßennetz abfliegen können, ist eine solche Alternativroute im Normalfall vorhanden (der Umstand, dass die direkte Luftlinie samt Überflug von Wohngrundstücken natürlich schneller ist, spielt keine Rolle).
c. Vorabbenachrichtigung des Grundstückseigentümers
Das Gesetz beinhaltet zudem eine informative Komponente. So ist JEDER überflogene Eigentümer regelmäßig vorab über JEDEN Flug zu informieren. Dass dies weder machbar noch aus Sicht des Eigentümers wünschenswert ist (stellt Euch vor, Ihr bekommt jeden Tag unzählige Anrufe oder Mails), versteht sich von selbst.
Ihr seht also, dass die Voraussetzungen des § 21h LuftVO regelmäßig nicht erfüllt werden können und der Überflug von Wohngrundstücken somit grundsätzlich der Zustimmung der Eigentümer bedarf.
Als letzter gesetzlicher Rettungsanker für den Drohnenbetreiber bleibt jetzt nur noch die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung für den Überflug nach § 21i LuftVO zu beantragen. Die Voraussetzungen dieser Vorschrift sind nicht nur wachsweich ("keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung"), sondern zu allem Überfluss darf die zuständige Landesluftfahrtbehörde auch noch den Nachweis verlangen, dass der Grundstückseigentümer dem Betrieb zugestimmt hat. Wer jetzt noch nicht verwirrt ist, dem sei gesagt, dass es in Deutschland 22 Landesluftfahrtbehörden mit genauso vielen unterschiedlichen Behördenauffassungen gibt...
Drohnenbetreibern kann man also nur dazu raten, sich nicht an die Behörden, sondern an SKYNOPOLY zu wenden.
Aber auch für die Eigentümer ist SKYNOPOLY der richtigte Partner:
Denn wir sorgen dafür, dass diese für alle Überflüge bezahlt werden.
#drohnen#immobilien#finanzen
Haustiere aber auch Bürotiere wirken sich positiv auf die Arbeitswelt aus. Zuhause sorgen sie für Stressabbau und auch der typische Bürohund sorgt für ein besseres Arbeitsklima.
Hier mal ein Link für alle Arbeitgeber, die Bürohunde noch nicht erlauben https://lnkd.in/eUyHR28Y
Es sind ganz andere Dinge als Geld, die die Produktivität von Beschäftigten erhöhen. 2 qm mehr Bürofläche (kostet einen kleinen Betrag), ein brauchbarer Pausenraum, in dem sich alle mal begegnen oder eben Haustiere am Arbeitsplatz.
🐾 Heute feiern wir unsere flauschigen, federigen und schuppigen Freunde am Tag der Haustiere! *
Sie sind Teil unserer Familien, unsere ständigen Begleiter im Homeoffice und die ersten, die uns an der Tür begrüßen, wenn wir von einem langen Arbeitstag nach Hause kommen. Egal ob Hund, Katze, 🐭 oder sogar Reptil: Unsere treuen Gefährten sind mehr als nur Haustiere.
🐕🐈⬛🐇🐠 🦆🐀🦄
#TagDerHaustiere#HomeOfficePets#LiebedeinHaustierTag
*Den „Liebe-dein-Haustier-Tag“ am 20. Februar haben wir verpasst, deshalb nutzen wir den heutigen „National Pet Day“ der USA, um uns bei unseren tierischen Freunden zu bedanken.
Was meinst du, warum wir den Tag unserer Umkehr nicht aufschieben sollten? Wenn du meinen heutigen Blogbeitrag „Eure Sünden abwerfen und den Tag eurer Umkehr nicht aufschieben” lesen möchtest, klicke auf den Link:
https://lnkd.in/eymbJprD
In den kommenden Tagen werden wir hier die uns von Grundstückseigentümern am häufigsten gestellten Fragen beantworten.
Ein Dauerbrenner ist natürlich die Rechtslage beim Überflug von Wohngrundstücken.
Grundsätzlich ist die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge frei. So steht es in § 1 LuftVG. Dort heißt es aber am Ende "...soweit die Benutzung nicht durch ein Gesetz beschränkt wird". Und genau um ein solches Gesetz handelt es sich bei § 21h Abs. 3 Nr. 7 LuftVO. Denn danach dürfen Wohngrundstücke nur überflogen werden, wenn entweder
1. der Eigentümer ausdrücklich zugestimmt hat oder
2. die Drohne weniger als 0,25 kg wiegt und nicht zu Bild- und Tonaufnahmen in der Lage ist (Lieferdrohnen wiegen mehr) oder
3. der Betrieb in einer Flughöhe von mindestens 100 Metern stattfindet UND dazu VIER weitere Voraussetzungen vorliegen.
Um nicht den Umfang zu sprengen, erklären wir Euch hier nur, welche Merkmale der vier weiteren Voraussetzungen von Lieferdrohnen grundsätzlich NICHT erfüllt werden:
a. Berechtiger Betriebszweck
Dieser muss einen gewissen gesellschaftlichen Stellenwert haben (z.B. Medizin oder Blutkonserven). Die Lieferung einer Pizza oder eines Pakets genügt hingegen nicht.
b. Keine Alternativroute ohne Wohngrundstücke vorhanden
Da Drohnen regelmäßig einfach das öffentliche Straßennetz abfliegen können, ist eine solche Alternativroute im Normalfall vorhanden (der Umstand, dass die direkte Luftlinie samt Überflug von Wohngrundstücken natürlich schneller ist, spielt keine Rolle).
c. Vorabbenachrichtigung des Grundstückseigentümers
Das Gesetz beinhaltet zudem eine informative Komponente. So ist JEDER überflogene Eigentümer regelmäßig vorab über JEDEN Flug zu informieren. Dass dies weder machbar noch aus Sicht des Eigentümers wünschenswert ist (stellt Euch vor, Ihr bekommt jeden Tag unzählige Anrufe oder Mails), versteht sich von selbst.
Ihr seht also, dass die Voraussetzungen des § 21h LuftVO regelmäßig nicht erfüllt werden können und der Überflug von Wohngrundstücken somit grundsätzlich der Zustimmung der Eigentümer bedarf.
Als letzter gesetzlicher Rettungsanker für den Drohnenbetreiber bleibt jetzt nur noch die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung für den Überflug nach § 21i LuftVO zu beantragen. Die Voraussetzungen dieser Vorschrift sind nicht nur wachsweich ("keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung"), sondern zu allem Überfluss darf die zuständige Landesluftfahrtbehörde auch noch den Nachweis verlangen, dass der Grundstückseigentümer dem Betrieb zugestimmt hat. Wer jetzt noch nicht verwirrt ist, dem sei gesagt, dass es in Deutschland 22 Landesluftfahrtbehörden mit genauso vielen unterschiedlichen Behördenauffassungen gibt...
Drohnenbetreibern kann man also nur dazu raten, sich nicht an die Behörden, sondern an SKYNOPOLY zu wenden.
Aber auch für die Eigentümer ist SKYNOPOLY der richtigte Partner:
Denn wir sorgen dafür, dass diese für alle Überflüge bezahlt werden.
#drohnen#immobilien#finanzen
Aber dieser Tag gibt auch Anlass zur Nachdenklichkeit.
Gerade wir in der Tourismusbranche leben von Vielfalt und Toleranz gegenüber Gästen und Gastgebern überall auf der Welt. Und auch unsere Branche profitiert von den Segnungen des Grundgesetzes wie beispielsweise der Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit. Es ist einzelnen Berufsgruppen bzw. Unternehmervereinigungen hier in Deutschland völlig frei – wie sie sich organisieren wollen.
Sie können sich in großen Verbänden zusammentun, um möglichst mit einer Stimme gegenüber der Politik aufzutreten.
Es ist ihr aber auch möglich, eine eigene kleinere Vereinigung zu gründen, wenn der entsprechende Verband meine Interessen nicht adäquat vertritt und meinen Interessen teilweise sogar offen widerspricht.
Die Gründung des VUSR geht genau auf diese Freiheitsrechte zurück. Wir fühlten uns als Reisbüros vom größten Branchenverband DRV nicht mehr vertreten, weil er die Interessen der industriell geprägten Reiseveranstalter häufig über die Interessen einer oft kleinteiligen und mittelständisch geprägten Reisebürobranche stellte.
Die Neugründungen von Vereinigungen und Verbänden in unterschiedlichen Wirtschaftssektoren sind somit häufig auch immer klare Zeichen einer funktionierenden Demokratie auf dem Gebiet der Wirtschaft. Insofern verbitte ich mir auch eine Kampagne vom aktuellen DRV-Präsidenten Norbert Fiebig, der versucht, mich und den VUSR in den Verdacht von Intoleranz, Hass und Hetze zu bringen.
Meines Erachtens sind die Diskussionen über die Wege und Mittel zur Rettung eines großen deutschen Reiseanbieters nicht dazu geeignet, um mit Ausgrenzung und Herabwürdigung den gewerbepolitischen Mitbewerber zu bekämpfen. Vielmehr ist es die Aufgabe meines Verbandes, neben den wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder auch gesamtgesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen.
Wenn Unternehmen und deren Geschäftsführung, die durch viele eigene Fehlentscheidungen in eine Schieflage geraten sind, versuchen, etwaige Gewinne zu privatisieren und Verluste zu verstaatlichen, dann ist es die Aufgabe meines Verbandes und von mir – der Präsidentin – dieses Verhalten kritisch zu hinterfragen und anzuprangern. Das gleiche gilt hier bei der Frage, wie die Regierung mit dem Steuergeld der Bürger umgeht. Und wenn dann am Ende die Reisebüros, die im VUSR organisiert sind, die Entscheidung treffen, den Konsumenten vor Anbietern zu warnen, die wirtschaftlich in Schieflage sind bzw. zumindest für berechtigte Zweifel sorgen, dann ist das kein Hass und keine Hetze. Es handelt sich dabei um eine Entscheidung von freien Unternehmern, die nach reiflicher Überlegung und aus Überzeugung ihre Kundschaft schützen wollen. Sie schützen sich somit selbst, indem sie verhindern, dass wütende Bucher nicht mehr ins eigene Reisebüro zurückkehren.
Teil 2 in den Kommentaren !!
1. Vorsitzende des VUSR Bundesverbandes e.V.
"If you want to make everyone happy, don't be a leader, sell ice cream"
Heute feiert ganz Deutschland den Tag des Grundgesetzes. Unter dem Motto „Demokratie" feiern.
75 Jahre Grundgesetz sagen wir heute Dank an unsere Verfassungsväter und Verfassungsmütter, die über alle landsmannschaftlichen und politischen Grenzen hinweg der Bundesrepublik Deutschland eine der modernsten und besten Verfassungen geschenkt haben, die wir persönlich kennen.
Es garantiert nicht nur Freiheit, Gleichheit und Menschenwürde für alle Bürgerinnen und Bürger, es legt sich zugleich bei den Staatsprinzipien ganz klar fest. So ist die Bunderepublik eine Demokratie, die Sozialstaatlichkeit, Bundesstaatlichkeit (Föderalismus) und Rechtsstaatlichkeit garantiert und gegen innere und äußere Feinde absichert.
Das Grundgesetz ist damit auch ein Garant dafür gewesen, dass sich unser Land in der Nachkriegszeit so schnell und gut entwickelt hat. Unseres Erachtens haben wir Deutschen heute allen Grund zu feiern, denn fast nirgends auf der Welt gibt es ein Land, das seinen Bürgern relativen Wohlstand sichert und gleichzeitig politische und soziale Teilhabe für breite Bevölkerungsschichten garantiert.
Und der Erfolg der sozialen Marktwirtschaft stärkt natürlich wiederum das Vertrauen in die staatliche Ordnung, die wir uns durch das Grundgesetz gegeben haben. Das sollten wir nie vergessen!
#Reisebüros#Outgoing-#Tourismus#Freiheit#Urlaub#Grundgesetz
Unverantwortliche Touristenangebote
Ein Taucheventanbieter von den Fidschi-Inseln wird durch das Springer-Presseorgan "Welt" beworben, versteckt in einem vorgeblich journalistischen Text. Die Botschaft: "Haie sind nicht so gefährlich, wie alle sagen, wenn die Guides vor Ort nur richtig aufpassen. Man kann auch mit angefütterten Bullenhaien in 20m Tauchtiefe problemlos zusammen sind."
Wir sehen das anders - was unsere treuen Leser:innen und Freund:innen nicht überraschen dürfte.
Einerseits treten wir seit Jahren gegen das touristische Anfüttern ein - sobald Futter frei im Wasser treibt, werden Instinkte der Raubfische angeregt, die naturnah zum Angriff führen. Die Gefahr, die gerade bei Bullenhaien ohnehin größer ist als bei den meisten anderen der gut 550 Haiarten, wird hierdurch deutlich erhöht - getrieben nicht etwa von einem fürsorglichen Fütterungsvorgang des Menschen an hungernde Tiere, sondern ausschließlich davon, Tauchern die garantierte Haibegegnung verkaufen zu können.
Vor allem aber wird der menschliche Faktor ausgeblendet: Selbst die besten Haiguides können Fehler machen, einen Moment falsch einschätzen, oder die Tagesform eines der Raubtiere. Und die Touristen? Auf die kann man sich am wenigsten verlassen. Ein Tauchanfänger, der in Panik gerät (was die Tiere sofort mit ihren Sinnen erfassen und durchaus auch einmal neugierig prüfen möchten), kann sich und die ganze Gruppe in Gefahr bringen, ohne dass die Guides irgendeine realistische Chance haben, die Situation sinnvoll aufzuklären.
Dabei sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass man aus der Eventtiefe von gut 20m schon nach kurzer Zeit einen Sicherheitsstop auf dem Weg zur Wasseroberfläche einlegen muss (Stichwort: Stickstoffsättigung), wenn man sich nicht gesundheitlich gefährden möchte - das wird auch in Panik geratene Tauchtouristen eher überfordern als beruhigen.
Es ist leider nur eine Frage der Zeit, wann ein Unfall geschehen wird - wir hoffen natürlich, dass die Sache immer gut ausgeht, aber statistisch ist das ein Spiel mit dem Feuer. Wir können es nicht empfehlen, sondern sprechen uns klar dagegen aus.
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Die ewige Parkplatzsuche stresst Dich einfach nur noch?
Der Tag ist für Dich praktisch schon gelaufen, bevor Du überhaupt an Deiner Kanzlei ankommst, weil Du ständig um einen Parkplatz kämpfen musst? 😫
Wie wäre es denn, wenn Du ganz bequem direkt vor der Kanzlei parken könntest?
Bei uns ist das selbstverständlich!
Wir haben ausreichend Parkplätze vor unserer Kanzlei, damit Du Dich auf das Wesentliche konzentrieren kannst und Dich nicht mit der Parkplatzsuche abmühen musst. 🙌
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Wir haben in Oberösterreich einfach für alle Gäste das perfekte Angebot. #obercool