#dynamischeTarife: Warum wir eine #Mitteilungspflicht für den #Netzbetreiber brauchen
Netzbetreiber wissen gar nicht, wenn ein Lieferant einen Stromkunden mit einem dynamischen Tarif beliefert, sondern kennen nur die Information, dass ein Vertragsverhältnis zwischen dem Lieferanten und dem Stromkunden besteht. Eine Info, welche für mich bis zu einem Austausch mit Lukas Eberhard neu war.
Halb so wild, könnte man auf den ersten Blick meinen, warum muss ein Netzbetreiber auch wissen, um welche Vertragsart es sich handelt, doch mit Blick auf die Energiewende ist die Information ziemlich relevant.
Die Grundidee eines dynamischen Tarifes ist es den Stromkunden hinsichtlich seiner Verbrauchszeitfenster durch Preissignale zu beeinflussen in Form von Lastverlagerungen. Hierdurch soll der Strom aus EE-Anlagen besser und effizienter genutzt werden.
Was aus Sicht einer klimaneutralen Energieversorgung positiv ist, wenn der Kunde sein Nachfrageverhalten an die Erzeugungssituation anpasst, führt in der Netzplanung und Netzführung perspektivisch zu deutlichen Änderungen, wenn eine kritische Kundenmasse dynamische Tarife nutzt.
Zum einen verlieren die bisherigen empirischen Erfahrungen an Bedeutung, da sich die Gleichzeitigkeitsgrade der Kunden ändern, für welche aber das historische Stromnetz ausgelegt wurden. Die Verlagerung von Last in bestimmte Zeitfenster könnte zu einem Anstieg des realen Gleichzeitigkeitsfaktors führen, welcher dem planerischen nahekommt oder diesen sogar übersteigt.
Wenn Netzbetreiber also wissen, welche Kunden über einen dynamischen Tarif verfügen, dann kann dies bereits frühzeitig in der Netzplanung, aber auch in der Netzführung berücksichtigt werden. Auch kann der Netzbetreiber durch die Information frühzeitig im Feld lernen, wie sich Kunden mit dynamischen Preissignalen wirklich im Netz verhalten, da heute vieles noch auf theoretischen Annahmen beruht.
Die Mitteilung für dynamische Netzentgelte ab 2025 wird dem Netzbetreiber hingegen Kundenindividuell mitgeteilt. Warum sollte es bei dynamischen Stromtarifen daher anders sein?
Kurzum, die Information, welcher Kunde über einen dynamischen Tarif verfügt, ist für Netzbetreiber sehr wichtig. Eine Mitteilung über die Marktprozesse sollte daher, als Standardinformation übermittelt werden.
#energiewirtschaft #energiewende #strom
Andreas Hettich Gerhard Radtke Andreas Fabri Frank Oesterwind Marco Oesterlein Holger Schneidewindt Iman El Sonbaty Stephanie Gust Alexander Sommer Matthias Mett Ulrich Meyer Julia Beckmann Dr. Franziska Lietz Florian Schnipkoweit Dr. Stefan Preiß
Leiter Finanzbuchhaltung Konzern bei der Seier Holding GmbH & Co. KG
3 MonateGegenüber Tibber ist hier 1Komma5 mit automatischer Steuerung echt im Vorteil. Ich hatte mich gestern bei den Preisen auch sehr erschrocken. Bin mit PV und Speicher froh über meine Unabhängigkeit. Aber so ein Ereignis im kalten Winter mit Wärmepumpe und E-Auto hätte mich schon getroffen. Dann würde auch keine automatische Steuerung helfen. Für mich bleibt die Nutzung von dynamischen Stromtarifen beim Betrieb von elektronischen steuerbaren Großverbrauche aber eine sehr gute Empfehlung. 👍