Nils Grunicke

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Hamburg, Hamburg, Deutschland
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Ich berate Mandanten in allen Belangen des Arbeitsrechts, schwerpunktmäßig in Bezug auf…

Aktivitäten

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Berufserfahrung

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Ausbildung

Veröffentlichungen

  • BAG: Anteiliger Bonusanspruch – Ausscheiden – Rahmensozialplan – AGG

    Betriebs-Berater

    Urteilskommentierung

  • BAG: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot – Berechnung Karenzentschädigung – Einbeziehung von Leistungen Dritter – hier: beschränkte Aktienerwerbsrechte (Restricted Stock Units – RSUs)

    Betriebs-Berater

    Urteilskommentierung

  • BAG: Arbeitnehmerüberlassung – gemeinschaftlicher Betrieb

    Betriebs-Berater

    Urteilskommentierung

  • BAG: Außerordentliche Kündigung – Erklärungsfrist – Compliance-Untersuchung

    Betriebs-Berater

    Urteilskommentierung

  • Auch in der Krise ist Einvernehmen wichtig - Aktuelle Entwicklungen bei Bonusvereinbarungen

    Personalführung

    Fachbeitrag

  • "Erst Auskunft dann Zahlung" - Auskunftsansprüche als erste Stufe zur gerichtlichen Leistungsbestimmung von Bonusansprüchen

    Betriebs-Berater

    Kommentar zu BAG 8.9.2021 - 10 AZR 11/19

  • Transparenzanforderungen an Vergütungssysteme bei Banken

    Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen (ZAU)

    Andere Autor:innen
  • Der neue § 302 Nr. 1 InsO – Fiskusprivileg durch die Hintertür?

    ZVI

    Mit Wirkung zum 1.7.2014 hat der Gesetzgeber den Tatbestand des § 302 Nr. 1 InsO neu gefasst. Von der Restschuldbefreiung ausgenommen werden nun neben Forderungen aus unerlaubter Handlung auch Forderungen aus gesetzlichem Unterhalt sowie Steuerforderungen, sofern im Zusammenhang damit eine Verurteilung des Schuldners wegen einer Steuerstraftat erfolgte. Der Beitrag stellt die neuen Tatbestände dar und wirft die Frage auf, ob die Neufassung insbesondere mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz…

    Mit Wirkung zum 1.7.2014 hat der Gesetzgeber den Tatbestand des § 302 Nr. 1 InsO neu gefasst. Von der Restschuldbefreiung ausgenommen werden nun neben Forderungen aus unerlaubter Handlung auch Forderungen aus gesetzlichem Unterhalt sowie Steuerforderungen, sofern im Zusammenhang damit eine Verurteilung des Schuldners wegen einer Steuerstraftat erfolgte. Der Beitrag stellt die neuen Tatbestände dar und wirft die Frage auf, ob die Neufassung insbesondere mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar ist.

Kurse

  • Patent Law

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  • Remedies

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Sprachen

  • Englisch

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  • Französisch

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