von Lauff und Bolz Versicherungsmakler

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Versicherungswesen

Frechen, Nordrhein-Westfalen 614 Follower:innen

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Info

Gegründet 1983 als erstes deutsches Maklerhaus mit der Spezialisierung auf Versicherungslösungen für die rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe, hat sich von Lauff und Bolz als eines der führenden Maklerhäuser in Deutschland und Österreich etabliert. Unser Unternehmen verfügt in Deutschland und Österreich über ein hochspezialisiertes Team anerkannter Beraterpersönlichkeiten. Als unabhängiges Familienunternehmen liegt der Fokus des Maklerhauses von Lauff und Bolz auf der individuellen Beratung rund um Ihre Berufshaftpflichtversicherung und der Financial/Office Lines – und das auf höchstem Niveau. Vernetztes Denken nimmt einen großen Stellenwert ein. Gemeinsam mit dem Team engagiert sich die Geschäftsführung mit Tatkraft und Innovation für unsere Kunden und strebt mit kreativen Ideen nach dem Bestmöglichem im Bereich Risiko- und Versicherungsmanagement.

Website
http://vonlauffundbolz.de
Branche
Versicherungswesen
Größe
51–200 Beschäftigte
Hauptsitz
Frechen, Nordrhein-Westfalen
Art
Kapitalgesellschaft (AG, GmbH, UG etc.)
Gegründet
1983
Spezialgebiete
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, Kanzleimanager-D&O Versicherung, Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte, Berufshaftpflichtversicherung für Patentanwälte, Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater, Berufshaftpflichtversicherung für Notare, Berufshaftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer/ vereidigte Buchprüfer, Insolvenzdeckung, Financial Lines und Cyber-Versicherung

Orte

Beschäftigte von von Lauff und Bolz Versicherungsmakler

Updates

  • Rückblick auf die TAXarena in Berlin! Am vergangenen Mittwoch versammelten sich über 100 Aussteller und mehr als 1000 Besucher in der ARENA Berlin zur jährlichen TAXarena. Michael Sabourin, Niederlassungsleiter Hamburg, und Mario Wild waren dieses Jahr wieder als Aussteller für uns vor Ort. Es war großartig, so viele Steuerberater persönlich zu begrüßen und sich mit ihnen über die neuesten Entwicklungen in der Branche auszutauschen. Die TAXarena bietet eine einzigartige Plattform, um sich umfassend über innovative Lösungen, wertvolle Neuigkeiten und Strategien für alle relevanten Branchenthemen zu informieren.  Besonders spannend waren die Diskussionen zu Themen wie Cyberrisiken und der Vermeidung von Haftungsfallen durch die Verwendung aktueller AGBs. Diese Gespräche unterstreichen, wie wichtig es ist, sich den aktuellen Herausforderungen anzupassen und die eigene Kanzlei in sicheres Fahrwasser zu lenken. ️ Wir freuen uns schon jetzt auf die nächste TAXarena in Hamburg am 19.11.2024!    Interesse an einer Freikarte? 🎟 Kontaktieren Sie uns, um sich eine Freikarte aus unserem Kontingent zu sichern. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht und darauf, Sie persönlich in Hamburg begrüßen zu dürfen!  ✉ [email protected] #TAXarena #Steuerberatung #Innovation #Cyberrisiken

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  • Wie bereits letztes Jahr hat Stephan Kohlhaas, Mitglied unserer Geschäftsleitung, eine vierstündige Vorlesung zur Berufshaftpflichtversicherung von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern im Rahmen des vom DGVH Deutsche Gesellschaft für Vermögensschadenhaftpflicht e.V. in Kooperation mit JurGrad | Universität Münster ausgerichteten Zertifikatslehrgangs Financial Lines / VH gehalten. Das Verständnis der Materie erfordert eine vertiefte Befassung mit den jeweils einschlägigen berufsrechtlichen Regelungen und Versicherungsbedingungen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung. Die Teilnehmer haben sich von diesem anspruchsvollen Programm nicht abschrecken lassen und sich engagiert beteiligt und mitdiskutiert. Hierfür gebührt allen Beteiligten ein herzlicher Dank! #Vorlesung #Berufshaftpflichtversicherung

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  • Hybridveranstaltung - Risikomanagement im Notariat ‼ Am 18. Juni 2024 fand die bewährte Risikomanagement-Veranstaltung von von Lauff und Bolz für Notare und Notarinnen sowie NotariatskandidatInnen statt. In unseren Räumlichkeiten in der Wiener Marxergasse lauschten die Gäste nicht nur in Präsenz den Vorträgen. Auch viele Notare und Notarinnen sowie Notariatskandidaten waren über den Live-Stream mit der Veranstaltung verbunden. Nach der Eröffnung, Begrüßung und einem kurzen Impulsvortrag zu aktuellen Entwicklungen in der Notarhaftung und der notariellen Berufshaftpflichtversicherung durch unseren Geschäftsführer Dr. Hermann Wilhelmer, erschloss Mag. Robert Panhofer, Claims-Manager bei von Lauff und Bolz, die aktuell sehr brisanten Haftungsfallen bei BTVG-Projekten und ging auf weitere großschadengeneigte Versicherungsfälle im Immobilienbereich ein. Sodann ging Herr Dr. Thomas Frad, Managing-Partner bei KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH, auf aktuelle Rechtsfragen zur Haftung der Notarpartnerschaft sowie zu Haftungsrisiken bei Unterschriftsbeglaubigungen ein. Insbesondere ein aktuelles Urteil des OLG Linz stieß auf erhöhtes Interesse, judizierte doch dieses, dass die Pflichten des Notars im Vergleich zu Beglaubigungsvorgängen vor Gericht nicht überspannt werden dürfen. Nach der Kaffeepause setzte Herr Dr. Gerold Maximilian Oberhumer, Partner bei Partner bei Scherbaum Seebacher Rechtsanwälte GmbH, mit streitigen Haftungsfällen aus dem Erb- und Testamentsrecht fort. Hier wiederum erregte ein erstinstanzliches Urteil Aufmerksamkeit, weil dieses sehr strenge Maßstäbe bei der Lesbarkeit der handschriftlichen Nuncupatio des Testators an den Tag legte. Hier wird zu hoffen sein, dass die weiteren Instanzengerichte mäßigend auf das Ersturteil einwirken werden. Das Risikomanagement-Seminar schloss schließlich mit zusammenfassenden Risikobetrachtungen von Dr. Hermann Wilhelmer zu Haftungsrisiken und Risikovorsorge durch Versicherungsschutz im Notariat. Im Anschluss fand ein gemütlicher Ausklang auf unserer Dachterrasse des Büros bei einem echten lauschigen Sommertag-Abend mit Brötchen und Getränken statt. Die Veranstaltung war ein sehr schöner Erfolg und wird im Jahr 2025 in diesem Format gerne wieder angeboten werden. Wir, von Lauff und Bolz, bedanken uns herzlichst bei den Referenten sowie bei den zahlreichen TeilnehmerInnen. #Wien #Veranstaltung #LiveStream #Notarin #Notar

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    Unternehmensseite von Huber | Berchtold Rechtsanwälte anzeigen, Grafik

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    Besuch aus Innsbruck bei #rechtundtechnik 🤩 Matthias Wallenta (von Lauff und Bolz Versicherungsmakler) hat uns gestern in der Kanzlei besucht – und das gleich mit einer Überraschung im Gepäck. Wir bedanken uns für das Werk „Berufshaftpflichtversicherung“ von Dr. Hermann Wilhelmer (Verlag Österreich) und freuen uns schon auf das bevorstehende gemeinsame Projekt! #newsincoming 👀 #rechtundtechnik #berufshaftpflichtversicherung #vonlauffundbolz

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  • vLuB RISK FORUM 2024 – Panel KI „Die Dualität von KI: Potenzial oder Risiken ⁉“ Seitdem ChatGPT im November 2022 für die Öffentlichkeit verfügbar wurde, ist KI auch zu einem Arbeitswerkzeug der rechts– und wirtschaftsberatenden Berufe geworden. Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer nutzen KI–Systeme zur Dokumentenanalyse, zur Abfassung von Textentwürfen und zur Zusammenfassung von Sachverhaltsschilderungen und Fachliteratur. Welche weiteren Anwendungsmöglichkeiten von KI sich in Zukunft eröffnen, lässt sich nur erahnen. Mit Rechtsanwalt Tom Braegelmann von der Annerton Rechtsanwalts GmbH hatten wir einen genauso kundigen wie unterhaltsamen Gesprächspartner, der mit Stephan Kohlhaas, Mitglied unserer Geschäftsleitung, die vielfältigen Themen an den Schnittstellen von KI–Nutzung, anwaltlichem Berufsrecht, Datenschutzrecht und Urheberrecht auf unserem Risk Forum beleuchtet hat. ◾ Chatbots tendieren dazu, zu „halluzinieren“, also Informationen so kohärent wie möglich zu „erfinden“, was faktisch falsch sein kann. Halluzinationen können letztlich nur durch einen fachkundigen Anwender eines KI-Systems erkannt werden, der dessen Output auf rechtliche Korrektheit prüft. Minimieren lassen sich Halluzinationen aber auch durch die sogenannte „Retrieval-Augmented Generation“, nämlich die Verknüpfung eines KI–Systems mit für den Verwendungszweck kuratierten Datenbanken. ◾ In der EU ist es gem. Art. 22 DSGVO nicht möglich, als Mensch einer ausschließlich automatisierten Entscheidung unterworfen zu sein. Daher wird es auf absehbare Zeit keine durch KI generierte Anklagen oder Gerichtsurteile geben. Ob solche automatisierten Entscheidungen jemals zugelassen werden, lässt sich nicht absehen. ◾ Sowohl die direkten Eingaben der Nutzer von KI-Modellen, die sog. „Prompts“, als auch bei der Eingabe verwendete Zusatzdaten, z.B. hochgeladene Dokumente oder E-Mails, können einen datenschutzrelevanten Personenbezug aufweisen. Da die maßgeblichen KI-Anbieter US-Unternehmen sind, die durch lokale Gesetze gezwungen sein können, diese Daten auf Weisung einer Behörde herauszugeben, droht durch die berufliche Nutzung von KI ein unzulässiger Drittlandstransfer iSd Art. 44 DSGVO. Ob sich diese Problematik durch die Einführung sogenannter „Enterprise–Modelle“ der KI–Anbieter lösen lässt, muss ich erst noch erweisen. ◾ Auch hinsichtlich der anwaltlichen Schweigepflicht kann die Nutzung von KI-Systemen problematisch sein. Das sog. „Non-legal-Outsourcing“ ist zwar mittlerweile durch § 43e BRAO gesetzlich geregelt und grundsätzlich zulässig. Allerdings ist die Inanspruchnahme von im Ausland erbrachten Dienstleistungen, z.B. durch Nutzung eines KI-Systems, nur bei vergleichbarem Schutzniveau zulässig, was aufgrund der umfangreichen Beschlagnahme- und Einsichtsbefugnisse von US-Behörden zweifelhaft ist. #KI #ChatGPT #Event

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    Profil von Thomas Frad anzeigen, Grafik

    Solving Complex Disputes, Managing Partner KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH

    Auf Einladung von von Lauff und Bolz Versicherungsmakler konnte ich letzte Woche auf einer Veranstaltung zum Risikomanagement von Notaren zu Haftungsrisken bei der Beglaubigung von Unterschriften und für Notarspartnerschaften sprechen. Ich habe Fälle vorgetragen, bei denen ich erfolgreich für unsere Klienten tätig war. Insbesondere die Diskussion hat mir viel Spaß gemacht. Herzlichen Dank für die Einladung Hermann Wilhelmer und Robert Panhofer! Bei den sehr interessanten Vorträgen von Hermann Wilhelmer, Robert Panhofer und Gerold Maximilian Oberhumer konnte ich auch gleich etwas für meine eigene Praxis lernen. #KWR

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  • vLuB RISK FORUM 2024 – Panel Geldwäschegesetz „Notare unter dem Druck von GwG-Verdachtsmeldungen“ 💸 Der Jahresbericht der Financial Intelligence Unit des Deutschen Zolls weist für das Jahr 2022 insgesamt 7.223 Geldwäsche-Verdachtsmeldungen von Notaren aus. Die Meldungen gem. § 43 GwG sind damit zu einem unübersehbaren Faktor im notariellen Tagesgeschäfts geworden, der ganz erheblichen Organisationsauswand nach sich zieht. Gemeinsam mit Herrn Frank Amshove, Notariatsleiter bei der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, hat Ass. jur. Stephan Kohlhaas, Mitglied unserer Geschäftsleitung, die geldwäscherechtlichen Problemstellungen im notariellen Tagesgeschäft und deren Lösung fachkundig und praxisnah beleuchtet. Diskussionspunkte waren unter anderem: ◾ Im Vergleich mit Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern ist die Anzahl der notariellen Verdachtsmeldungen auffällig hoch. Dies dürfte zum einen dadurch bedingt sein, dass das Meldeverhalten der Notare durch besondere Vorsicht geprägt ist. Zum anderen ist die Einhaltung der Vorgaben des GwG mittlerweile zum standardmäßigen Inhalt der Geschäftsprüfung von Notarkanzleien geworden, wodurch die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Compliance gefördert wird. ◾ Das GwG verlangt den Notaren ab, jedenfalls bei allen neuen Kunden den Vertragspartner, gegebenenfalls für diesen auftretende Personen und wirtschaftlich Berechtigte zu identifizieren. Bei politisch exponierten Personen sowie komplexen oder ungewöhnlich strukturierten Transaktionen gelten erhöhte Prüfungsmaßstäbe. Um diesen Anforderungen nachzukommen, müssen die Notare aufwändige Prüfprozesse verbunden mit entsprechenden Schulungen der Mitarbeiter in ihren Kanzleien implementieren. ◾ Für überörtliche Kanzleien mit Anwaltsnotaren an mehreren Standorten ergibt sich die besondere Herausforderung, an allen Standorten eine einheitliche Handhabung der auf das GwG bezogenen Arbeitsprozesse zu gewährleisten. Dies ist nur durch einheitlich implementierte Arbeitsprozesse, Software-Produkte und Mitarbeiter-Schulungen zu erreichen. ◾ Fachlich gut geschulte Mitarbeiter sind der Schlüssel für die Bewältigung der geldwäscherechtlichen Anforderungen in der Notarkanzlei. Ein Outsourcing der Verdachtsmeldungen und der damit verbundenen Prüfprozesse ist problematisch, da durch die notarielle Schweigepflicht grundsätzlich keine Daten die Notarstelle verlassen dürfen. Wir, von Lauff und Bolz, möchten uns für den spannenden fachlichen Austausch sowie für das hohe Interesse sowohl vor Ort als auch im Livestream bedanken. Wir freuen uns schon jetzt auf das vLuB RISK FORUM 2025! #Notar #Notarin #Event

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  • vLuB RISK FORUM 2024 – Panel „Compliance in Anwaltskanzleien“   Durch die BRAO-Reform und das Satzungsrecht der Rechtsanwälte sind nun konkrete Vorschriften für eine verpflichtende Compliance-Struktur in Rechtsanwaltskanzleien festgelegt worden, und zwar in § 59e BRAO sowie in § 31 BORA. Aber was bedeutet das genau?   ◾ Erfordernis einer allgemeinen Risikoanalyse je nach Kanzleistruktur, insbesondere die Festlegung der risikosensiblen Bereiche (wie Konfliktprüfung, Geldwäsche, Insiderhandel, Datenschutz etc.). ◾ Dokumentation der Compliance-Maßnahmen ist für Kanzleien mit mindestens 10 Berufsträgern verpflichtend. Dies beinhaltet die Implementierung eines konkreten Compliance-Management-Systems (CMS), welches Workshops, Interviews mittels Fragebögen, darauf basierende Zusammenfassungen von Empfehlungen und die Verschriftlichung von Richtlinien umfasst. ◾ Die Entscheidung, einen Berufs- oder Compliance-Beauftragten im Management der Kanzlei zu installieren oder den Compliance-Management-Prozess eher föderal auf die Partner zu verteilen. ◾ Die systematische Einführung von Audit-Prozessen   Herr Dr. Martin Schorn, Partner bei Pohlmann & Company, hat uns als praxiserprobter Compliance Experte spannende Einblicke verschafft und unseren Blick, gemeinsam mit unserem Geschäftsführer Dr. Hermann Wilhelmer, in Punkto Verantwortungsbewusstsein in dieser Hinsicht geschärft.   Wir, von Lauff und Bolz, möchten uns für den spannenden fachlichen Austausch sowie für das hohe Interesse sowohl vor Ort als auch im Livestream bedanken. Wir freuen uns schon jetzt auf das vLuB RISK FORUM 2025 #Compliance #KölnSky #Event

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  • vLuB RISK FORUM 2024 – Panel ESG „Nachhaltigkeitsberichterstattung“🌱 Die neue Corporate Sustainability Reporting Directive, oder kurz CSRD, legt fest, dass in Zukunft deutlich mehr Unternehmen als bisher zur Berichterstattung über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten verpflichtet sein werden. Diese Unternehmen müssen einen Nachhaltigkeitsbericht als gesonderten Abschnitt im Lagebericht aufnehmen, der auch prüfungspflichtig ist. Besonders ist, dass die Berichtsinhalte gemäß verbindlicher EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandards standardisiert werden und dadurch eine verbesserte Vergleichbarkeit und Transparenz der Berichte ermöglichen. Die erste Berichtsperiode gemäß den neuen Standards beginnt für die meisten betroffenen Unternehmen am 1. Januar 2025. Abgesehen von der rechtlichen Verpflichtung eröffnet die Nachhaltigkeitsberichterstattung zahlreiche Chancen für Unternehmen. Sie ermöglicht es Unternehmen, sich positiv in der Öffentlichkeit zu positionieren, ihr Geschäftsmodell zu sichern, die Kundenbindung und Kundengewinnung zu stärken, die Attraktivität als Arbeitgeber zu erhöhen und nicht zuletzt die Potenziale im Bereich Green Finance zu nutzen. Frau Jasmin Vahidi, Partnerin bei PKF Fasselt Partnerschaft mbB, hat uns Einblicke in die Herausforderungen gewährt, die möglicherweise auf den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer nach der Umsetzung in nationales Recht zukommen. Im Panel mit unserem Geschäftsführer Wolfgang H. Abels beleuchtete sie unter anderem folgende Fragen:   ◾ Wie gestaltet sich der Prozess in der Praxis, um einen Nachhaltigkeitsbericht gemäß CSRD zu erstellen? ◾ Welche konkreten Herausforderungen ergeben sich in der Praxis bei der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts? Wir, von Lauff und Bolz, möchten uns für den spannenden fachlichen Austausch sowie für das hohe Interesse sowohl vor Ort als auch im Livestream bedanken. Wir freuen uns schon jetzt auf das vLuB Risk Forum 2025❕ #ESG #RISKFORUM #KölnSky #Event

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    Unternehmensseite von PKF Fasselt Partnerschaft mbB anzeigen, Grafik

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    Herzlichen Dank für die Einladung zum Risk Forum diese Woche von von Lauff und Bolz Versicherungsmakler in der spektakulären Location von KölnTriangle. Unsere Expertin Jasmin Vahidi hatte ein spannendes Panel mit Wolfgang H. Abels zum Thema #ESG. Ihre Empfehlung? Die neuen Verpflichtungen zur #Nachhaltigkeitsberichterstattung, wenn noch nicht geschehen, jetzt aktiv zu fokussieren und umzusetzen🌱 Mehr Informationen zu dem Thema erhalten Sie hier ⬇ https://lnkd.in/eZDkYk6u #nachhaltigkeit

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