Laut statistischem Bundesamt stammen die meisten Unternehmensinsolvenzen im Januar 2023 aus dem Baugewerbe — Tendenz steigend. In seiner #Seminararbeit thematisiert Herr Aleksandar Petrovic die Bauinsolvenz mit besonderem Augenmerk auf der Anwendung der §§ 103, 105 der #Insolvenzordnung auf den #Bauvertrag. Gem. § 103 InsO kann der Insolvenzverwalter bei noch nicht vollständig erfüllten Verträgen #Erfüllung wählen. Insoweit stiege der Vertragspartner gem. § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO zum #Massegläubiger auf. § 105 InsO normiert sodann, dass der Vertragspartner jedoch hinsichtlich der Gegenleistung der vor Erfüllungswahl erbrachten Leistung bloßer #Insolvenzgläubiger bleibt, wenn es sich um eine sogenannte „#teilbare #Leistung“ handelt. Unter Bezug auf das #Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (#BGH) vom 25.4.2002 - IX ZR 313/99 wird der Versuch unternommen, den Begriff der teilbaren Leistung mit den etablierten Methoden auszulegen und die rechtlichen #Folgen bei Anwendung auf den Bauvertrag darzustellen (z.B. #Aufrechnung, drohende #Doppelleistung, #Mängelbeseitigung). Die #Vollversion der Arbeit steht Mitgliedern des #Fördervereins (Verein zur Förderung von Forschung und Lehre im privaten Baurecht an der Philipps-Universität Marburg e.V.) #kostenlos online zur Verfügung (www. foerderverein-baurecht.de/). Die #Zusatzqualifikation im Privaten #Baurecht richtet sich an Studierende und Referendare und ist komplett #kostenlos. Bei Interesse melden Sie sich gerne unter [email protected]. Philipps-Universität Marburg Universität Bremen Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Universität zu Köln Universität Passau
Privates Baurecht Marburg
Rechtskanzleien
Marburg an der Lahn, Hessen 585 Follower:innen
Zusammenschluss von Wissenschaftlern und Praxisvertretern zur Förderung der Fort- und Weiterbildung im Privaten Baurecht
Info
Das private Baurecht ist eine besonders praxisrelevante Materie. Ca. 90 % der vor deutschen Gerichten verhandelten Werkverträge bzw. 10 % aller bei Landgerichten anhängigen Verfahren kommen aus dem Bereich des privaten Baurechts. Zudem werden die meisten Bauprojekte über einen längeren Zeitraum mit mehreren Beteiligten verwirklicht und sind häufig extrem kostenintensiv. Da an kaum einer juristischen Fakultät in Deutschland das Private Baurecht zum Lehrplan gehört, wurde deshalb die Zusatzqualifikation Privates Baurecht und der interdisziplinäre LL.M.-Weiterbildungsstudiengang Baurecht und Baubegleitung an der Philipps-Universität Marburg initiiert. Das Zertifikat der Zusatzqualifikation Privates Baurecht und der LL.M. Baurecht und Baubegleitung ist allseits bekannt und wird als Einstellungskriterium ersten Ranges angesehen. Das Angebot der Zusatzqualifikation richtet sich an Studierende der Rechtswissenschaften und Absolventen der ersten und zweiten Juristischen Staatsprüfung. Inhaltlich erwartet die Teilnehmer ein breites Programm über das Werkvertragsrecht, das neue Bauvertragsrecht im BGB, das Recht der Sicherheiten und die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Vergütung, Zahlung, Abnahme, Leistungsstörungen, Architektenrecht einschließlich Vergütungsrecht, Vergaberecht, internationales Bauvertragsrecht und einiges mehr. Der berufsbegleitende Master bietet dagegen Praktikern auch anderer Fachdisziplinen die Möglichkeit einer Spezialisierung. Der Masterstudiengang bezieht die für die Projektentwicklung relevanten Fachdisziplinen ein und fördert so die Fähigkeit, komplexe Aufgaben auf umfassende und interdisziplinäre Art und Weise zu lösen. Das Studium befähigt dazu, Projekte zu bewerten und von der Planung bis zur Umsetzung ganzheitlich zu betreuen. Es legt die Schwerpunkte dort, wo das klassische Baurecht nicht ausreicht, Planung, Nachträge, Streitbeilegung. Weitere Informationen sind auf der Website zu finden.
- Website
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https://www.uni-marburg.de/de/fb01/forschung/forschungszentrum-und-projekte/forschungsstellen/baurecht-marburg
Externer Link zu Privates Baurecht Marburg
- Branche
- Rechtskanzleien
- Größe
- 11–50 Beschäftigte
- Hauptsitz
- Marburg an der Lahn, Hessen
- Art
- Bildungseinrichtung
Orte
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Primär
Universitätsstraße 6
Marburg an der Lahn, Hessen 35037, DE
Beschäftigte von Privates Baurecht Marburg
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Privates Baurecht Marburg hat dies direkt geteilt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Honorarprofessor an der EBZ Business School – University of Applied Sciences, Inhaber KOENEN BAUANWÄLTE, Geschäftsführer NETZWERK BAUANWÄLTE GbR
Es ist wieder soweit: Freiburger Baurechtstage bei strahlendem Sonnenschein ☀️ – wie fast jedes Jahr in den letzten 25 Jahren! Heute stehen spannende Themen auf dem Programm wie die Beendigung von Bauverträgen und innovatives serielles Bauen 🏗️. In einer Branche, die ständig neue Herausforderungen meistert, ist es faszinierend, die Entwicklungen gemeinsam zu diskutieren 🛠️. Auf inspirierende Gespräche und neue Impulse für die Praxis – mit einem Hauch von Tradition und viel Zukunft! 🚀 auch der für das private Baurecht zuständige VII. Zivilsenat des BGH ist wieder - in Entscheidungsstärke - vertreten.
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Zum kommenden #Wintersemester 2024/25 geht auch wieder die #Zusatzqualifikation im Privaten #Baurecht an den Start. #Anmeldungen und Rückfragen können jederzeit gesendet werden an [email protected]. Wir freuen uns auf spannende Veranstaltungen mit folgenden #Dozenten: Dr. #Tobias #Friedhoff (Wissenschaftlicher Mitarbeiter am #BGH) Tobias Wellensiek (MELCHERS Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB Heidelberg) Dr. Oliver Koos (GSK Stockmann, Frankfurt a.M.) Prof. Dr. #Wolfgang #Voit (Philipps-Universität Marburg) Prof. Dr. #Tobias #Helms (Philipps-Universität Marburg) Dr. #Edgar #Joussen (Joussen & Schranner, Berlin) Helwig Haase (SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Frankfurt a. M.) Dr. iur. utr. Stephan Cramer MM (Forvis Mazars in Germany, Dresden) Dr. Jannis Matkovic, LL.M. (Scheidle & Partner, Augsburg) Dr. #Stephan #Kleinjohann (Kleinjohann Rechtsanwälte, Rosdorf) Neben #Marburg nehmen auch wieder Studierende aus #Bremen (Universität Bremen), #Halle (Saale) (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg), #Hamburg (Universität Hamburg), #Kiel (Christian-Albrechts-Universität zu Kiel), #Köln (Universität zu Köln) und #Passau (Universität Passau) und weiteren Teilen Deutschlands teil. Weitere #Infos zur Zusatzqualifikation: https://lnkd.in/e7ccRva2 #Finanziert wird die #kostenlose Zusatzqualifikation im Privaten Baurecht durch den #Verein zur Förderung von Forschung und Lehre im privaten Baurecht an der Philipps-Universität in Marburg e.V. #Infos und #Kontakt unter www. foerderverein-baurecht.de.
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Mit der Einführung der sog. Zielfindungsphase gem. § 650p Abs. 2 BGB im Rahmen der Baurechtsreform verfolgte der Gesetzgeber das Ziel, die ausufernde Akquisition einzudämmen. Dieses Ziel wurde bislang nicht erreicht. Die interessante #Masterthesis von Johanna Reinwald, die im Rahmen des berufsbegleitenden und interdisziplinären Weiterbildungsmasterstudiengangs „#Baurecht und #Baubegleitung – von der #Projektentwicklung bis zur #Streitbeilegung“ entstanden ist, untersucht die Entstehungsgeschichte, Grundlagen und Kritik an dieser Regelung und gibt einen Ausblick auf die Chancen, die die Zielfindungsphase bietet. Falls wir Ihr #Interesse an der Arbeit geweckt haben, können Sie diese sehr gerne bei uns unter [email protected] per Mail anfordern. #Informationen über unseren Masterstudiengang, der im Herbst 2025 in seine 12. Runde gehen soll, erhalten Sie unter www. baurecht-master.de.
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In seiner #Seminararbeit im Rahmen der #Zusatzqualifikation im Privaten #Baurecht wirft Herr Johannes Neumair einen umfassenden Blick auf die #Abnahme im #Werkvertragsrecht. Neben der vorliegenden Zusammenfassung steht die #Vollversion der Arbeit den Mitgliedern des #Fördervereins (Verein zur Förderung von Forschung und Lehre im privaten Baurecht an der Philipps-Universität Marburg e.V.) #kostenlos online zur Verfügung (www. foerderverein-baurecht.de/). Die Zusatzqualifikation im Privaten Baurecht richtet sich an Studierende und Referendare und ist komplett #kostenlos. Bei Interesse melden Sie sich gerne unter [email protected]. Universität Bremen Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Universität zu Köln Universität Passau
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Wonach richtet sich genau der #Mehrvergütungsanspruch des #Bauunternehmers für #Nachträge? In der #VOB/B regeln das § 2 Abs. 3, Abs. 5 und Abs. 6 (i.V.m. § 2 Abs. 7 für den Pauschalpreisvertrag) scheinbar eindeutig. Unklar ist hier jedoch bereits die genaue #Abgrenzung zwischen § 1 Abs. 3 und Abs. 4 VOB/B. Auch streitig ist die die #Berechnungsart der Mehrvergütung, wenn die Parteien dazu nichts vereinbart haben. Nachdem der #BGH am 8. August 2019 (Az. VII ZR 34/18) im Wege einer ergänzenden Vertragsauslegung in Bezug auf #Mehrmengen auf die #tatsächlich #erforderlichen #Kosten abstellt, wird dies bereits teilweise auch auf die Mehrvergütung nach § 2 Abs. 5 VOB/B (s. z.B. OLG #Düsseldorf, Urteil vom 19.12.2019 - 5 U 52/19) und § 2 Abs. 6 VOB/B (OLG #München, Beschluss vom 03.02.2023 - 28 U 5927/22 Bau; OLG #Brandenburg, Urteil vom 22.04.2020 - 11 U 153/18; a.A: #KG, Beschluss vom 17.01.2023 - 27 U 11/22) übertragen (für Mindermengen s. aktuell LG #Nürnberg-#Fürth, Endurt. v. 18.12.2023 – 12 O 8630/20). Im #BGB richtet sich die Mehrvergütung bei Mehrmengen nach § 313 Abs. 2 BGB und infolge von Anordnungen gem. § 650b Abs. 2 BGB nach § 650c BGB. Nicht geregelt ist hier etwa die Vergütung für den Fall, dass der Unternehmer nach Aufforderung durch den AG aber ohne Anordnung direkt ausführt. Ob hier ebenfalls § 650c BGB greift, ist fraglich. Dauerbrenner ist zudem die Bemessung der angemessenen #Zuschläge für baustellenunabhängige Kosten (#Allgemeine #Geschäftskosten und #Wagnis und #Gewinn). Mit diesem Thema befasste sich u.a. die #Seminararbeit von Herrn Martin Seebass, die (neben vielen weiteren Arbeiten) Mitgliedern des #Fördervereins #kostenlos zugänglich ist (zum Verein s. unten). Wir bedanken uns ganz herzlich bei Herrn RiBGH a.D. Prof. Stefan Leupertz, der uns in dieser letzten Einheit der #Zusatzqualifikation im Privaten #Baurecht vor den Semesterferien durch das Geflecht der Nachtragskonstellationen und Vergütungsnormen begleitet hat. Bei #Interesse an der Zusatzqualifikation im Privaten Baurecht melden Sie sich gerne unter [email protected]. Weitere #Infos zur Zusatzqualifikation: https://lnkd.in/e7ccRva2 Finanziert wird die kostenlose Zusatzqualifikation im Privaten Baurecht durch den #Verein zur Förderung von Forschung und Lehre im privaten Baurecht an der Philipps-Universität in Marburg e.V. #Infos und #Kontakt unter www. foerderverein-baurecht.de. Philipps-Universität Marburg Universität Bremen Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Universität zu Köln Universität Passau
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Ein absolut empfehlenswertes Programm (#Mentorenprogramm), um Kontakt zwischen Praktikern und dem Nachwuchs herzustellen. Auch für Studierende der #Zusatzqualifikation im Privaten #Baurecht sehr gut geeignet.
„Wir wollen die Zukunft im Baurecht mitgestalten“, sagt Rechtsanwältin Dr. Birgit Franz, Vorsitzende der ARGE Baurecht, über das #Mentorenprogramm. 🚀 Im Rahmen der Initiative treffen erfahrene #Baurechtler (Mentoren) auf junge #Juristinnen und #Juristen (Mentees). Bevor das Mentorenprogramm nun in seine dritte Runde startet, wollen wir noch einmal einige Mentees zu Wort kommen lassen, die bisher dabei waren. 📚 𝗠𝗲𝗻𝘁𝗲𝗲𝘀 sind übrigens junge #Baurechtstalente , die ihr erstes juristisches Staatsexamen bestanden und noch keine Anwaltszulassung haben oder die sich in der Orientierungsphase bis zu zwei Jahren nach Zulassung befinden. Mentees erhalten fachliche Einblicke und persönliche Kontakte und können potenzielle zukünftige Arbeitgeber auf sich aufmerksam machen. 💼 𝗠𝗲𝗻𝘁𝗼𝗿𝗲𝗻 begleiten die jungen Talente während der Baurechtstagungen und können so dafür sorgen, dass der Funke für das beste aller Rechtsgebiete (#Baurecht) überspringt. Praktisch nebenbei lernen Mentoren potenzielle #Nachwuchskräfte für die eigene Kanzlei näher kennen – ganz ohne teure Stellenanzeigen oder Headhunter. 𝗗𝗶𝗲 𝗻𝗮̈𝗰𝗵𝘀𝘁𝗲 𝗥𝘂𝗻𝗱𝗲 𝗱𝗲𝘀 𝗠𝗲𝗻𝘁𝗼𝗿𝗲𝗻𝗽𝗿𝗼𝗴𝗿𝗮𝗺𝗺𝘀 𝘀𝘁𝗮𝗿𝘁𝗲𝘁 𝗶𝗺 𝗥𝗮𝗵𝗺𝗲𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝟲𝟰. 𝗕𝗮𝘂𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁𝘀𝘁𝗮𝗴𝘂𝗻𝗴 𝗮𝗺 𝟴. 𝘂𝗻𝗱 𝟵. 𝗡𝗼𝘃𝗲𝗺𝗯𝗲𝗿 𝟮𝟬𝟮𝟰 𝗶𝗻 𝗗𝗿𝗲𝘀𝗱𝗲𝗻. Mentoren und Mentees können sich 𝗮𝗯 𝘀𝗼𝗳𝗼𝗿𝘁 𝗱𝗮𝗳𝘂̈𝗿 𝗿𝗲𝗴𝗶𝘀𝘁𝗿𝗶𝗲𝗿𝗲𝗻! Benedikt Deeg, Aileen Kelzenberg, Fabian Thiele, Miriam Kathrin Heinrich, Florian Fischer, Tim Tetz, Tilman Cöster-Gumpert, Lana Berloznik, Katharina Gottwald, Zahid Akcay, Martin Seebass
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Was unterscheidet eigentlich die #Bauproduktion von der #stationären #Industrie? Unter anderem ist keine #Großserienfertigung möglich, da jedes Bauvorhaben nach den #individuellen Wünschen des Bestellers erstellt wird und jede Baustelle anderen Randbedingungen ausgesetzt ist. Das macht die #Kalkulation und die #Terminplanung sowie die #Kostenermittlung für jeden Einzelfall aufs Neue erforderlich. Was es dabei zu beachten gibt, haben wir zusammen mit Prof. Dr.-Ing. Mike Gralla, Herrn #Janik #Becker und Herrn Dipl.-Ing. #Tim #Brandt (alle Technische Universität Dortmund) in den letzten beiden Einheiten der #Zusatzqualifikation im Privaten #Baurecht besprochen. Welche Möglichkeiten bieten sich etwa, um eine #Ablaufplanung visuell darzustellen (Balkenplan, Volumen-Zeit-Diagramm, Netzplan) und anhand welcher Faktoren kann berechnet werden, welche #Anzahl von #Arbeitskräften benötigt werden? Wir bedanken uns für diese interessante Möglichkeit, den Bauablauf einmal aus Sichtweise des Baubetrieblers betrachten zu können! Bei Interesse an der Zusatzqualifikation im Privaten Baurecht melden Sie sich gerne unter [email protected]. Weitere #Infos zur Zusatzqualifikation: https://lnkd.in/e7ccRva2 Finanziert wird die kostenlose Zusatzqualifikation im Privaten Baurecht durch den #Verein zur Förderung von Forschung und Lehre im privaten Baurecht an der Philipps-Universität in Marburg e.V. #Infos und #Kontakt unter www. foerderverein-baurecht.de. Philipps-Universität Marburg Universität Bremen Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Universität zu Köln Universität Passau
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Ein herzliches Dankeschön möchten wir an die ARGE Baurecht richten für die Möglichkeit, die #Zusatzqualifikation im Privaten #Baurecht und den #Masterstudiengang Baurecht und Baubegleitung mit einem Bericht auf der Website zu bewerben. https://lnkd.in/ePzfsJXG Im Gespräch erläutern Prof. Dr. #Wolfgang #Voit (Leiter der Zusatzqualifikation, Philipps-Universität Marburg), Martin Seebass (Absolvent und derzeitiger Betreuer der Zusatzqualifikation) und RA Dietmar Ludolph (Schatzmeister des Fördervereins) zusammen mit RA Dr. Oliver Koos (Vize-Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses und Partner bei GSK Stockmann) das Konzept und die aktuelle Entwicklung der Zusatzqualifikation. Organisiert wurde der Bericht von Herrn Guido Balke von die DIE PR-BERATER GmbH, bei dem wir uns für sein Engagement und das tolle Ergebnis ebenfalls ganz herzlich bedanken möchten! Bei Interesse an der Zusatzqualifikation im Privaten Baurecht melden Sie sich gerne unter [email protected]. Weitere #Infos zur Zusatzqualifikation: https://lnkd.in/e7ccRva2 Finanziert wird die kostenlose Zusatzqualifikation im Privaten Baurecht durch den #Verein zur Förderung von Forschung und Lehre im privaten Baurecht an der Philipps-Universität in Marburg e.V. #Infos dazu unter www. foerderverein-baurecht.de oder per Mail an [email protected].
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Am 19.03.2004 war es soweit: Um für den dringend benötigten baurechtlichen Nachwuchs zu sorgen, wurde der #Verein zur #Förderung von #Forschung und #Lehre im privaten #Baurecht an der Philipps-Universität Marburg gegründet. Der Verein unterstützt maßgeblich die #Zusatzqualifikation im Privaten #Baurecht, mit deren Hilfe die Materie bereits an Studierende herangetragen wird. Über die Jahre hinweg konnte bereits über #200 #Absolventen der Berufseinstieg und den Kanzleien und Unternehmen die Einarbeitung erheblich erleichtert werden. Passend zum 20-jährigen #Jubiläum geht nun die brandneue #Website des Vereins an den Start: https://lnkd.in/e3hgN_XM Um den baurechtlichen Nachwuchs weiterhin durch die Projekte der Zusatzqualifikation (u.a. #Ausweitung auf weitere Städte) effektiv zu fördern, freuen wir uns über jede #Mitgliedschaft im Verein. Neben #Alumni sind insbesondere auch #Unternehmen der Baubranche und im Baurecht tätige #Juristen und #Kanzleien herzlich willkommen. Die #Vorteile für Mitglieder bestehen u.a. in den vielfältigen #Kontaktmöglichkeiten zu Praktikern, Studierenden und Alumni während eines Praktikums, Seminars oder der Zertifikatsverleihung und dem kostenlosen Zugriff auf herausragende #Seminararbeiten der Teilnehmer. https://lnkd.in/episH9Cb Bei #Fragen zur Mitgliedschaft melden Sie sich gerne bei unserem Vorsitzenden Prof. Stefan Leupertz ([email protected]) oder unserem Schatzmeister Herrn RA Dietmar Ludolph ([email protected]). Bei #Interesse an der Zusatzqualifikation im Privaten Baurecht wenden Sie sich gerne an den Leiter der Zusatzqualifikation Prof. Dr. #Wolfgang #Voit oder seinen wissenschaftlichen Mitarbeiter Herrn Martin Seebass unter [email protected]. Weitere #Infos zur Zusatzqualifikation: https://lnkd.in/e7ccRva2