pisa Versicherungsmakler GmbH

pisa Versicherungsmakler GmbH

Versicherungswesen

Schondorf am Ammersee, Bayern 1.424 Follower:innen

Mit Sicherheit. Ihr Partner.

Info

#mitsicherheitpisa Die pisa Versicherungsmakler GmbH ist ein von Versicherungsgesellschaften unabhängiger Fachversicherungsmakler für Architekten, (Bau-) Ingenieure, Beratende Ingenieure, Vermessungsingenieure, Generalplaner, Projektsteuerer, sonstige Bauplaner sowie Kanalsanierungsunternehmen. Mehr Informationen zu uns und unseren Leistungen finden Sie auf www.pisa-versicherungsmakler.de Die pisa Versicherungsmakler GmbH ist Part of Leading Brokers United (LBU) innerhalb der GGW Group. Datenschutz & Impressum Social Media: pisa-versicherungsmakler.de/mehr Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gemäß Paragraph 18 Abs. 2 MStV: Guy-Pascal Dorner | Head of Marketing/Öffentlichkeitsarbeit | pisa Versicherungsmakler GmbH | Bahnhofstraße 39 | 86938 Schondorf am Ammersee | Germany | Telefon 08192 27699-13 | E-Mail [email protected]

Website
https://pisa-versicherungsmakler.de
Branche
Versicherungswesen
Größe
11–50 Beschäftigte
Hauptsitz
Schondorf am Ammersee, Bayern
Art
Kapitalgesellschaft (AG, GmbH, UG etc.)
Gegründet
2010
Spezialgebiete
Berufshaftpflichtversicherungen, Objektversicherungen, Sachversicherungen, Technische Versicherungen, Rechtsschutzversicherungen, Special Risk Versicherungen, Cyber-Versicherungen, Kraftfahrzeugversicherungen, Personenversicherungen, Private Absicherung für die freien Berufe, GeoInsurance, Baukombiversicherungen und D & O Versicherungen

Orte

Beschäftigte von pisa Versicherungsmakler GmbH

Updates

  • Unternehmensseite von pisa Versicherungsmakler GmbH anzeigen, Grafik

    1.424 Follower:innen

    Lifehack für Euch Bauplaner:innen Heute für alle unter Euch, die „Urlaub auf Balkonien“ (zu Hause) machen bzw. vor und/oder nach der Urlaubsreise noch das Sommerfeeling in den eigenen Garten und auf die Terrasse holen wollen: Es geht heute um den eigenen Pool. Doch was ist, wenn der Swimmingpool kaputt geht? Welche Versicherung den Schaden übernimmt, hängt dabei vor allem von dieser einen Frage ab: Ist der Swimmingpool fest eingebaut oder freistehend? Als fest verbaut gilt der Swimmingpool dann, wenn sich das Schwimmbecken mindestens zur Hälfte im Erdreich befindet. Dann kann er (optional!) über die Wohngebäudeversicherung mitversichert werden und ist somit gegen Schäden durch Feuer, Sturm oder Hagel geschützt. Tipp: Wer den Pool nicht gleich beim Hausbau (sondern später) eingebaut hat, sollte nun seinen Versicherer darüber informieren. Frei aufgestellte Schwimmbäder sowie Planschbecken sind jedoch dem Hausrat zugerechnet (und über die Außenversicherung der Hausratpolice geschützt). Auch die Pool-Abdeckungen sind versichert: Für die fest verbauten, oftmals mechanisch bewegbaren ist die Wohngebäudeversicherung zuständig, für alle anderen die Hausratversicherung. Was sonst noch zu berücksichtigen ist, hat der GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. zusammengestellt: https://lnkd.in/deUAq4gM Die pisa Versicherungsmakler GmbH wünscht viel Badespaß im eigenen Pool und einen schönen Sommer! #mitsicherheitpisa #versicherungsmakler #architekten #bauingenieure #beratendeingenieure #vermessungsingenieure #swimmingpool

    • Kein Alt-Text für dieses Bild vorhanden
  • Unternehmensseite von pisa Versicherungsmakler GmbH anzeigen, Grafik

    1.424 Follower:innen

    Espresso-Gedanken „Ich benötige keinen Grabstein, aber wenn ihr einen für mich benötigt, wünschte ich, es stünde darauf: ,Er hat Vorschläge gemacht. Wir haben sie angenommen.' Durch eine solche Inschrift wären wir alle geehrt.“ Bertolt Brecht, heute vor 68 Jahren verstorben, wusste schon zu Lebzeiten: „Der Mensch ist erst wirklich tot, wenn niemand mehr an ihn denkt.“ Und Brecht bleibt erschreckend aktuell: „Die Schwärmerei für die Natur kommt von der Unbewohnbarkeit der Städte.“ Unbewohnbar, weil der menschengemachte Klimawandel unter anderem gnadenlose Hitze in unsere Städte bringt. Das Bundesbauministerium hat deshalb nun eine Strategie für den Hitzeschutz in der Stadtentwicklung und im Bauwesen vorgelegt. Zentrale Punkte sind unter anderem: Mehr Raum für (kühlendes) Grün, mehr entsiegelte Flächen, mehr Schatten (durch Sonnensegel, etc.) für Stadtplätze und Spielplätze, mehr kühle Erholungsorte (Kirchen, Museen, etc.), mehr Trinkbrunnen, mehr passive Hitzeschutzlösungen im Gebäudebau (Bestandsumbau & Neubau). Die Details: https://lnkd.in/eguy3bRi Ja, es tut sich was im politischen Berlin. So hat das Bundesbauministerium den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung (Baugesetzbuchnovelle) in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Doch was bedeutet dies konkret? Mehr dazu unter https://lnkd.in/eWYeJDRG Doch damit (noch) nicht genug der Baupolitik: Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hat ja unlängst mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz eine Reform des Bauvertragsrechts vorgeschlagen, um einfaches und experimentelles Bauen zu erleichtern. Dazu hat das Bundesjustizministerium jetzt auch begleitende FAQ veröffentlicht: https://lnkd.in/dEdBtkrm Damit dieser Espresso-Gedanke nicht rein baupolitisch bleibt, noch zwei Hinweise in eigener Sache: Zum einen, liebe Nicht-Bayer:innen, ist morgen Mariä Himmelfahrt – und damit ein gesetzlicher Feiertag im Freistaat. Wir „pisani“ sind daher am Freitag bzw. nächste Woche wieder zu erreichen. Und zum anderen: Es gibt erst übernächste Woche wieder einen Espresso-Gedanken; Guy-Pascal J. Dorner hat nächste Woche Urlaub. Südfrankreich lockt – und nicht Italien! (Auch wenn der heutige Tag „tedeschi & italiani“ auf besondere Weise verbindet: Der vor 857 Jahren gestorbene Rainald von Dassel hat den Mailändern die Gebeine der Heiligen Drei Könige genommen und den Kölnern geschenkt.) Im Urlaub (egal wo) und bei jedem Espresso: „Und immer wird die Welt ein wenig weiter, wenn sich ein Mensch zu einem anderen setzt.“ (Erwin Strittmatter, DDR-Schriftsteller, heute vor 112 Jahren geboren) – In diesem Sinne: Genießt Euren Espresso: https://lnkd.in/eSEMn7a Es lohnt sich. Mit Sicherheit! #mitsicherheitpisa #versicherungsmakler #architekten #bauingenieure #beratendeingenieure #vermessungsingenieure

    • Kein Alt-Text für dieses Bild vorhanden
  • Unternehmensseite von pisa Versicherungsmakler GmbH anzeigen, Grafik

    1.424 Follower:innen

    Espresso-Gedanken In Hamburg lebten zwei Ameisen, Die wollten nach Australien reisen. Bei Altona auf der Chaussee Da taten ihnen die Beine weh. Und da verzichteten sie weise Denn auf den letzten Teil der Reise. -------- So will man oft und kann doch nicht. Und leistet dann recht gern Verzicht. Joachim Ringelnatz, Verfasser dieses bekannten Gedichts, wurde heute vor 141 Jahren geboren. Ihm zugeschrieben wird auch dieses für Euch Bauplaner:innen (augenzwinkernd) geltende Zitat: „Wer besser plant, liegt genau daneben.“ 😉 Damit Ihr mit Euren (Bau-) Planungen nicht daneben liegt, hierbei hilft Euch – kein Witz! – LEGO® SERIOUS PLAY® 🤓 Der QualitätsVerbund Planer am Bau ✅ bietet speziell für Euch Bauplaner:innen am 27. August ein Seminar dazu an. Es geht darum, „mit den Händen zu denken“: Mit Hilfe klassischer Lego®-Bausteine werden dreidimensionale Modelle komplexer Themen erstellt; diese werden sichtbar, haptisch „begreifbar“, nachhaltig einprägsam. Mehr Infos unter https://lnkd.in/d_JU8e3j Übrigens: Nicht weit entfernt vom LEGOLAND Deutschland Resort: Augsburg. Dort rüstet man sich am heutigen Afratag (die Heilige Afra ist Schutzpatronin von Stadt & Bistum Augsburg) für morgen: das Augsburger Hohe Friedensfest. Seit 1650 feiern die Augsburger dieses Fest; bis heute rein auf das Augsburger Stadtgebiet beschränkter gesetzlicher Feiertag; der einzige auf eine Kommune beschränkte gesetzliche Feiertag in Deutschland. Und weil Augsburg in Bayern liegt (und Bayern unter den Bundesländern die meisten gesetzlichen Feiertage hat), haben die Augsburger mehr Feiertage als alle anderen. Zum Hintergrund: Mit dem Augsburger Reichs- & Religionsfrieden 1555 wurde der Weg geebnet für den Westfälischen Frieden (Ende des Dreißigjährigen Krieges). Seitdem gilt in Deutschland: Religion ist Glaubenssache – und keine Kriegsursache mehr 🙏 Keine Sache des Glaubens, sondern der reinen Vernunft: Ein breites Bündnis der Verbände für Vermessung, Geoinformation und Landmanagement (u.a. der BDVI, der DVW e.V. – Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement und der Verband Deutscher Vermessungsingenieure (VDV) e.V.) plädiert in einem Positionspapier für die Einführung eines Befreiungstatbestandes in der Luftverkehrsordnung in Bezug auf die Anwendbarkeit der §§ 21h und 21i LuftVO für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten im Bereich Vermessung und Geoinformation. Vermessung mit Drohnen müsse durch qualifizierte Stellen ohne Einzelfallgenehmigung möglich sein. Nachzulesen unter https://lnkd.in/dm2G_rC8 Darauf einen Espresso! Schaut bei Gelegenheit mal rein unter https://lnkd.in/eSEMn7a (bzw. Vermessungsingenieure unter www.geoinsurance.de). Es lohnt sich! Mit Sicherheit! Lebe, lache gut! Mache Deine Sache gut! (Joachim Ringelnatz)

    • Kein Alt-Text für dieses Bild vorhanden
  • Unternehmensseite von pisa Versicherungsmakler GmbH anzeigen, Grafik

    1.424 Follower:innen

    Lifehack für Bauplaner:innen Haftet Ihr im Rahmen der Lph 8 (Objektüberwachung) #hoai für fehlende oder fehlerhafte Ausführungspläne? Eigentlich nicht; das ist ausschließlich Sache der Bauplaner:innen und/oder der Bauherr:innen. Oder? 🤔 Grundsätzlich ja. ABER es gibt Ausnahmen. Eine solche wurde vor dem LG Karlsruhe (Urteil 08.05.2024 — 6 O 300/17) verhandelt. Rechtsanwalt Jochen Mittenzwey (Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Gesellschafter bei MO45LEGAL) hat für die DBZ Deutsche BauZeitschrift die Inhalte dieses Urteils für Euch aufgearbeitet. Konkret ging es um eine mangelhafte Abdichtung (Ausführungsmangel); der Bauherr forderte 200.000 € Kostenvorschuss für die Mängelbeseitigung vom mit der Objektüberwachung beauftragten Architekturbüro ein. Das Büro aber verweigerte die Zahlung. Die Begründung: Es habe keine Abdichtungsplanung vorgelegen (es gab nur vom Bauherren nicht freigegebene Vorabzüge). Das LG beurteilt diesen Fall so: Bauüberwacher:innen seien stets hierzu verpflichtet, die Ausführungsplanung auf offensichtliche Fehler hin (außerdem mit Blick auf die Tauglichkeit für eine mangelfreie Ausführung) zu überprüfen. Fehlen Pläne (wie im vorliegenden Fall), dann müssen Bauüberwacher:innen diese einfordern (im Zweifelsfall vor Gericht, bei einstweiliger Einstellung der Bauarbeiten). Weil nun jedoch im vorliegenden Fall der Objektüberwacher untätig geblieben ist, haftet er jetzt für die Schäden, die sich aus der mangelhaft ausgeführten Abdichtung ergeben. Indes: Weil es der Bauherr aber versäumt hat, dem Objektüberwacher ordnungsgemäße Ausführungspläne zu übergeben (was jedoch einen eigenen Schadensersatzanspruch des Objektüberwachers begründet), hat der Bauherr ein Mitverschulden in Höhe von 50 Prozent! Fazit: Es kann also durchaus auch Fälle geben, in denen Ihr als Objektüberwacher:innen für fehlende/fehlerhafte Ausführungspläne (sowie für daraus resultierende Ausführungsmängel) haftet. Die Nachricht zum Schluss für Euch: Eure Berufshaftpflichtversicherung leistet! Die Details zum Karlsruher Urteil zum Nachlesen: https://lnkd.in/dyMzwZuS #mitsicherheitpisa #versicherungsmakler #architekten #bauingenieure #beratendeingenieure #vermessungsingenieure

    • Kein Alt-Text für dieses Bild vorhanden
  • Unternehmensseite von pisa Versicherungsmakler GmbH anzeigen, Grafik

    1.424 Follower:innen

    Drohnen erfreuen sich sowohl in der gewerblichen als auch in der privaten Nutzung einer wachsenden Beliebtheit. Fans der Luftfahrzeuge unterscheiden zwischen Quadrocopter mit vier, Hexacopter mit sechs und Oktocopter mit acht Propellern. Doch egal wie die Drohnen gebaut sind, eines haben sie alle gemeinsam: Sie müssen vor dem ersten Start versichert werden. Erste Tipps liefert der GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. in diesem Überblick. Wenn es speziell um Drohneneinsätze in der Bauplanung (Objektüberwachung) oder bei Euch Vermessungsingenieur:innen geht, bieten folgende Fachartikel https://lnkd.in/eSFK3Prp bzw. https://lnkd.in/eynDvS2i einen guten Überblick. Für weitere Details: Sprecht uns „pisani“ gerne an. #mitsicherheitpisa #versicherungsmakler #architekten #bauingenieure #beratendeingenieure #vermessungsingenieure https://lnkd.in/etAB33vr

    Drohnen und andere UAVs: die neue EU-Verordnung im Überblick | pisa Versicherungsmakler

    Drohnen und andere UAVs: die neue EU-Verordnung im Überblick | pisa Versicherungsmakler

    pisa-versicherungsmakler.de

  • Unternehmensseite von pisa Versicherungsmakler GmbH anzeigen, Grafik

    1.424 Follower:innen

    Lifehack für Euch Bauplaner:innen Hoffentlich seid Ihr nicht davon betroffen gewesen 🙏 Knapp zwei Wochen ist es her, dass Computer-Ausfälle auf der ganzen Welt für weitreichende Probleme sorgten. Ursache war ein fehlerhaftes Softwareupdate des IT-Sicherheitsanbieters „Crowdstrike“. Laut WirtschaftsWoche waren rund 8,5 Millionen Windows-Rechner lahmgelegt. Nach ersten Schätzungen könnte die Panne Schäden von bis zu 1,5 Milliarden Dollar verursacht haben. Mancher stellt sich nun die Frage: Leistet da eigentlich nicht meine Cyber-Versicherung? Primär: Nein! Denn es handelte sich ja um keinen Cyber-Angriff. Es wurde keine Malware (Schadsoftware) installiert. Es gab keine Sabotage. Es gab keine unberechtigten Datenveränderungen. ABER: Wer davon betroffen war, hatte ggf. eine Betriebsunterbrechnung. Diese kann (aufgrund technischer Probleme, in dem Fall ein Software-Fehler) von Eurer Cyber-Versicherung abgedeckt sein. Sprich: Gegebenfalls könnt Ihr eine finanzielle Entschädigung für die Betriebsunterbrechung erhalten. Jedoch: Ob dies auch bei Eurer Cyber-Versicherung abgedeckt ist? Im Zweifelsfall lasst Eure Versicherungspolice von uns „pisani“ überprüfen ... Damit (zumindest bei zukünftigen Betriebsunterbrechnungen wegen Software-Fehlern gilt): Ihr seid abgesichert. Mit Sicherheit!  #mitsicherheitpisa #versicherungsmakler #architekten #bauingenieure #beratendeingenieure #vermessungsingenieure

    • Kein Alt-Text für dieses Bild vorhanden
  • Unternehmensseite von pisa Versicherungsmakler GmbH anzeigen, Grafik

    1.424 Follower:innen

    Lifehack für Euch Bauplaner:innen Entscheiden sich Auslober:innen für eine Vergabe nach den „Richtlinen für Planungswettbewerbe“ („RPW“), sind diese immer bindend – inklusive einer Beteiligung der Architekten- bzw. Ingenieurkammern. Planungswettbewerbe dagegen nur „in Anlehung“ an die RPW sind unzulässig. Dies hat nun auch die Vergabekammer Südbayern klargestellt und verweist dabei auf § 2 Abs. 4 der „RPW“. Zwar könnten öffentliche Auftraggeber:innen eigene Richtlinien für die Durchführung von Planungswettbewerben entwickeln; diese müssten jedoch im Vorfeld eines Planungswettbewerbs (= auftragsunabhängig) veröffentlicht werden. Eine Mitteilung in der Wettbewerbsbekanntmachung genüge hierfür nicht. Und wenn öffentliche Auftraggeber:innen die „RPW“ anwenden wollen, dann richtig: Dann auch zwingend mit Beteiligung der zuständigen Kammer. Die Details dazu hat Rechtsanwalt Bernhard Stolz, Fachanwalt für Vergaberecht sowie Bau- und Architektenrecht bei Stolz Goldbrunner Klein Rechtsanwälte PartG mbB (München) jetzt im „Deutschen Architektenblatt“ (Herausgeberin: Bundesarchitektenkammer) veröffentlicht. Stolz hat Er hat in dem besagten Verfahren vor der Vergabekammer den antragstellenden Architekten vertreten. Der Fachartikel zum Nachlesen: https://lnkd.in/eJr7cVFC #mitsicherheitpisa #versicherungsmakler #architekten #bauingenieure #beratendeingenieure #vermessungsingenieure

    • Kein Alt-Text für dieses Bild vorhanden
  • Unternehmensseite von pisa Versicherungsmakler GmbH anzeigen, Grafik

    1.424 Follower:innen

    Auf einen Espresso mit ... Heute: Daniel Jerlich Born to Grill: Daniel Jerlich ist Geschäftsführer der pisa Versicherungsmakler GmbH und in seiner Freizeit Chef am Grill. Der Ganzjahresgriller brennt für „Fire & Food“. Ein nicht ganz bierernst gemeintes Interview, geführt von Guy-Pascal J. Dorner, über Grillspaß und die möglichen Gefahren dabei. (S)teak it easy! Es gibt Versicherungen ... #mitsicherheitpisa #espressogedanken #versicherungsmakler #architekten #bauingenieure #beratendeingenieure #vermessungsingenieure

    Auf einen Espresso mit ...

    Auf einen Espresso mit ...

    pisa Versicherungsmakler GmbH auf LinkedIn

  • Unternehmensseite von pisa Versicherungsmakler GmbH anzeigen, Grafik

    1.424 Follower:innen

    Lifehack für Euch Bauplaner:innen Eine Binsenweisheit ... Ein Werk ist mangelhaft, wenn es nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Eine Selbstverständlichkeit ... Sofern nichts anderes vereinbart ist, verpflichtet Ihr Euch stillschweigend zur technisch einwandfreien Herstellung des Werks. Hierzu gehört die Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik – flankiert von der Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen. Nur nach ausdrücklicher Zustimmung Eurer Bauherr:innen kann/darf gegebenenfalls von den allgemein anerkannten Regeln der Technik abgewichen werden (bitte unbedingt uns als Euren Fachmakler vorab zwecks Haftpflichtversicherungsschutz konsultieren). Tipp der pisa Versicherungsmakler GmbH Allein die Unterbreitung von Bauplänen an einen bautechnischen Laien lässt nicht den Schluss zu, dass dieser mit einer Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik einverstanden ist. Hierfür bedarf es einer ausdrücklichen vorherigen Aufklärung bez. der zu erwartenden Folgen für die Benutzbarkeit, so das OLG Koblenz. Juristisch aufgearbeitet haben diesen Fall Rechtsanwalt Prof. Axel Wunschel (Wollmann & Partner Rechtsanwaelte, Berlin) und sein Kollege Tobias Leithold für DBZ Deutsche BauZeitschrift (https://lnkd.in/dmT_ZDMk). Im konkreten Fall ging es um die Durchfahrtsbreite einer Tiefgaragenzufahrt. #mitsicherheitpisa #versicherungsmakler #architekten #bauingenieure #beratendeingenieure #vermessungsingenieure

    • Kein Alt-Text für dieses Bild vorhanden
  • Unternehmensseite von pisa Versicherungsmakler GmbH anzeigen, Grafik

    1.424 Follower:innen

    Espresso-Gedanken Alle wollen den Gebäudetyp „e“ bzw. „E“ (da scheiden sich die Geister), bis auf: offenbar Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne). Wie Carlo Sporkmann für die competitionline Verlags GmbH recherchiert hat, blockiert wohl Lemkes Ministerium die Pläne von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), unser Bauvertragsrecht im BGB zu ändern, um dem einfachen/experimentellen Bauen den Weg zu ebnen. Eigentlich soll das Bundeskabinett (am 21. August) „grünes Licht“ geben. Jedoch: Das Bundesumweltministerium hat Bedenken hinsichtlich des Verbraucherschutzes, so ist zu hören. Buschmanns Entwurf zum Nachlesen unter: https://lnkd.in/dwktvzNW Freilich greift die angestrebte Reform des Bauvertragsrechts auch andere Themen auf als „nur“ den neuen Gebäudetypen: Die Digitalisierung von Baugenehmigungsverfahren soll nach vielen Ankündigungen plus mehreren Pilotversuchen vorangetrieben werden: Verbliebene Schrifterfordernisse sollen entfallen; Baugenehmigungen werden somit schneller erteilt. Auch Bebauungsplanverfahren werden schneller durch die Festlegung von Fristen, eine erheblich straffere Umweltprüfung, eine Vereinfachung der Beprobung von Bodenaushub und eine „Innovationsklausel“ für die Umstellung von Bestandsplänen auf die neue Baunutzungsverordnung. Zudem sollen bislang noch undefinierte „Rahmenbedingungen im Baurecht“ verankert werden, welche die Umnutzung in Städten „deutlich vereinfachen“. Doch nicht nur in Berlin, auch in Stuttgart schlägt die aktuelle Baupolitik hohe Wellen: Das Landeskabinett hatte dieser Tage den Entwurf eines „Gesetzes für das schnellere Bauen“ beschlossen und hierfür heftigste Kritik vom Städtetag Baden-Württemberg und von der Architektenkammer Baden-Württemberg erhalten. Kern der Kritik: die „Genehmigungsfiktion“ (künftig sind Bauanträge binnen eines Monats genehmigt, auch ohne Entscheidung des Bauamtes). Das Problem aus Sicht von Städtetag und Kammer: Es handle sich lediglich um eine scheinbare Beschleunigung; man befürchtet viele Klagen sowie Baustopps. Auf die Bauämter komme Mehrarbeit zu, da sie die zurückgenommenen Fiktionen bearbeiten müssen (umso weniger Zeit bleibt für die Draufschau Neuanträge binnen Monatsfrist). Verschärft wird dieser Personalengpass durch die in dieser Bauordnungsnovelle höhere Anforderung an die Qualifikation des Personals in den Bauämtern: höherer Verwaltungsdienst & höherer technischer Dienst (gilt ab 2033). Kritik des Städtetages: „Den Fachkräftemangel löst man nicht, indem man Fachkräfte per Gesetz verordnet.“ Vorschlag: die Behörde prüft zwingende Anforderungen an die Gebäudesicherheit; die Bauherr:innen verantworten, was sie ohne größeren wirtschaftlichen Schaden nachbessern können. Fiktion wenn dann vorerst nur für den Wohnungsbau. Mehr Infos dazu unter: www.akbw.de Darauf gönnen wir uns jetzt einen Espresso ☕! Tipp an Euch: https://lnkd.in/eSEMn7a #mitsicherheitpisa

    • Kein Alt-Text für dieses Bild vorhanden

Ähnliche Seiten

Jobs durchsuchen