pisa Versicherungsmakler GmbH

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Versicherungswesen

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Mit Sicherheit. Ihr Partner.

Info

#mitsicherheitpisa Die pisa Versicherungsmakler GmbH ist ein von Versicherungsgesellschaften unabhängiger Fachversicherungsmakler für Architekten, (Bau-) Ingenieure, Beratende Ingenieure, Vermessungsingenieure, Generalplaner, Projektsteuerer, sonstige Bauplaner sowie Kanalsanierungsunternehmen. Mehr Informationen zu uns und unseren Leistungen finden Sie auf www.pisa-versicherungsmakler.de Die pisa Versicherungsmakler GmbH ist Part of Leading Brokers United (LBU) innerhalb der GGW Group. Datenschutz & Impressum Social Media: pisa-versicherungsmakler.de/mehr Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gemäß Paragraph 18 Abs. 2 MStV: Guy-Pascal Dorner | Head of Marketing/Öffentlichkeitsarbeit | pisa Versicherungsmakler GmbH | Bahnhofstraße 39 | 86938 Schondorf am Ammersee | Germany | Telefon 08192 27699-13 | E-Mail [email protected]

Website
https://pisa-versicherungsmakler.de
Branche
Versicherungswesen
Größe
11–50 Beschäftigte
Hauptsitz
Schondorf am Ammersee, Bayern
Art
Kapitalgesellschaft (AG, GmbH, UG etc.)
Gegründet
2010
Spezialgebiete
Berufshaftpflichtversicherungen, Objektversicherungen, Sachversicherungen, Technische Versicherungen, Rechtsschutzversicherungen, Special Risk Versicherungen, Cyber-Versicherungen, Kraftfahrzeugversicherungen, Personenversicherungen, Private Absicherung für die freien Berufe, GeoInsurance, Baukombiversicherungen und D & O Versicherungen

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    Lifehack für Bauplaner:innen Die VHV Versicherungen haben in ihrem Bauschadensbericht „Hochbau 2023/24“ (siehe: https://lnkd.in/d9e2ZyG2) auch eine Bestandsaufnahme der aktuellen Schadenfälle an Wärmepumpen (plus Prognose der zu erwartenden Schadenfälle in diesem Bereich) gewagt. Im Folgenden bietet die pisa Versicherungsmakler GmbH ein Überblick ... Feststellungen zur Dimensionierung Feststellung 1: Bei der Renovierung werden die Eigenschaften des jeweiligen Gebäudes (zum Beispiel Volumen, Wärmedämmung, Art des Gerätetypen) nur teilweise berücksichtigt, um das geeignete Gerät bzw. die erforderliche Leistung der Wärmepumpe zu ermitteln. Risiken: Überdimensionierung, Unterdimensionierung, nicht erreichte SollTemperaturen, Verschlechterung des COP (Coefficient of Performance, Leistungszahl), vorzeitiger Verschleiß der Geräte Feststellung 2: Bei der Renovierung werden Wärmepumpen in unzureichend wärmegedämmten Gebäuden installiert oder als Ersatz für Heizkessel eingesetzt, die mit hohen Betriebstemperaturen zwischen 65 und 90 °C arbeiten. Risiken: ungeeignete WärmepumpenTypen, schlechtere Wirkungsgrade, nicht erreichte SollTemperaturen Feststellungen zur Installation und Wartung Feststellung 1: Die Fläche und das Volumen der technischen Räume sind zu gering, der Zugang zu den verschiedenen Anlagenkomponenten ist kompliziert Risiken: Schwierigkeiten beim Zugang für Wartungs und Instandhaltungsarbeiten und dringende Reparaturen bei Leckagen, Druckverluste aufgrund der Komplexität des Hydraulik und/oder Kühlsystems (Verzweigungen, Bögen usw.) Feststellung 2: Die Kälteverteilungs- und/oder Kaltwasserleitungen sind nur teilweise gedämmt. Risiken: übermäßige Energieverluste, geringere Wirkungsgrade, Kondensation auf der Kälteverteilungs/Kaltwasserleitung, Korrosion Feststellung 3: Die Außeneinheit der Wärmepumpe wird ohne vorherige Schallmessung aufgestellt und installiert (Innenhof, Balkon, in der Nähe von Fenstern usw.). Risiko: Geräuschbelästigung durch Schallentwicklung der Außeneinheit der Wärmepumpe Feststellung 4: Die Wartung der Anlage ist nicht vorgesehen oder wird nicht ordnungs gemäß durchgeführt. Risiken: Verschmutzung der Wärmetauscher, Leckagen, Leistungsverluste der Anlage Tipp der pisa Versicherungsmakler GmbH Zu allen festgestellten Risiken bieten die VHV Versicherungen in ihrem Bericht auch Lösungsvorschläge an; bei Interesse helfen wir „pisani“ gerne weiter. #mitsicherheitpisa #versicherungsmakler #architekten #bauingenieure #beratendeingenieure #vermessungsingenieure #waermepumpen

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    Espresso-Gedanken Heute schon „geexcelt“? Losgelöst von der fragwürdigen Sprachkonstruktion ... „Excel“ ist die weltweit gebräuchlichste Tabellenkalkulation. Exakt heute vor 45 Jahren erschien die erste Tabellenkalkulation. Längst sind „Excel“ & Co. auch für Euch Bauplaner:innen alltägliches Rüstzeug für Euer Tun. Daran ändert (vorerst?) auch die KI nichts, die Eure Arbeitswelt maßgeblich verändert bzw. bestimmt. „Wie KI die Zukunft der Planungsbranche verändert“ ist der Titel einer (hybriden) Veranstaltung des Verband Beratender Ingenieure VBI am 31. Oktober. Es geht um Effizienzsteigerungen, Risikomanagement und innovative Lösungen. Keine gute Lösung?! Der geplante § 246e Baugesetzbuch – der weitreichende Abweichungen von Vorschriften ermöglichen soll, um den Wohnungsbau in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt zu pushen. Ein grundsätzlich wünschenswerter Schritt; aber ... Die Bundesarchitektenkammer u. a. Verbände befürchten, dass § 246e sein Ziel verfehlen wird, stattdessen die Bodenspekulation fördern, wertvolle Grünflächen zerstören sowie Mieten noch schneller steigen lassen wird. Der Paragraph werde deshalb keinen Beitrag zur Schaffnung von bezahlbarem Wohnraum leisten. Die BAK weißt darauf hin, dass durch § 246e die soziale Ungleichheit verstärkt werden könnte. Ein Aspekt, der gerade am heutigen Tag Beachtung finden sollte: am Internationalen Tag für die Beseitigung der Armut. Es handelt sich um einen offiziellen Gedenktag der United Nations. „Wo immer Menschen dazu verurteilt sind, im Elend zu leben, werden Menschenrechte verletzt. Sich mit vereinten Kräften für ihre Achtung einzusetzen, ist heilige Pflicht.“ So steht es in Paris in Stein gemeißelt (heute vor 37 Jahren fand dort eine Großdemo für Menschenrechte statt). 👏 Dem ist nichts hinzuzufügen; außer: Zu Ehren der Menschenrechte tragt heute kitschige, knallbunte, wilde Kleidung. Denn heute ist der „Wear Something Gaudy Day“; man hat also eine super Ausrede für (fast) jeden Fashion-Fauxpas 😉 Dirndl und Lederhosen sind auch erlaubt; fand doch heute vor 214 Jahren zum Abschluss der Hochzeit zwischen Bayerns Kronprinz Ludwig (später: König Ludwig I.) und der Prinzessin Therese auf einer Wiese vor den Toren Münchens (heute die Theresienwiese) ein Volksfest mit Pferderennen statt: das erste Oktoberfest. Hierzu passt: In Brasilien wird aktuell tatsächlich Oktoberfest gefeiert: in Blumenau (eine von Deutschen, darunter Hermann Blumenau, 1850 gegründete Großstadt im Süden Brasiliens). Wer nun glaubt, Mode könne nicht politisch sein ... Morgen ist „Tag der Krawatte“; Feiertag in Kroatien. Auf Französisch „à la cravate“ („nach kroatischer Art“), soll ein aus Kroatien stammendes Reiterregiment bei einer Parade in Paris Krawatten getragen und damit das Wohlgefallen von König Ludwig XIV. gefunden haben. Darauf einen Espresso ... Tipp: https://lnkd.in/eSEMn7a Mit Sicherheit! #mitsicherheitpisa #versicherungsmakler #architekten #bauingenieure #beratendeingenieure #vermessungsingenieure

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    Der Bauschadensbericht der VHV Versicherungen hält der Bau(planungs)branche regelmäßig den Spiegel der Qualität des Bauens vor. Unter dem Leitthema „Bauen neu denken“ ist jetzt der aktuelle Bauschadensbericht „Hochbau 2023/24“ erschienen. Der Bericht besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen: Expert:innen setzen wichtige Impulse für das Leitthema „Bauen neu denken“. Im Zentrum aber steht der eigentliche Bauschadensbericht, garniert mit Schadensbeispielen aus der Baupraxis. Was dieser Bauschadensbericht aussagt? Die pisa Versicherungsmakler GmbH hat die wichtigsten Aussagen hier zusammengefasst. #mitsicherheitpisa #versicherungsmakler #architekten #bauingenieure #beratendeingenieure #vermessungsingenieure https://lnkd.in/d9e2ZyG2

    VHV-Bauschadensbericht Hochbau 2023/24: Bauen neu denken | pisa Versicherungsmakler

    VHV-Bauschadensbericht Hochbau 2023/24: Bauen neu denken | pisa Versicherungsmakler

    pisa-versicherungsmakler.de

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    Lifehack für Euch Bauplaner:innen Was passiert, wenn Ihr Bauplaner:innen ... ... auf eine manipulierte Handwerkerrechnung reinfällt? 🤔 Ein Trick von Cyber-Kriminellen: Sie fingieren Handwerkerrechnungen (gefälschte Bankdaten). Das Problem: Wenn Ihr Bauplaner:innen diesen Betrug nicht rechtzeitig bemerkt, die Rechnung als vermeintlich „korrekt“ an Eure Bauherr:innen weiterleitet und diese die Rechnung begleichen (sprich: aufs Bankkonto Krimineller überweisen), die Betrüger das Geld dann abheben, bevor der Schwindel auffliegt. Wer haftet dann für den entstandenen Schaden? Ihr Bauplaner:innen im Rahmen einer Funktion als Rechnungsprüfer? 😱 ⁉️ Das „Deutsche Architektenblatt“ (Herausgeberin: Bundesarchitektenkammer) ist dieser Frage anhand eines konkreten Falls nachgegangen. Entscheidend ist die Frage, wo der Manipulationsvorgang stattgefunden hat: im Einzugsbereich von Euch Bauplaner:innen (dann hilft Euch nur eine Cyber-Versicherung🙏 und oder das Gebet) oder zuvor (dann seid Ihr fein raus)... Fakt ist: Die Abgleichung der Kontoverbindung, werte Bauplaner:innen, gehört nicht(!) zu Euren Pflichten – deshalb könnt Ihr für gefakte Bankdaten auch nicht haftbar gemacht werden. Tipp der pisa Versicherungsmakler GmbH Macht doch bitte Folgendes: Bei der Weiterleitung der Rechnungen an Eure Bauherr:innen teil diesen vorsorglich mit, dass sie (im eigenen Interesse) vor Auszahlung die Bankdaten durch Kontaktaufnahme mit diese Unternehmen verifizieren lassen sollten. Ob mit den neuen E-Rechnungen Manipulationen merklich zurückgehen werden, bleibt abzuwarten. Unabhängig davon solltet Ihr (falls nicht schon vorhanden) eine angemessene Cyber-Versicherung (und nicht nur für solche Fälle, sondern auch zwecks #bim, Phishing-Mails) haben. Wir „pisani“ beraten Euch gerne. #mitsicherheitpisa #versicherungsmakler #architekten #bauingenieure #beratendeingenieure #vermessungsingenieure

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    Espresso-Gedanken „Einfach besser bauen“ 👍 Das Motto des diesjährigen „Ettersburger Gesprächs“, veranstaltet von der Bundesstiftung Baukultur auf Schloss Ettersburg bei Weimar, stand freilich lange vor dem Teileinsturz der „Carolabrücke“ in Dresden fest. Im Fokus: die Potenziale von genossenschaftlichem Wohnungsbau, kostengünstiges Bauen und die Chancen digitaler Planung sowie Bewirtschaftung von Bauwerken im Neubau, Umbau und Bestand. Das Strategiepapier zum Nachlesen: https://lnkd.in/dtuUysVM Einen Faktencheck zum Zustand der Brücken in Deutschland liefert die B_I MEDIEN GmbH unter https://lnkd.in/deshQ4n5 Und sonst so? In München ist Oktoberfest 🍻, in Stuttgart (korrekterweise in Bad Cannstatt 😉) ab übermorgen das Volksfest 🥳 Ob die Schwaben auf dem Cannstatter Wasen auch übers „Gesetz für das schnellere Bauen“ in #theländ diskutieren werden? Wohl kaum. Es taugt weniger für Stammtischgeschwätz. Dennoch: Die Architektenkammer Baden-Württemberg sieht die Novelle der Landesbauordnung kritisch: „Jede Maßnahme für sich genommen ist sinnvoll“, so Hauptgeschäftsführer Hans Dieterle. „Wir kritisieren aber ausdrücklich die Aushöhlung der Qualitätssicherung durch unkalkulierbare Kumulationseffekte“, wird Dieterle in der Pressemitteilung der Kammer zitiert. Genehmigungsfiktion, Abschaffung des Widerspruchsverfahrens, limitierte Nachbarschaftsbeteiligung und Ausweitung der kleinen Bauvorlageberechtigung (nur noch Sonderbauten bedürfen eines regulären, vollumfänglichen Baugenehmigungsverfahrens: Laut Dieterle könne dieses zu einem „toxischen Mix“ führen. Im Ergebnis befürchtet der Hauptgeschäftsführer „mehr Rechtsstreitigkeiten“, was die Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren ausbremsen würde. Die Stellungnahme zum Nachlesen: https://lnkd.in/dv_rF-Ai Deutlich besser geeignet für die die Lufthoheit über den Stammtischen auf der Wiesn (der Münchner Theresienwiese) bzw. fürs „Läddågschwätz“ auf dem Cannstatter Waså ist der Fakt, dass für Mehrfamilienhäuser, die mindestens zu 50 % mittels Wärmepumpe(n) beheizt werden, ab 1. Oktober keine Extrawurst bezüglich der Abrechnung der Heizkosten mehr gilt: Ab dann müssen auch in diesen Mehrfamilienhäusern die Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Bevor nun die bierseligen Stammtischbrüder (und -schwestern) ins kollektive Habeck-Bashing einstimmen: Sonderlocken gibt es hierzulande noch mehr als genug. Schillerlocken (man beachte die Überleitung 😉) kann man nie genug haben; sie passen zum Espresso. Den wird unser Marketingmann Guy-Pascal J. Dorner die nächsten zwei Wochen aber mit Kouign-amann genießen: Der bretonische Butter-Kuchen (Betonung auf „Butter“!) ... mhh 😋 Die Bretagne ruft! Ken emberr (bis bald)! #mitsicherheitpisa #architekten #beratendeingenieure

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    Lifehack für Euch Bauplaner:innen Treten Eure Bauherr:innen als (private) Verbraucher:innen auf, dann steht ihnen ein Widerrufsrecht zu. Sind sie aber gewerblich unterwegs, gibt es dieses Recht auf Widerruf nicht. Bleibt die Frage: Verbraucher oder Unternehmer – wie sollt Ihr Eure Bauherr:innen einordnen? Dazu haben die Rechtsanwälte Prof. Axel Wunschel (Wollmann & Partner Rechtsanwaelte, Berlin) und Tobias Leithold für die DBZ Deutsche BauZeitschrift das Urteil des OLG Karlsruhe (12.05.2023 - 4 U 336/21; BGH, Beschluss vom 17.01.2024 - VII ZR 100/23) unter die Lupe genommen. Fazit: grundsätzlich ist die in jedem Einzelfall objektiv zu bestimmende Zweckrichtung des Rechtsgeschäfts entscheidend. Dient das abgeschlossene Rechtsgeschäft der Verwaltung eigenen Vermögens, wozu auch der Erwerb oder die Verwaltung einer Immobilie gehört, ist es regelmäßig dem privaten Bereich zuzuordnen. Ausschlaggebend für die Abgrenzung der privaten von einer berufsmäßig betriebenen Vermögensverwaltung ist der Umfang der mit ihr verbundenen Geschäfte. Erfordern diese einen planmäßigen Geschäftsbetrieb, wie etwa die Unterhaltung eines Büros oder einer Organisation, so liegt eine gewerbliche Betätigung vor. Da wir „pisani“ keinerlei Rechtsberatung vornehmen (dürfen); bitte im Zweifelsfall Euren Rechtsbeistand konsultieren. Der Fachartikel zum Nachlesen: https://lnkd.in/d4KgNDei #mitsicherheitpisa #versicherungsmakler #architekten #bauingenieure #beratendeingenieure #vermessungsingenieure

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    Espresso-Gedanken „O’zapft is!“ heißt es am Samstag. Das Oktoberfest („d’Wiesn“) steht an. Ein Prosit der Gemütlichkeit🍻 Oans, zwoa, drei – gsuffa! Dirndl & Lederhosen sind Pflicht (auch für Preißn😉). Ohje, hoffentlich 🙏 hat keiner den Beitrag von TERRA X (ZDF) über „Die Lederhose: eine ,erfundene Tradition'?“ gesehen ... Bayerns Adlige wollten sich für die Jagd „bäuerlich“ kleiden (in Wahrheit wäre die Lederhose für Bauern zu teuer und zu unpraktisch gewesen); der erste Trachtenverein entstand. Weil der aber „gedisst“ wurde, wandten sich dessen Mitglieder an Bayerns „Kini“ Ludwig II.; dieser ordnete die Gründung von Trachtenvereinen im ganzen Land an. Das Oktoberfest aber war bis Ende 20. Jahrhundert lederhosenfreie Zone🫢. „D’Wiesn“ ohne Dirndl oder Tracht: Kaum mehr vorstellbar – heutzutage, oder?! Ob Dan Jørgensen auf das Oktoberfest kommt und in Lederhose? Der neue EU-Kommissar für Energie und Wohnen, ein Däne, wurde gestern von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ernannt; damit hat „Bauen und Wohnen“ erstmals einen eigenen Vertreter in der European Commission. Fakt ist: Dr. Markus Söder kann jetzt „d’Wiesn“ genießen, wo er erklärtermaßen nicht Bundeskanzler werden (Ministerpräsident bleiben 🤔?) will. Ob damit für Friedrich Merz die Bundestagswahl als „g’mahde Wiesn“ (Wortspiel am Rande) sein wird? Fakt ist: Die Erde dreht sich so oder so weiter. Den Beweis dafür liefert das Pendel von Foucault (heute vor 205 Jahren geboren). Daran ändert auch der weißblaue Horizont nichts. „,Große Städte, reiche Klöster', Ludwig, Herr zu Bayern, sprach ...“ Ja, Justinus Kerner (just heute vor 238 Jahren geboren) erwähnte in seinem Gedicht „Der reichste Fürst“ („Preisend mit viel schönen Reden ...“) die Bayern; aber „reichster Fürst“ ist jener von Schwaben (da er sein „Haupt kann kühnlich legen jedem Untertan in Schoß“). Ach die Schwab'n: Sogar der „Wiesn“ machen sie mit ihrem „Wasen“ (ab 27. 09.) Konkurrenz. Freilich: Wenn es um Baukultur (und deren Vermittlung im Schulunterricht) geht, da schaffen die „Südländer“ z'amm 👍 Die Bayerische Architektenkammer wirbt für das neue Schulbuch „Bau­kul­tur“ der Bundesstiftung Baukultur (Spenden: https://lnkd.in/d4agQK3y), die Architektenkammer Baden-Württemberg startet den Schülerwettbewerb „Kleine Bauten – große Wirkung!“ (https://lnkd.in/d-wcWtNv). Bleibt zum Schluss: „Lest Euler, er ist unser aller Meister!“ Nach dem heute vor 241 Jahren gestorbenen Leonhard Euler ist die die „Eulersche Zahl“ benannt. Die Formel auf den Punkt gebracht: e = Espresso https://lnkd.in/eSEMn7a 😉 Mit Sicherheit 👍#mitsicherheitpisa #versicherungsmakler #architekten #bauingenieure #beratendeingenieure #vermessungsingenieure

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    Unter dem Titel „Wer kann Nachhaltigkeit bewerten?“ stellt Fabian P. Dahinten in seiner Nachwuchskolumne im „Deutschen Architektenblatt“ (Herausgeberin: Bundesarchitektenkammer) diese Frage: „Wer entscheidet, wie nachhaltig ein Gebäude ist?“ Labels wie DGNB German Sustainable Building Council? Oder der TÜV (TÜV Rheinland Group, TÜV SÜD u.a.)? Das Bundesbauministerium hat nun einen Standard erarbeitet: das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Doch wer darf über dieses entscheiden? Dahinten sieht ganz eindeutig Euch Bauplaner:innen in dieser Rolle und weißt hierbei auf das „Bundesregister Nachhaltigkeit“ hin, das Bundesarchitektenkammer/Bundesingenieurkammer aktuell etablieren. Wir „pisani“ bitten Euch Bauplaner:innen jedoch darum: Soll die Bewertung von Gebäuden im Hinblick auf QNG irgendwann Euer Job sein, dann klärt bitte vorab ab, ob bzw. inwiefern Ihr dabei den Versicherungsschutz in Eurer Berufshaftpflichtversicherung (Stichwort: Berufsbildklausel) behaltet. Es helfen wir von der pisa Versicherungsmakler GmbH Euch im Zweifelsfall gerne bei der Abklärung des Versicherungsschutzes mit Eurem Haftpflichtversicherer. Infos: https://www.qng.info/ https://lnkd.in/ecdBVNaF https://lnkd.in/eSEMn7a #mitsicherheitpisa #versicherungsmakler #architekten #bauingenieure #beratendeingenieure #vermessungsingenieure

    Startseite | QNG

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    https://www.qng.info

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    Lifehack für Euch Bauplaner:innen Heute: Kaufvertrag oder Werkvertrag? 1. Bauverträge sind in der Regel Werkverträge. 2. Bauplaner:innen haben dennoch ggf. auch mit Kaufverträgen zu tun. Werkvertrag oder Kaufvertrag? Wie können die beiden Vertragstypen unterschieden werden? Und welche (rechtlichen) Auswirkungen hat diese Unterscheidung? Eva-Maria Linz, Syndikusrechtsanwältin und Rechtsreferentin (Hamburgische Architektenkammer), hat für das „Deutsche Architektenblatt“ (Herausgeberin: Bundesarchitektenkammer) die wichtigsten Infos darüber zusammengefasst. Insbesondere im Hinblick auf bewegliche Bauteile (Photovoltaikanlagen oder Einbauküchen) solltet Ihr Bauplaner:innen Euch mit dem Kaufvertragsrecht im Groben beschäftigen. Zwei Beispiele, zwei Urteile: Das OLG München hatte im Falle einer Einbau-Küche entschieden: liegt der Schwerpunkt auf der Montage (dann Werksvertragsrecht) oder beim Kauf (dann Kaufvertragsrecht) der Küche (Urteil vom 26. Juli 2023, Az.: 7 U 4188/21). Das OLG Bremen hatte im Falle von Edelstahlbauteilen entschieden: Obwohl einige Bauteile nicht die Zertifizierung aufwiesen, die vom Besteller vorab! gefordert war, scheiterte dessen Klage auf Schadensersatz, weil er den Mangel nicht unverzüglich geltend gemacht hatte. Hintergrund: Beim Werksvertrag erfolgt mit Abnahme des Werkes der Haftungsübergang. Beim Kaufvertrag gilt: Bereits ab Übergabe der Ware an den Käufer ist dieser für die Ware (und für etwaige Mängel der Ware) verantwortlich. Jederzeit die Kündigung aussprechen: das geht beim Werks-, aber nicht beim Kaufvertrag! Dafür kennt der Kaufvertrag eine Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB. Unterschiedlich ist auch der fixe Zeitpunkt des Anspruchs auf Zahlung❗ Tipp: Bei Photovoltaikanlagen gilt i. d. R. Kaufvertragsrecht (es sei denn, diese sollen montiert werden, dann kommt es darauf an, was kostenintensiver ist: Montage oder Herstellung,Bestellung/Lieferung?). Beim Einbau eines Fahrstuhles ist klar: Der Einbau ist kostenintensiver; deshalb gilt das Werksvertragsrecht (zumal der Fahrstuhl durch den Einbau sowie die Verbindung zum Erdboden zum Bauwerk wird). Mehr Infos: https://lnkd.in/dmUMznUg #mitsicherheitpisa #versicherungsmakler #architekten #bauingenieure #beratendeingenieure #vermessungsingenieure

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    Espresso-Gedanken Keine Nachrichten = gute Nachrichten? 🤔 Na, ich weiß nicht, auch wenn der heutige Aktionstag (Mach(t) mal Pause & blendet schlechte Nachrichten über Krisen, Katastrophen und Kriege für den Moment aus!) gut gemeint sein mag, bringt es dennoch nichts, die Augen vor der Wirklichkeit zu verschließen. 9/11 (Nine-Eleven); die Terroranschläge in den USA heute! vor 23 Jahren haben die Welt verändert. Unser aller Leben (auch in Europa) hat seine Unschuld verloren „Es gibt kein richtiges Leben im falschen“, behauptete einer, der heute vor 121 Jahren geboren wurde: der große Philosoph Theodor W. Adorno. Ums auf den Punkt zu bringen: „Ach! Es geschehen keine Wunder mehr!“ Oh, das bedeutet einen tiefen Fall. Schiller statt Adorno 😉 Seine „Jungfrau von Orleans“ wurde heute vor 223 Jahren uraufgeführt und leitet über zum nächsten Thema: „Wie kommt ein solcher Glanz in meine Hütte?“ Dies am „Tag der Wohnungslosen“! Der „Bauturbo“ kommt❗ Die „Ampel“-Bundesregierung hat ihre Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) beschlossen. Umstritten dabei § 246e 😲. Im Entwurf des Bundesbauministeriums war dieser Passus nicht enthalten, nun wurde aber der Paragraph abgesegnet. Ziel: Wohnraum schaffen 👍 Für Projekte mit mehr als sechs Wohnungen darf in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt bis 2027 von den Vorschriften des BauGB weitreichend abgewichen werden. Klingt grundsätzlich cool (so sehen dies der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. und BDB - Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure), stößt im Falle der Bundesarchitektenkammer auf Ablehnung: Man befürchtet vermehrt Wohnbebauung an ungeeigneten Standorten (Randlagen, Grün-/Sportflächen) und damit Fehlentwicklungen bei der Siedlungsplanung (keine Förderung von der Bebauung unbebauter Baulücken). Fakt: Die BauGB-Novelle macht überall Gebäudeaufstockungen möglich, kommunale Vorkaufsrechte werden gestärkt und Klimaanpassungen rücken voll zentral in den Fokus der Siedlungsplanung. Dieses bringt uns zum nächsten Thema. Die „Ampel“-Bundesregierung will den Flächenfraß begrenzen: Derzeit werden pro Tag 55 Hektar‼️ an freien Flächen neu für Siedlungs- und Verkehrsprojekte in Anspruch genommen. Bis 2030 soll dieser Wert auf „unter 30 Hektar begrenzt werden“, bis 2050 sollen nur so viele Flächen bebaut werden wie aus der Nutzung herausfallen. Die „Netto-Null“ sei realistisch, so die Regierung. „Radikal sein ist: die Sache an der Wurzel fassen.“ Ja, Karl Marx' Werk „Das Kapital“ ist heute vor 157 Jahren erschienen. OB Reiter (München) beherzigt Marx' Rat: Für zu langsam vorankommende/stillstehende Baustellen in München werden Bauherr:innen zur Kasse gebeten werden: wow 😲! Es tut sich was. Bleibt zu hoffen, dass der Teil-Einsturz der Carolabrücke in Dresden dazu führt, dass regelmäßige Bauwerksüberprüfungen zentral sind für die Früherkennung von Schäden (so der VDI e.V.!). Frei nach Schiller: „Mehr als das Leben lieb ich meine ..." Sicherheit! D'rauf ein Espresso! #mitsicherheitpisa

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