pisa Versicherungsmakler GmbH

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Versicherungswesen

Schondorf am Ammersee, Bayern 1.469 Follower:innen

Mit Sicherheit. Ihr Partner.

Info

#mitsicherheitpisa Die pisa Versicherungsmakler GmbH ist ein von Versicherungsgesellschaften unabhängiger Fachversicherungsmakler für Architekten, (Bau-) Ingenieure, Beratende Ingenieure, Vermessungsingenieure, Generalplaner, Projektsteuerer, sonstige Bauplaner sowie Kanalsanierungsunternehmen. Mehr Informationen zu uns und unseren Leistungen finden Sie auf www.pisa-versicherungsmakler.de Die pisa Versicherungsmakler GmbH ist Part of Leading Brokers United (LBU) innerhalb der GGW Group. Datenschutz & Impressum Social Media: pisa-versicherungsmakler.de/mehr Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gemäß Paragraph 18 Abs. 2 MStV: Guy-Pascal Dorner | Head of Marketing/Öffentlichkeitsarbeit | pisa Versicherungsmakler GmbH | Bahnhofstraße 39 | 86938 Schondorf am Ammersee | Germany | Telefon 08192 27699-13 | E-Mail [email protected]

Website
https://pisa-versicherungsmakler.de
Branche
Versicherungswesen
Größe
11–50 Beschäftigte
Hauptsitz
Schondorf am Ammersee, Bayern
Art
Kapitalgesellschaft (AG, GmbH, UG etc.)
Gegründet
2010
Spezialgebiete
Berufshaftpflichtversicherungen, Objektversicherungen, Sachversicherungen, Technische Versicherungen, Rechtsschutzversicherungen, Special Risk Versicherungen, Cyber-Versicherungen, Kraftfahrzeugversicherungen, Personenversicherungen, Private Absicherung für die freien Berufe, GeoInsurance, Baukombiversicherungen und D & O Versicherungen

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    Lifehack für Euch Bauplaner:innen Was passiert, wenn Ihr Bauplaner:innen ... ... auf eine manipulierte Handwerkerrechnung reinfällt? 🤔 Ein Trick von Cyber-Kriminellen: Sie fingieren Handwerkerrechnungen (gefälschte Bankdaten). Das Problem: Wenn Ihr Bauplaner:innen diesen Betrug nicht rechtzeitig bemerkt, die Rechnung als vermeintlich „korrekt“ an Eure Bauherr:innen weiterleitet und diese die Rechnung begleichen (sprich: aufs Bankkonto Krimineller überweisen), die Betrüger das Geld dann abheben, bevor der Schwindel auffliegt. Wer haftet dann für den entstandenen Schaden? Ihr Bauplaner:innen im Rahmen einer Funktion als Rechnungsprüfer? 😱 ⁉️ Das „Deutsche Architektenblatt“ (Herausgeberin: Bundesarchitektenkammer) ist dieser Frage anhand eines konkreten Falls nachgegangen. Entscheidend ist die Frage, wo der Manipulationsvorgang stattgefunden hat: im Einzugsbereich von Euch Bauplaner:innen (dann hilft Euch nur eine Cyber-Versicherung🙏 und oder das Gebet) oder zuvor (dann seid Ihr fein raus)... Fakt ist: Die Abgleichung der Kontoverbindung, werte Bauplaner:innen, gehört nicht(!) zu Euren Pflichten – deshalb könnt Ihr für gefakte Bankdaten auch nicht haftbar gemacht werden. Tipp der pisa Versicherungsmakler GmbH Macht doch bitte Folgendes: Bei der Weiterleitung der Rechnungen an Eure Bauherr:innen teil diesen vorsorglich mit, dass sie (im eigenen Interesse) vor Auszahlung die Bankdaten durch Kontaktaufnahme mit diese Unternehmen verifizieren lassen sollten. Ob mit den neuen E-Rechnungen Manipulationen merklich zurückgehen werden, bleibt abzuwarten. Unabhängig davon solltet Ihr (falls nicht schon vorhanden) eine angemessene Cyber-Versicherung (und nicht nur für solche Fälle, sondern auch zwecks #bim, Phishing-Mails) haben. Wir „pisani“ beraten Euch gerne. #mitsicherheitpisa #versicherungsmakler #architekten #bauingenieure #beratendeingenieure #vermessungsingenieure

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    Espresso-Gedanken „Einfach besser bauen“ 👍 Das Motto des diesjährigen „Ettersburger Gesprächs“, veranstaltet von der Bundesstiftung Baukultur auf Schloss Ettersburg bei Weimar, stand freilich lange vor dem Teileinsturz der „Carolabrücke“ in Dresden fest. Im Fokus: die Potenziale von genossenschaftlichem Wohnungsbau, kostengünstiges Bauen und die Chancen digitaler Planung sowie Bewirtschaftung von Bauwerken im Neubau, Umbau und Bestand. Das Strategiepapier zum Nachlesen: https://lnkd.in/dtuUysVM Einen Faktencheck zum Zustand der Brücken in Deutschland liefert die B_I MEDIEN GmbH unter https://lnkd.in/deshQ4n5 Und sonst so? In München ist Oktoberfest 🍻, in Stuttgart (korrekterweise in Bad Cannstatt 😉) ab übermorgen das Volksfest 🥳 Ob die Schwaben auf dem Cannstatter Wasen auch übers „Gesetz für das schnellere Bauen“ in #theländ diskutieren werden? Wohl kaum. Es taugt weniger für Stammtischgeschwätz. Dennoch: Die Architektenkammer Baden-Württemberg sieht die Novelle der Landesbauordnung kritisch: „Jede Maßnahme für sich genommen ist sinnvoll“, so Hauptgeschäftsführer Hans Dieterle. „Wir kritisieren aber ausdrücklich die Aushöhlung der Qualitätssicherung durch unkalkulierbare Kumulationseffekte“, wird Dieterle in der Pressemitteilung der Kammer zitiert. Genehmigungsfiktion, Abschaffung des Widerspruchsverfahrens, limitierte Nachbarschaftsbeteiligung und Ausweitung der kleinen Bauvorlageberechtigung (nur noch Sonderbauten bedürfen eines regulären, vollumfänglichen Baugenehmigungsverfahrens: Laut Dieterle könne dieses zu einem „toxischen Mix“ führen. Im Ergebnis befürchtet der Hauptgeschäftsführer „mehr Rechtsstreitigkeiten“, was die Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren ausbremsen würde. Die Stellungnahme zum Nachlesen: https://lnkd.in/dv_rF-Ai Deutlich besser geeignet für die die Lufthoheit über den Stammtischen auf der Wiesn (der Münchner Theresienwiese) bzw. fürs „Läddågschwätz“ auf dem Cannstatter Waså ist der Fakt, dass für Mehrfamilienhäuser, die mindestens zu 50 % mittels Wärmepumpe(n) beheizt werden, ab 1. Oktober keine Extrawurst bezüglich der Abrechnung der Heizkosten mehr gilt: Ab dann müssen auch in diesen Mehrfamilienhäusern die Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Bevor nun die bierseligen Stammtischbrüder (und -schwestern) ins kollektive Habeck-Bashing einstimmen: Sonderlocken gibt es hierzulande noch mehr als genug. Schillerlocken (man beachte die Überleitung 😉) kann man nie genug haben; sie passen zum Espresso. Den wird unser Marketingmann Guy-Pascal J. Dorner die nächsten zwei Wochen aber mit Kouign-amann genießen: Der bretonische Butter-Kuchen (Betonung auf „Butter“!) ... mhh 😋 Die Bretagne ruft! Ken emberr (bis bald)! #mitsicherheitpisa #architekten #beratendeingenieure

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    Lifehack für Euch Bauplaner:innen Treten Eure Bauherr:innen als (private) Verbraucher:innen auf, dann steht ihnen ein Widerrufsrecht zu. Sind sie aber gewerblich unterwegs, gibt es dieses Recht auf Widerruf nicht. Bleibt die Frage: Verbraucher oder Unternehmer – wie sollt Ihr Eure Bauherr:innen einordnen? Dazu haben die Rechtsanwälte Prof. Axel Wunschel (Wollmann & Partner Rechtsanwaelte, Berlin) und Tobias Leithold für die DBZ Deutsche BauZeitschrift das Urteil des OLG Karlsruhe (12.05.2023 - 4 U 336/21; BGH, Beschluss vom 17.01.2024 - VII ZR 100/23) unter die Lupe genommen. Fazit: grundsätzlich ist die in jedem Einzelfall objektiv zu bestimmende Zweckrichtung des Rechtsgeschäfts entscheidend. Dient das abgeschlossene Rechtsgeschäft der Verwaltung eigenen Vermögens, wozu auch der Erwerb oder die Verwaltung einer Immobilie gehört, ist es regelmäßig dem privaten Bereich zuzuordnen. Ausschlaggebend für die Abgrenzung der privaten von einer berufsmäßig betriebenen Vermögensverwaltung ist der Umfang der mit ihr verbundenen Geschäfte. Erfordern diese einen planmäßigen Geschäftsbetrieb, wie etwa die Unterhaltung eines Büros oder einer Organisation, so liegt eine gewerbliche Betätigung vor. Da wir „pisani“ keinerlei Rechtsberatung vornehmen (dürfen); bitte im Zweifelsfall Euren Rechtsbeistand konsultieren. Der Fachartikel zum Nachlesen: https://lnkd.in/d4KgNDei #mitsicherheitpisa #versicherungsmakler #architekten #bauingenieure #beratendeingenieure #vermessungsingenieure

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    Espresso-Gedanken „O’zapft is!“ heißt es am Samstag. Das Oktoberfest („d’Wiesn“) steht an. Ein Prosit der Gemütlichkeit🍻 Oans, zwoa, drei – gsuffa! Dirndl & Lederhosen sind Pflicht (auch für Preißn😉). Ohje, hoffentlich 🙏 hat keiner den Beitrag von TERRA X (ZDF) über „Die Lederhose: eine ,erfundene Tradition'?“ gesehen ... Bayerns Adlige wollten sich für die Jagd „bäuerlich“ kleiden (in Wahrheit wäre die Lederhose für Bauern zu teuer und zu unpraktisch gewesen); der erste Trachtenverein entstand. Weil der aber „gedisst“ wurde, wandten sich dessen Mitglieder an Bayerns „Kini“ Ludwig II.; dieser ordnete die Gründung von Trachtenvereinen im ganzen Land an. Das Oktoberfest aber war bis Ende 20. Jahrhundert lederhosenfreie Zone🫢. „D’Wiesn“ ohne Dirndl oder Tracht: Kaum mehr vorstellbar – heutzutage, oder?! Ob Dan Jørgensen auf das Oktoberfest kommt und in Lederhose? Der neue EU-Kommissar für Energie und Wohnen, ein Däne, wurde gestern von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ernannt; damit hat „Bauen und Wohnen“ erstmals einen eigenen Vertreter in der European Commission. Fakt ist: Dr. Markus Söder kann jetzt „d’Wiesn“ genießen, wo er erklärtermaßen nicht Bundeskanzler werden (Ministerpräsident bleiben 🤔?) will. Ob damit für Friedrich Merz die Bundestagswahl als „g’mahde Wiesn“ (Wortspiel am Rande) sein wird? Fakt ist: Die Erde dreht sich so oder so weiter. Den Beweis dafür liefert das Pendel von Foucault (heute vor 205 Jahren geboren). Daran ändert auch der weißblaue Horizont nichts. „,Große Städte, reiche Klöster', Ludwig, Herr zu Bayern, sprach ...“ Ja, Justinus Kerner (just heute vor 238 Jahren geboren) erwähnte in seinem Gedicht „Der reichste Fürst“ („Preisend mit viel schönen Reden ...“) die Bayern; aber „reichster Fürst“ ist jener von Schwaben (da er sein „Haupt kann kühnlich legen jedem Untertan in Schoß“). Ach die Schwab'n: Sogar der „Wiesn“ machen sie mit ihrem „Wasen“ (ab 27. 09.) Konkurrenz. Freilich: Wenn es um Baukultur (und deren Vermittlung im Schulunterricht) geht, da schaffen die „Südländer“ z'amm 👍 Die Bayerische Architektenkammer wirbt für das neue Schulbuch „Bau­kul­tur“ der Bundesstiftung Baukultur (Spenden: https://lnkd.in/d4agQK3y), die Architektenkammer Baden-Württemberg startet den Schülerwettbewerb „Kleine Bauten – große Wirkung!“ (https://lnkd.in/d-wcWtNv). Bleibt zum Schluss: „Lest Euler, er ist unser aller Meister!“ Nach dem heute vor 241 Jahren gestorbenen Leonhard Euler ist die die „Eulersche Zahl“ benannt. Die Formel auf den Punkt gebracht: e = Espresso https://lnkd.in/eSEMn7a 😉 Mit Sicherheit 👍#mitsicherheitpisa #versicherungsmakler #architekten #bauingenieure #beratendeingenieure #vermessungsingenieure

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    Unter dem Titel „Wer kann Nachhaltigkeit bewerten?“ stellt Fabian P. Dahinten in seiner Nachwuchskolumne im „Deutschen Architektenblatt“ (Herausgeberin: Bundesarchitektenkammer) diese Frage: „Wer entscheidet, wie nachhaltig ein Gebäude ist?“ Labels wie DGNB German Sustainable Building Council? Oder der TÜV (TÜV Rheinland Group, TÜV SÜD u.a.)? Das Bundesbauministerium hat nun einen Standard erarbeitet: das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Doch wer darf über dieses entscheiden? Dahinten sieht ganz eindeutig Euch Bauplaner:innen in dieser Rolle und weißt hierbei auf das „Bundesregister Nachhaltigkeit“ hin, das Bundesarchitektenkammer/Bundesingenieurkammer aktuell etablieren. Wir „pisani“ bitten Euch Bauplaner:innen jedoch darum: Soll die Bewertung von Gebäuden im Hinblick auf QNG irgendwann Euer Job sein, dann klärt bitte vorab ab, ob bzw. inwiefern Ihr dabei den Versicherungsschutz in Eurer Berufshaftpflichtversicherung (Stichwort: Berufsbildklausel) behaltet. Es helfen wir von der pisa Versicherungsmakler GmbH Euch im Zweifelsfall gerne bei der Abklärung des Versicherungsschutzes mit Eurem Haftpflichtversicherer. Infos: https://www.qng.info/ https://lnkd.in/ecdBVNaF https://lnkd.in/eSEMn7a #mitsicherheitpisa #versicherungsmakler #architekten #bauingenieure #beratendeingenieure #vermessungsingenieure

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    Lifehack für Euch Bauplaner:innen Heute: Kaufvertrag oder Werkvertrag? 1. Bauverträge sind in der Regel Werkverträge. 2. Bauplaner:innen haben dennoch ggf. auch mit Kaufverträgen zu tun. Werkvertrag oder Kaufvertrag? Wie können die beiden Vertragstypen unterschieden werden? Und welche (rechtlichen) Auswirkungen hat diese Unterscheidung? Eva-Maria Linz, Syndikusrechtsanwältin und Rechtsreferentin (Hamburgische Architektenkammer), hat für das „Deutsche Architektenblatt“ (Herausgeberin: Bundesarchitektenkammer) die wichtigsten Infos darüber zusammengefasst. Insbesondere im Hinblick auf bewegliche Bauteile (Photovoltaikanlagen oder Einbauküchen) solltet Ihr Bauplaner:innen Euch mit dem Kaufvertragsrecht im Groben beschäftigen. Zwei Beispiele, zwei Urteile: Das OLG München hatte im Falle einer Einbau-Küche entschieden: liegt der Schwerpunkt auf der Montage (dann Werksvertragsrecht) oder beim Kauf (dann Kaufvertragsrecht) der Küche (Urteil vom 26. Juli 2023, Az.: 7 U 4188/21). Das OLG Bremen hatte im Falle von Edelstahlbauteilen entschieden: Obwohl einige Bauteile nicht die Zertifizierung aufwiesen, die vom Besteller vorab! gefordert war, scheiterte dessen Klage auf Schadensersatz, weil er den Mangel nicht unverzüglich geltend gemacht hatte. Hintergrund: Beim Werksvertrag erfolgt mit Abnahme des Werkes der Haftungsübergang. Beim Kaufvertrag gilt: Bereits ab Übergabe der Ware an den Käufer ist dieser für die Ware (und für etwaige Mängel der Ware) verantwortlich. Jederzeit die Kündigung aussprechen: das geht beim Werks-, aber nicht beim Kaufvertrag! Dafür kennt der Kaufvertrag eine Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB. Unterschiedlich ist auch der fixe Zeitpunkt des Anspruchs auf Zahlung❗ Tipp: Bei Photovoltaikanlagen gilt i. d. R. Kaufvertragsrecht (es sei denn, diese sollen montiert werden, dann kommt es darauf an, was kostenintensiver ist: Montage oder Herstellung,Bestellung/Lieferung?). Beim Einbau eines Fahrstuhles ist klar: Der Einbau ist kostenintensiver; deshalb gilt das Werksvertragsrecht (zumal der Fahrstuhl durch den Einbau sowie die Verbindung zum Erdboden zum Bauwerk wird). Mehr Infos: https://lnkd.in/dmUMznUg #mitsicherheitpisa #versicherungsmakler #architekten #bauingenieure #beratendeingenieure #vermessungsingenieure

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    Espresso-Gedanken Keine Nachrichten = gute Nachrichten? 🤔 Na, ich weiß nicht, auch wenn der heutige Aktionstag (Mach(t) mal Pause & blendet schlechte Nachrichten über Krisen, Katastrophen und Kriege für den Moment aus!) gut gemeint sein mag, bringt es dennoch nichts, die Augen vor der Wirklichkeit zu verschließen. 9/11 (Nine-Eleven); die Terroranschläge in den USA heute! vor 23 Jahren haben die Welt verändert. Unser aller Leben (auch in Europa) hat seine Unschuld verloren „Es gibt kein richtiges Leben im falschen“, behauptete einer, der heute vor 121 Jahren geboren wurde: der große Philosoph Theodor W. Adorno. Ums auf den Punkt zu bringen: „Ach! Es geschehen keine Wunder mehr!“ Oh, das bedeutet einen tiefen Fall. Schiller statt Adorno 😉 Seine „Jungfrau von Orleans“ wurde heute vor 223 Jahren uraufgeführt und leitet über zum nächsten Thema: „Wie kommt ein solcher Glanz in meine Hütte?“ Dies am „Tag der Wohnungslosen“! Der „Bauturbo“ kommt❗ Die „Ampel“-Bundesregierung hat ihre Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) beschlossen. Umstritten dabei § 246e 😲. Im Entwurf des Bundesbauministeriums war dieser Passus nicht enthalten, nun wurde aber der Paragraph abgesegnet. Ziel: Wohnraum schaffen 👍 Für Projekte mit mehr als sechs Wohnungen darf in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt bis 2027 von den Vorschriften des BauGB weitreichend abgewichen werden. Klingt grundsätzlich cool (so sehen dies der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. und BDB - Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure), stößt im Falle der Bundesarchitektenkammer auf Ablehnung: Man befürchtet vermehrt Wohnbebauung an ungeeigneten Standorten (Randlagen, Grün-/Sportflächen) und damit Fehlentwicklungen bei der Siedlungsplanung (keine Förderung von der Bebauung unbebauter Baulücken). Fakt: Die BauGB-Novelle macht überall Gebäudeaufstockungen möglich, kommunale Vorkaufsrechte werden gestärkt und Klimaanpassungen rücken voll zentral in den Fokus der Siedlungsplanung. Dieses bringt uns zum nächsten Thema. Die „Ampel“-Bundesregierung will den Flächenfraß begrenzen: Derzeit werden pro Tag 55 Hektar‼️ an freien Flächen neu für Siedlungs- und Verkehrsprojekte in Anspruch genommen. Bis 2030 soll dieser Wert auf „unter 30 Hektar begrenzt werden“, bis 2050 sollen nur so viele Flächen bebaut werden wie aus der Nutzung herausfallen. Die „Netto-Null“ sei realistisch, so die Regierung. „Radikal sein ist: die Sache an der Wurzel fassen.“ Ja, Karl Marx' Werk „Das Kapital“ ist heute vor 157 Jahren erschienen. OB Reiter (München) beherzigt Marx' Rat: Für zu langsam vorankommende/stillstehende Baustellen in München werden Bauherr:innen zur Kasse gebeten werden: wow 😲! Es tut sich was. Bleibt zu hoffen, dass der Teil-Einsturz der Carolabrücke in Dresden dazu führt, dass regelmäßige Bauwerksüberprüfungen zentral sind für die Früherkennung von Schäden (so der VDI e.V.!). Frei nach Schiller: „Mehr als das Leben lieb ich meine ..." Sicherheit! D'rauf ein Espresso! #mitsicherheitpisa

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    Lifehack für Euch Bauplaner:innen Heute: Wer überwacht eigentlich Euch als Bauüberwacher:innen? Ja, Euch ist es allen bekannt: In Leistungsphase 8 gemäß #hoai überwacht und kontrolliert Ihr Bauplaner:innen die Ausführung des Bauprojekts – im Auftrage Eurer Bauherr:innen. ABER 🤔: Wer passt auf, dass Ihr als Bauüberwacher:innen keine Fehler macht oder überhaupt Euren Überwachungspflichten ausreichend nachkommt❓Das Landgericht Stuttgart (Urteil vom 24.01.2024 - 21 O 380/17) hat hierzu die Antwort. Wie Jochen Mittenzwey, Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Bau-/Architektenrecht (MO45LEGAL) für die DBZ Deutsche BauZeitschrift schreibt, haben Eure Bauherr:innen eine Mitverantwortung👍 Sie müssen Euch dahingehend überprüfen, ob Ihr Eurer Überwachungspflichten nachgekommen seid. Im konkreten, so vor dem Landgericht Stuttgart verhandelten Fall ging es darum: Durch Bauarbeiten wurde eine Pumpe auf dem Nachbargrundstück (sie sollte Wasser aus dem Keller des Nachbarn pumpen) beschädigt; der Keller lief voll Wasser: 87.000 Euro Schaden, den der Nachbar nun vom Bauherren wollte. Der berief sich auf seinen Bauüberwacher. Das LG nimmt den Bauherrn jedoch mit in die Pflicht: Er hätte es überprüfen müssen, ob sein Bauüberwacher seiner Verkehrssicherungspflicht (=Abwehr von Gefahren für das Nachbargrundstück) nachgekommen ist. Weil er dies nicht getan hat, entfällt seine Entlastung durch den Bauüberwacher. Laut Mittenzwey eine spannende Entscheidung, die ferner weitreichendste Bedeutung haben könnte in Regressprozessen zwischen Euren Bauherr:innen und Euch Bauplaner:innen, mit der Bauüberwachung beauftragt, „da sich zu recht die Frage des Mitverschuldens [Eurer Bauherr:innen] stellt.“❗ Quelle: https://lnkd.in/dAZ4bdu3 #mitsicherheitpisa #architekten #bauingenieure #beratendeingenieure #vermessungsingenieure

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    Espresso-Gedanken Ohne die Bau(planungs)branche keine Currywurst? Zumindest ist die „Erfinderin“ der Currywurst, Herta Heuwer, die Tochter eines Bauunternehmers und Zimmermanns. Heute vor 75 Jahren hatte sie in Berlin in ihrem Kiosk erstmals eine „Spezial Curry-Bratwurst“ angeboten; die Currywurst fand Einklang in Musik und Literatur; Uwe Timms Novelle „Die Entdeckung der Currywurst“ wurde gar verfilmt. Freilich: ein Hollywood-Blockbuster steht noch aus. Und dies, obwohl exakt heute vor 243 Jahren Los Angeles – Hollywood ist ein Stadtteil – gegründet worden war. Noch so eine gelungene Baugeschichte: Der Kölner Dom. Eine Kathedrale der Gotik – im 19. Jahrhundert vollendet 🤔 ? Tatsächlich: Befeuert von Goethes Schrift „Von Deutscher Baukunst“ (s. Posting vergangene Woche), aufgewertet zum Nationalheiligtum (weil: Symbol für den ersehnten deutschen Nationalstaat), vorangetrieben von Kölns Bürgern (alten Reichsstadt-Zeiten nachtrauernd) rund um Sulpiz Boisserée (Kunsthändler und Freud Goethes), wurde heute vor 182 Jahren der Grundstein für den Weiterbau des Doms gelegt (1880 vollendet). Symbol des deutschen Nationalgedankens; aber kein Symbol des deutschen Nationalismus! Dies muss man in dieser Zeit nach der Thüringen-Wahl leider mehr als deutlich betonen. Hoffen wir, dass in Thüringen (und anderswo) eine AfD-Regierungsbeteiligung verhindert wird. In Europa gibt es leider derzeit genug (rechte) Populisten; erinnert sei darum nun an Robert Schuman, der heute vor 61 Jahren verstarb: Dieser Luxemburger mit (ursprünglich) deutschem Pass war als französischer Staatsmann Gründervater der European Union. Auch ein französischer Staatsmann, Léon Gambetta: Der Sohn eines Italieners und einer Französin rief heute vor 154 Jahren die Dritte Republik aus (und war danach Premierminister). Beispiele für die Verzahnung Europas. Beispiel für deutsche Ingenieurskunst und eine Melange europäischer Wurzeln : der Zeppelin. Graf Ferdinand von Zeppelin, Mitglied im VDI e.V. (!), dessen Mutter einer nach Konstanz ausgewanderten französischen Hugenottenfamilie (Macaire) entstammte, konnte den Triumph und den (vorläufigen) Niedergang der Starrluftschifffahrt nicht mehr erleben: Heute vor 95 Jahren der Weltrekord (LZ 127 Graf Zeppelin umrundet nach in 35 Tagen die Welt und ladet wieder in Friedrichshafen am Bodensee), 1937 dann das Unglück von Lakehurst (die LZ LZ 129 Hindenburg ging in Flammen auf). Fakt ist: Graf Zeppelin sorgte dafür, dass sein Mitarbeiter Claude Dornier (wegen seines französischen Vaters selbst Franzose), ja, der mit den Flugzeugen, die doppelte Staatsbürgerschaft bekam. Vielleicht ein kleiner Denkanstoß für alle, die in Zeiten des AfD-Booms voreilig Aysl- und Einwanderungspolitik aushebeln wollen. Bau- sowie Ingenieurskunst profitert (seit jeher) von (europäischer) Vielfalt der Menschen. Darauf heute der Espresso! Mit Sicherheit! Schaut rein unter https://lnkd.in/eSEMn7a 👍 #mitsicherheitpisa #architekten #bauingenieure #beratendeingenieure

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    Beratung & Risikoabsicherung | Architekten | Beratende Ingenieure | Vermessungsingenieure | (Bau-) Ingenieure | sonstige Bauplanung | Kanalsanierer | IPA-Projekte | Großbauprojekte

    Die bundesweite Einführung des „Gebäudetyp E“ steht an, ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung des Bauvertragrechts liegt vor und hat durchaus die Zustimmung der Berufskammern. Zentraler Punkt: Die anerkannten Regeln der Technik (aRdT) sollen ausgemistet werden: Was sicherheitsrelevant ist, soll weiterhin als aRdT gelten, alles andere nicht. Punkt. Bleibt die Frage: Sehen das Eure Berufshaftpflichtversicherer denn genauso? Die pisa Versicherungsmakler GmbH als von Versicherern unabhängige Fachversicherungsmaklerin für die Bauplanungsbranche ist die kompetente Ansprechpartnerin, wenn es um die (berufliche) Risikoabsicherung von Euch Architekt:innen, (Bau-) Ingenieur:innen, Beratenden Ingenieur:innen, Vermessungsingenieur:innen und anderen Bauplaner:innen geht. Mehr unter https://lnkd.in/efiVWzv #mitsicherheitpisa #versicherungsmakler #architekten #bauingenieure #beratendeingenieure #vermessungsingenieure

    Der „Gebäudetyp E“: Eine rechtssichere Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik – oder doch nicht?

    Der „Gebäudetyp E“: Eine rechtssichere Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik – oder doch nicht?

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