pisa Versicherungsmakler GmbH

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Versicherungswesen

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Mit Sicherheit. Ihr Partner.

Info

#mitsicherheitpisa Die pisa Versicherungsmakler GmbH ist ein von Versicherungsgesellschaften unabhängiger Fachversicherungsmakler für Architekten, (Bau-) Ingenieure, Beratende Ingenieure, Vermessungsingenieure, Generalplaner, Projektsteuerer, sonstige Bauplaner sowie Kanalsanierungsunternehmen. Mehr Informationen zu uns und unseren Leistungen finden Sie auf www.pisa-versicherungsmakler.de Die pisa Versicherungsmakler GmbH ist Part of Leading Brokers United (LBU) innerhalb der GGW Group. Datenschutz & Impressum Social Media: pisa-versicherungsmakler.de/mehr Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gemäß Paragraph 18 Abs. 2 MStV: Guy-Pascal Dorner | Head of Marketing/Öffentlichkeitsarbeit | pisa Versicherungsmakler GmbH | Bahnhofstraße 39 | 86938 Schondorf am Ammersee | Germany | Telefon 08192 27699-13 | E-Mail [email protected]

Website
https://pisa-versicherungsmakler.de
Branche
Versicherungswesen
Größe
11–50 Beschäftigte
Hauptsitz
Schondorf am Ammersee, Bayern
Art
Kapitalgesellschaft (AG, GmbH, UG etc.)
Gegründet
2010
Spezialgebiete
Berufshaftpflichtversicherungen, Objektversicherungen, Sachversicherungen, Technische Versicherungen, Rechtsschutzversicherungen, Special Risk Versicherungen, Cyber-Versicherungen, Kraftfahrzeugversicherungen, Personenversicherungen, Private Absicherung für die freien Berufe, GeoInsurance, Baukombiversicherungen und D & O Versicherungen

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    Danke für die wichtige Info 👍

    Profil von Dr. Alexander Petschulat anzeigen, Grafik

    rarely wordless, otherwise wordsmith

    Nach einer kürzlichen Diskussion mit Heiko Fuchs über gesetzliche Änderungen des BGB zugunsten von Abweichungen bzw. dem Gebäudetyp E https://lnkd.in/ekquPP3h und ergänzenden Gedanken von Thomas Ryll https://lnkd.in/etftNM39 fiel mir heute ein Urteil (OLG Koblenz, Urteil vom 07.07.2022 - 1 U 1473/20) bei IBR | IMR - Wissen Kompakt id Verlags GmbH auf: Architekt plant Mehrfamilienhaus mit Abweichung (Tiefgaragenrampe) von den aaRdT (GaragenVO), legt dem AG die entsprechenden Pläne vor und geht sodann davon aus, dass mit der Kenntnisnahme eine Zustimmung einhergeht. OLG: Die Abweichung von den aaRdT ohne Zustimmung ist selbst ohne Schaden oder ohne konkrete Beeinträchtigung der Funktion ein Mangel. Das Vorlegen oder Abzeichnenlassen von Plänen bedeutet kein Einverständnis mit dem Inhalt, also Schadensersatz ! Zusätzlich: Da der Planer "bewusst" und damit pflichtwidrig das Risiko einer Abweichung eingegangen ist und den AG nicht richtig aufgeklärt hat, haftet natürlich auch seine Berufshaftpflichtversicherung nicht für den Schaden. AIA AG pisa Versicherungsmakler GmbH https://lnkd.in/e8rwW_QD Die Unterschrift der Pläne wäre zwar "schriftlich" gewesen, aber eben keine ausreichende Aufklärung über die Risiken. Ralf Abraham hatte ja das Thema Dokumentation angesprochen. Nach meiner Erfahrung gehen viele Planer davon aus, dass abgezeichnete Pläne deren Inhalt als vereinbart bestätigen. Dass zusätzlich eine ausführliche Darlegung der Abweichung, Risiken und Zustimmung erforderlich ist und der lückenlosen Dokumentation bedarf, entspricht der Rechtsprechung, geht aber an den Projektrealitäten vorbei. Im Prinzip müsste man jedem Planer raten, bei jeder kleinsten Abweichung von den aaRdT den Sonderfachmann Recht dazuzurufen. Dann sind aber bald nicht die Baukosten Flaschenhals der Wohnraumschaffung, sondern Aufklärungspflichten und diese überwachende Rechtsanwälte. BauNetz Bundesingenieurkammer Bundesarchitektenkammer BDB - Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure

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    Lifehack für Euch Bauplaner:innen Heute: Keine Gewährleistungsrechte bei Beratungsleistungen Ihr kennt das: Ihr schuldet gemäß Werkvertragsrecht ein mangelfreies Werk gemäß einem vorab vertraglich definierten Erfolg. Erfüllt Ihr dies nicht, dann können Eure Auftraggeber:innen die Abnahme verweigern oder auch danach Eure Honorarforderung durch Aufrechnung abwehren. Das Oberlandesgericht Köln (Beschluss vom 14.02.2023, Az.: 8 U 193/22) hat im konkreten Fall jedoch den Auftraggebern die Gegenrechte des Werksvertragsrechtes abgesprochen, weil nach Ansicht des Gerichts die vom Architekten geschuldeten Leistungen nicht unter das Werkvertragsrecht fallen, sondern Dienstleistungen darstellen. Diesen Fall hat Rechtsanwalt Jochen Mittenzwey (MO45LEGAL) für die DBZ Deutsche BauZeitschrift näher beleuchtet: https://lnkd.in/dhskTdY8

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    Espresso-Gedanken Heute ist „Independence Day“; heute vor 248 Jahren haben sich die USA von Großbritannien losgesagt. Damals mit dabei: Thomas Jefferson – später auch US-Präsident –, der auf den Tag genau vor 198 Jahren verstarb. Seine Wurzeln reichen nach Augsburg; dort gedenkt man heute des Heiligen Ulrich, der exakt vor 1051 Jahren verstorben sein soll. Er wird angerufen bei Wassergefahr sowie Überschwemmungen. Laut Bundesingenieurkammer erwartet die Bevölkerung von Bund, Ländern und Kommunen wesentlich höhere Investitionen im Bereich der Infrastruktur (Straßen, Schienen, Brücken, Dämme) zwecks Klimawandel; so das Ergebnis einer Umfrage im Auftrag der Kammer. Deren Präsident Heinrich Bökamp mahnt: Der Zustand vieler Brücken und Straßen sei derart alarmierend – sie seien bereits jetzt ein Sicherheitsrisiko. Die Sanierungen seien unerlässlich und unaufschiebbar. Dieses haben nun auch in einem gemeinsamen Notruf für den Brückenbau an die Bundesregierung nebst Bundesingenieurkammer plus Verband Beratender Ingenieure VBI und andere Spitzenverbände klargestellt. Und auch der neue Baukulturbericht 2024/2025 der Bundesstiftung Baukultur widmet sich den „Infrastrukturen“. Kurzum: Das Thema ist allgegenwärtig. Eine Herkulesaufgabe! So gewaltig wie der „Mount Everest“; der ist nach Sir George Everest benannt; ein Geodät 😉, heute vor 234 Jahren geboren. Ja, eine große Aufgabe zwar, aber eine Pflichtaufgabe des Staates, eine sichere Infrastrukt zu gewährleisten (sagt Bökamp). Wir sind freilich nicht wie „Alice im Wunderland“ (heute vor 159 Jahren erschien die erste Auflage des Buches von Lewis Carroll). Unbestritten: Wir müssen alle „Infrastrukturen“ an den Klimawandel anpassen. Ansonsten wird der „Sidewalk Egg Frying Day“ bittere Realität und wir können nicht nur am heutigen 4. Juli auf dem Gehsteig Eier braten. Wir alle sind daher mit im Boot; oder wie es „der Holzminister“ Cem Özdemir, beim Sommerlichen Empfang der Architektenkammer Baden-Württemberg gesagt hat: Eine solide Infrastruktur diene auch der Stabilisierung der Demokratie. Özdemir will die im „Ländle“ etablierte Holzbauinitiative sowie den „Gebäudetyp e“ bundesweit auf den Weg bringen. Und Kammerpräsident Markus Müller übte Kritik an „seiner“ Landesregierung, weil sie die Internationale Bauausstellung 2027 StadtRegion Stuttgart (IBA’27) finanziell nicht unterstützt sowie in der Wohnungswirtschaft „Dass Baden-Württemberg, das Bundesland mit der größten Wohnungsnot am wenigsten Geld den Bundesmitteln zuschießt, ist schlicht unwürdig.“ | #theländ Wer weiß: Vielleicht bedarf es eines neuen Hauke Haien, der – begeistert vom Deichbau – die Verbesserung unsere „Infrastruktur“ weiter vorantreibt ...? „Der Schimmelreiter“ war übrigens Sohn eines Landvermessers 😉. Auch wenn der Autor, Theodor Storm, heute vor 136 Jahren gestorben ist, gilt: „Wir Menschen dürfen nicht gedankenlos in den Tag hinein leben.“ Darauf nun einen Espresso! Mit Sicherheit! #mitsicherheitpisa  

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    Lifehack für Euch Bauplaner:innen Die zentrale Botschaft vorneweg: „60 Tage Prüffrist gibt’s nicht immer“ 📎Urteil des Landgerichts Berlin (vom 07.09.2023 - 12 O 225/20) Rechtsanwalt Prof. Prof. Axel Wunschel (Wollmann & Partner Rechtsanwaelte) und Rechtsanwalt Tobias Leithold haben für die DBZ Deutsche BauZeitschrift obiges Urteil genauer unter die Lupe genommen. Ihr Fazit: „Die Regelung [...], wonach sich die Frist für die Fälligkeit des Anspruchs auf Schlusszahlung auf bis zu 60 Tage verlängert, wenn dies vereinbart wurde und aufgrund der besonderen Merkmale der Vereinbarung sachlich gerechtfertigt ist, ist unwirksam, wenn keine die Fristverlängerung rechtfertigenden Umstände (zum Beispiel die besondere Komplexität des Bauvorhabens) vorliegen.“ Tipp der pisa Versicherungsmakler GmbH Heute dem Fachartikel der DBZ Deutsche BauZeitschrift entnommen ... „Stellt der Auftragnehmer seine Leistung aufgrund eines Zahlungsverzugs des Auftraggebers berechtigterweise ein, kann er die Stillstandskosten, die ihm dadurch entstehen, dass er seine Mitarbeiter nicht produktiv einsetzen kann, auf der Grundlage seiner Stundenverrechnungsätze abzüglich des kalkulierten Gewinns berechnen. Macht der Auftragnehmer eine Entschädigung nach § 642 BGB geltend, ist die Vorlage einer bauablaufbezogenen Darstellung des Stillstands nur dann erforderlich, wenn die Behinderung auf andere Weise nicht nachvollzogen werden kann. Entgegen gängiger Praxismeinungen bedarf es nach 30 Tagen nach Rechnungsstellung keiner gesonderten Mahnung, um den Schuldner in Verzug zu setzen (dass ein Hinweis hier oft sinnvoll sein kann, steht auf einem anderen Blatt). Der Schuldner gerät spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum in Verzug, wenn die VOB/B vereinbart ist. Und nur, wenn eine Komplexität der Maßnahme dargelegt werden kann, ist die Regelung des § 16 Absatz 3 Nummer 1 Satz 2 VOB/B einschlägig.“ Der gesamte Fachartikel zum Nachlesen unter https://lnkd.in/dY7D-tYM #mitsicherheitpisa #versicherungsmakler #architekten #bauingenieure #beratendeingenieure #vermessungsingenieure

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    Espresso-Gedanken Wohl mehr als eine Milliarde Menschen kennt die Sage vom „Rattenfänger von Hameln“: ein deutscher Exportschlager. Laut den Gebrüdern Grimm soll es sich exakt heute vor 740 Jahren, am Heiligentag der Gebrüder Johannes und Paulus zugetragen haben. Über weitere Gebrüder, die Montgolfiers (Joseph Michel ist heute vor 214 Jahren gestorben), Erfinder des Heißluftballons, eine Überleitung zur Baukultur (die Montgolfiers waren beides Architekten). Die Bundesstiftung Baukultur hatte gerade erst ihren Baukulturbericht 2024/2025 „Infrastrukturen“ vorgelegt, da gingen die Wogen bei der Bundesstiftung Bauakademie erneut hoch. Streitpunkt nach wie vor: eine Rekonstruktion der Berliner Bauakademie. Es geht um die Frage: Wie exakt soll/muss/darf diese geplante Rekonstruktion des Schinkel'schen Gebäudes sein? Die nach den Plänen des Architekten Karl-Friedrich Schinkel 1832 bis 1836 erbaute Bauakademie, im Zweiten Weltkrieg ausgebrannt, wurde 1962 nach bereits begonnenem Wiederaufbau abgerissen. Eine Vorstudie (von schneider schumacher sowie Bollinger Grohmann) setzt mehr auf einen modernen Neubau denn auf die Rekonstruktion. Kontrovers ist die Debatte in jedem Fall; sowie sicherlich auch Gesprächsthema beim „Tag der Architektur“ jetzt am Wochenende. Bundesweit präsentiert Ihr Bauplaner:innen unter dem Motto „Einfach (um)bauen“ Euer Tun und Euer Werk. Kein Zufall? Es ist nun am Freitag, also unmittelbar vor dem „Tag der Architektur“, der „Tag der Versicherung“. Ihr seid dann an Euer jährliches Check-Up Eurer Versicherungen erinnert 😉 Gerne helfen wir „pisani“ Euch dabei. Das Bewusstsein schaffen für die Sinnhaftigkeit einer Elementarversicherung (auch ohne Pflicht! – hierfür sah die Bundesregierung keine Notwendigkeit) muss der GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.; die Versicherer sind verpflichtet, allen gegenwärtigen und künftigen Unterzeichner einer Wohngebäudeversicherung die Elementarversicherung als Zusatzoption (der „aktiv widersprochen“ werden muss, falls nicht gewünscht) anzubieten. Ob dieses echt der Königsweg ist 🤔? Zurück zu den Aktionstagen in dieser Woche: Nicht nur die Versicherer wollen ihr (zu Unrecht angestaubtes) Image aufpolieren, auch die Baukultur will in der breiten Öffentlichkeit Pluspunkte sammeln. Wobei sie dies eigentlich gar nicht nötig hätte, wie aktuell Thomas Bader für DGNB German Sustainable Building Council in seinem Ruf nach Anerkennung deutscher Baukunst im eigenen Land attestiert: Man sei weltweit führend in Bautechnologie und Baukunst, jedoch es fehle die Wertschätzung dafür „auf heimischem Boden“. Bader spricht von der „Stille hinter der Baukunst“. Indes (so schließt sich der Kreis): „Rattenfänger von Hameln“ und hiesige Baukultur – beides Exportschlager und für beide gilt: „Der Prophet gilt nichts im eigenen Land.“ Darauf einen Espresso 👍 Freitagstipp („Tag der Versicherung“): https://lnkd.in/eSEMn7a #mitsicherheitpisa #architekten #bauingenieure #beratendeingenieure

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    Lifehack für Euch Bauplaner:innen Heute: Was für Auswirkungen hat bewusst gesetzes-/vorschrifts- oder sonstiges pflichtwidriges Verhalten auf Eure Berufshaftpflichversicherung? Zunächst einmal: Eure Berufshaftpflichtversicherung bezieht sich immer auf die gesetzliche Planerhaftpflicht, die mit der Ausübung Eurer freiberuflichen Bauplanerätigkeit verbunden ist. Sprich: Sie leistet nicht (!), wenn Ihr über die im Versicherungsschein beschriebenen Tätigkeiten hinaus tätig seid. Wichtig: Dies gilt dann für das komplette Projekt. Das heißt: Auch für Tätigkeiten, die unter das Berufsbild fallen, aber im Kontext mit berufsbildfremden Leistungen ausgeführt werden, habt Ihr keine Deckung! Wer bewusst gegen Gesetze oder Vorschriften verstößt (Tun und/oder Unterlassen) oder sich sonstwie pflichtwidrig verhält, hat keinen (!) Versicherungsschutz. Dieses gilt aber nur bei bewussten Verstößen. Sprich: Wenn Euch bewusst ist, dass Ihr mit Eurem Tun einen Verstoß begeht und diesen bewusst in Kauf nimmt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Ihr bewusst von den allgemein anerkannten Regeln der Technik abweicht. Es kann freilich aber auch gute Gründe für diese ganz bewusste Regelabweichung geben: weil es die Baustubstanz (Altbau) es erfordert oder Eure Bauherr:innen es fordern. Tipp der pisa Versicherungsmakler GmbH: In dem Fall bitte zwingend Eure Bauherrenschaft schriftlich vorab (!) über die Abweichung von der Regel in Kenntnis setzen. Zudem auch in Eurem Versicherungsvertrag die Hinweise dazu lesen! Denn jeder Versicherer agiert da halt ein bisschen anders ... Im Zweifelsfall kommt auf uns „pisani“ zu. Wir klären das gerne für Euch. #mitsicherheitpisa #versicherungsmakler #architekten #bauingenieure #beratendeingenieure #vermessungsingenieure

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    Espresso-Gedanken „Schaffe, schaffe, Häusle baue ...“ Schlagersänger Ralf Bendix, ein Westfale mit dem Nachnamen „Schwab“ 😉, landete damit 1964 einen Hit. Indes: Für echte Schwaben, die freilich wissen, dass das geflügelte Wort älter ist als Bendix' Hit, steht das „Schaffe“ für die Produktivität im „Schwobaland“. Als „Oberschwob“, der in Bayern lebt, weiß ich: Nicht nur in #theländ ist man „schaffig“ – ja, auch Ihr Bauplaner:innen (er)schafft und (er)baut Häusle. Und gerade heute sind wir (beflügelt vom Sieg der Deutschen gegen die Ungarn⚽) besonders produktiv. Denn heute ist „World Productivity Day“. Unbestritten: Um weiterhin produktiv sein zu können, braucht es hierzulande weitere Zuwanderung. Deshalb: An die „schaffigen“ (also arbeitswilligen und fleißigen) Flüchtlinge aus aller Welt: Hier bei uns seid ihr willkommen👍 Nicht nur am heutigen „Weltflüchtlingstag“ der United Nations (in Deutschland zeitgleich „Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung“). Dass Zugewanderte es weit bringen können – dafür ist einer ein gutes Bespiel, der heute vor 205 Jahren in Köln geboren wurde und dessen Musik bis heute als Inbegriff französischer Laszivität gilt: Jakob („Jacques“) Offenbach und sein „Cancan“. Ja, Europa (auch: Deutschland) hat schon immer von weltoffenen Menschen profitiert. So stand der heute vor 466 Jahren geborene Bürgermeister von Augsburg im engsten Austausch mit Galileo Galilei; Markus Welser war Auftraggeber für Baumeister Elias Holl, der Augsburg zu einer Stadt der Renaissance umbaute. Kleingeister dagegen schaden eher: Drei Jahre nach dem heute vor 1650 Jahren gestorbenen Ludwig des Frommen (Sohn Karls des Großen) zerfiel das alte (fränkische) Kerneuropa für lange Zeit in mehrere Teile. Erst mit Robert Schuman und Jean Monnet (in der Folge Konrad Adenauer) hat die heutige European Union (EU) Gestalt angenommen. Ja: „Vereint im Herzen Europas“ – das gilt nicht nur für die aktuelle Fußball-Europameisterschaft. Es ist das Motto für uns alle, die wir in Europa wohnen, „schaffe“, leben (ja, auch das Leben genießen) können. „Wir alle sind Europa!“ Und „Schland“ Europameister! Übrigens: Europa ist zweifelsohne überall schön und jede Ecke Europas ist eine Reise wert. Mancher Flecken ist sogar zum Sterben schön 😉 Ja: „Neapel sehen und dann sterben“ ... von Goethe wusste es bereits. Zum Glück hat die „pisana“ Bettina Guzzoni ihren Besuch in Napoli nicht nur überlebt, sondern auch dieses heutige Espresso-Foto mitgebracht 😎. Ob „die Guzzi“ zu ihrem Espresso eine echte Neapolitaner-Schnitte 😋 hatte, ist nicht überliefert. Fakt: Sie hatte „koin Bäbber“ dabei: „Nett hier – aber waren Sie schon mal in Baden-Württemberg?“ Dabei verbindet die Napoletani viel mit den Schwaben: Stauferkaiser Friedrich II. gründete die Universität Neapel, das Bud-Spencer-Freibad ist in Schwäbisch Gmünd ... Darauf einen Espresso oder Filterkaffee: heute vor 116 Jahren erhielt Melitta Bentz das Patent auf Kaffeefilter. Frohes Schaffa😉! #mitsicherheitpisa

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    Espresso-Gedanken Dieser Text ist ganz ohne „KI“ geschrieben 😉 Die European Union hat dieser Tage Regeln zur Nutzung von „KI“ („AI-Act“) beschlossen; das erste Gesetz der Art weltweit. Ein zentraler Punkt des Gesetzes sieht vor, dass die „KI“-Systeme möglichst transparent, nachvollziehbar und zudem nicht diskriminierend sind. Inwieweit die „KI“ Auswirkungen auf die Arbeitswelt von Euch Bauplaner:innen hat – man spricht (gefühlt) in der Baukultur von nichts anderem. Auch wir von der pisa Versicherungsmakler GmbH kümmern uns gegenwärtig darum (mehr alsbald hier zu lesen). Fakt ist: Zumindest was den (seriellen = modularen) und wenn wir uns ehrlich machen, architektonisch nicht sonderlich anspruchsvollen Wohnungsbau anbelangt, wird die „KI“ über kurz oder lang Eure Arbeit en gros übernehmen. Euch bleibt mit der hochwertigen (Um-) Baukultur aber in jedem Fall noch genug Arbeit ... ☺️ Und heute (hoffentlich bei Euch allen (so wie hier in Schondorf am Ammersee) ein Sonnentag 🌞) widmet Euch Eurem Gärtchen; denn heute ist der „Jäte-deinen-Garten-Tag“. Wer Wind sät, wird Sturm ernten! Eine stürmische Überleitung zur Europawahl und den Turbulenzen, die diese in Frankreich durch den Wahlerfolg der „Rassemblement National“ ausgelöst hat. Aber auch hierzulande haben Rechtspopulisten eine reiche Ernte eingefahren. Europa – am Scheideweg? Was das für den „European Green Deal“ und „New European Bauhaus“ bedeutet ... 🤔 Man darf (besorgt?) sowie gespannt sein ... Spannend ist auch die Entwicklung zum Thema „Gebäudetyp e“. Seit rund zwei Jahren loten Eure Kammern einen Weg aus, um das Bauen zu vereinfachen: der „Gebäudetyp e“ wie „einfach“ oder „experimentell“. Zentrale Idee: In Absprache mit Euren Bauherr:innen und Investor:innen könnt ihr Bauplaner:innen von den „anerkannten Regeln der Technik“ abweichen. Diese Abweichung soll und muss rechtssicher sein. Deshalb ist die Politik mit im Boot. Die Landesbauordnungen werden angepasst, die „Musterbauordnung“ auch. Was noch herausfordernder sein wird: Abweichungen von den „anerkannten Regeln der Technik“ sind beim Versicherungsschutz (u. a. „Berufshaftpflichtversicherung“) kein Selbstläufer. Es ist alles machbar 😉. Keine Frage 👍. Jedenfalls: Man darf so gespannt sein ... Was bleibt zum Schluss? Der zur Tradition gewordene Hinweis, in der nächsten Espresso-Pause mal unter https://lnkd.in/eSEMn7a zu schauen. Und: Bitte bei nächster Gelegenheit zum Blutspenden zu gehen; am Besten morgen, da ist Weltblutspendetag. Apropos morgen: Die Fußball-Europameisterschaft startet ⚽ unter dem Motto „United by Football. Vereint im Herzen Europas“. Deutschland ist Gastgeber. Hoffen wir auf tolle Spiele, friedliche Fans und auf ein Sommermärchen 2024 nicht nur für unsere deutsche Nationalmannschaft, sondern für ganz Europa. Denn unser Europa darf nicht auf dem Altar national-rechtspopulistischer Gesinnung geopfert werden. Vielleicht bringt das Turnier uns allen Europa wieder ein Stückchen näher ... #mitsicherheitpisa

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    Lifehack für Euch Bauplaner:innen Haben Generalplaner:innen Ansprüche wegen Bauzeitüberschreitungen, wenn diese im Verantwortungsbereich der Auftraggeber:innen liegen? Das LG Köln hatte sich mit der Frage befasst. Ein Generalplaner machte Ansprüche geltend. Die Argumentation des Generalplaners folgte einer gängigen Praxis: Mehr Zeit bedeutet mehr Geld. Dabei wird oft übersehen, dass eine Verlängerung der Bauzeit allein nicht ausreicht, um eine zusätzliche Vergütung zu rechtfertigen. Der Wegfall der Geschäftsgrundlage setzt zunächst voraus, dass eine solche überhaupt besteht. Die Parteien können eine solche auch nach Vertragsschluss verbindlich vereinbaren. Zusätzlich müssen die vertragliche oder gesetzliche Risikoverteilung besonders berücksichtigt werden. Was für Generalplaner:innen vorhersehbar sein sollte, liegt in deren Risikosphäre und führt auch dann zu keiner Honoraranpassung, wenn Verzögerungen auftreten, die sie nicht selbst verursacht haben. Wenn nur noch wenige Störungsfälle übrig bleiben, wird eine bauzeitbezogene Darstellung erforderlich, um zu bewerten, ob noch relevante Störungen jenseits der Opfergrenze bestehen. Die Details haben die Rechtsanwälte Prof. Axel Wunschel Wollmann & Partner Rechtsanwälte, Berlin) und Tobias Leithold LL.M. für die DBZ Deutsche BauZeitschrift aufgearbeitet. Mehr Infos unter https://lnkd.in/dB9yfAsB

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    Espresso-Gedanken Über ein Jahrhundert lang war sie die Königin der Ablage und unentbehrlicher Ordnungshelfer Nr. 1 in den Büros weltweit – jetzt hat sie zwar einen Gedenktag (heute!) ist aber vom Aussterben bedroht: die Büroklammer. Und dies, obwohl man ihr in Oslo ein sieben Meter hohes Denkmal gesetzt hat. Denn der Norweger Johan Vaaler gilt als Miterfinder der Büroklammer; aber viel wichtiger noch: Die Büroklammer war im von Nazi-Deutschland besetzten Norwegen ein Symbol des Widerstands. Ein Österreicher namens Heinrich Sachs, der auch als einer der Erfinder des Reißnagels gilt, hat dann Vaalers Büroklammer abgerundet und damit viel zu ihrem Welterfolg beigetragen. Kurzum: Die Büroklammer – eine europäische Erfolgsgeschichte 📎👍 Ach Europa: Bitte an alle unter Euch, nächste Woche wählen zu gehen (auch per Briefwahl möglich) 🙏 Übrigens: Genau heute vor 37 Jahren wurde die neue Europaflagge (die bereits seit 1955 die Flagge des Council of Europe ist) als Symbol der European Union eingeführt. YES, Europa: Alle Menschen werden Brüder ... und Schwestern. Dass Schillers Ode an die Freude, vertont von van Beethoven, zur Hymne Europas und auch der nach „Einigkeit und Recht und Freiheit“ bzw. „Liberté, Égalité, Fraternité“ strebenden Völker (zum Beispiel in Georgien) wird, für ein „mächtiges, souveränes und humanistisches Europa“, wie Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron es dieser Tage in Dresden formuliert hat. Ja, auch Musik verbindet Menschen. Deshalb ist der zugegeben gewagte Sprung erlaubt: Heute vor 82 Jahren wurde in New York ein Song, ja der Song aufgenommen, der so so gar nicht in diese Jahreszeit passt: „White Cristmas“ mit Bing Crosby. Wie aus der Zeit gefallen ... Aber noch wesentlich älter: das älteste Foto Deutschlands. Es stammt aus dem Jahr 1837 und zeigt ... Ja, was wohl? Die Münchner Frauenkirche. Apropos München: Dort findet die fünfte Ausgabe der Architect@Work nächste Woche (5./6. Juni) statt; Infos hier: https://lnkd.in/gUBDC2kW ARCHITECT@WORK freut sich auf Euren Besuch. Und wir „pisani“ erheben heute unsere Espresso-Tassen auf eine echte Heilige: Bona von Pisa (ja, nur Gutes hat mit „pisa“ zu tun 😉). Die Mystikerin, heute vor 817 Jahren gestorben, ist Schutzpatronin ihrer Heimatstadt Pisa; mit der wir von der pisa Versicherungsmakler GmbH – wir haben es schon öfters erwähnt, nichts gemein haben, obgleich die Ingenieure, die den Schiefen Turm konstruiert haben, für eine starke Berufshaftpflichtversicherung sicher dankbar gewesen wären, ja, wir „pisani“ verdanken den Namen den Anfangsbuchstaben der beiden Töchter von Gründer sowie Geschäftsführer Michael Twittmann: Pia und Sarah. Dennoch: auf Pisa, auf unser aller Europa. Un Espresso, per favore ... Abschließend ein Tipp: Wenn Ihr auf Eurem Stimmzettel für die Europawahl ein Kreuz gemacht habt, dann schaut in Eurer nächsten Espresso-Pause bitte doch mal rein unter https://lnkd.in/eSEMn7a Es lohnt sich für Euch. Mit Sicherheit! #mitsicherheitpisa

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