pisa Versicherungsmakler GmbH

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Versicherungswesen

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Mit Sicherheit. Ihr Partner.

Info

#mitsicherheitpisa Die pisa Versicherungsmakler GmbH ist ein von Versicherungsgesellschaften unabhängiger Fachversicherungsmakler für Architekten, (Bau-) Ingenieure, Beratende Ingenieure, Vermessungsingenieure, Generalplaner, Projektsteuerer, sonstige Bauplaner sowie Kanalsanierungsunternehmen. Mehr Informationen zu uns und unseren Leistungen finden Sie auf www.pisa-versicherungsmakler.de Die pisa Versicherungsmakler GmbH ist Part of Leading Brokers United (LBU) innerhalb der GGW Group. Datenschutz & Impressum Social Media: pisa-versicherungsmakler.de/mehr Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gemäß Paragraph 18 Abs. 2 MStV: Guy-Pascal Dorner | Head of Marketing/Öffentlichkeitsarbeit | pisa Versicherungsmakler GmbH | Bahnhofstraße 39 | 86938 Schondorf am Ammersee | Germany | Telefon 08192 27699-13 | E-Mail [email protected]

Website
https://pisa-versicherungsmakler.de
Branche
Versicherungswesen
Größe
11–50 Beschäftigte
Hauptsitz
Schondorf am Ammersee, Bayern
Art
Kapitalgesellschaft (AG, GmbH, UG etc.)
Gegründet
2010
Spezialgebiete
Berufshaftpflichtversicherungen, Objektversicherungen, Sachversicherungen, Technische Versicherungen, Rechtsschutzversicherungen, Special Risk Versicherungen, Cyber-Versicherungen, Kraftfahrzeugversicherungen, Personenversicherungen, Private Absicherung für die freien Berufe, GeoInsurance, Baukombiversicherungen und D & O Versicherungen

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    Lifehack für Euch Bauplaner:innen, heute speziell für diejenigen unter Euch, die Eure Website(s) betreuen ... Achtung, zweifache Namensänderung: 🔸Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) [statt Telemediengesetz (TMG)] 🔸Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) [statt: Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG)] Für Eure Website(s) – betreffend vor allem Impressum & Datenschutzerklärung – bedeutet das: die Verweise auf das TMG oder das TTDSG durch Verweise auf das DDG oder das TDDDG ersetzen. Ansonsten droht Euch im schlimmsten Fall die Gefahr einer Abmahnung 😱😱😱😱😱😱😱! Und dies will ja keiner 👍 Wenn Ihr mit der Betreuung Eurer Website(s) eine Medienagentur beauftragt habt, weist diese unbedingt auf die notwendigen Textänderungen hin. Sicher ist sicher! Mit Sicherheit! #mitsicherheitpisa #versicherungsmakler #architekten #bauingenieure #beratendeingenieure #vermessungsingenieure

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    Espresso-Gedanken Den aktuellen Newsletter des Verband Deutscher Vermessungsingenieure (VDV) e.V. im Mail-Eingang ... und sofort Heimatgefühle 😀 Ein „Mord am Groggensee“ 😱 (eine Parkanlage inmitten meiner Geburtsstadt Ehingen an der Donau) an Vermessungstechniker Johann Georg von Soldner – zum Glück nur ein Escape-Game 😮💨 für Schüler:innen, um die Bedeutung der Geodäsie zu entdecken. Ja, Ihr „Weltvermesserer“ macht einen tollen Job👍 Dieses gilt aber auch für Euch alle, die Ihr Bauplaner:innen seid. Heute seid Ihr an Carl v. Ghega erinnert, Erbauer der exakt heute vor 170 Jahren eröffneten „Semmeringbahn“, weltweit erste Gebirgsbahn – ein echter Durchbruch fürs Ingenieursbauwesen. Apropos „Durchbruch“: Einen solchen hat die Bayerische Ingenieurekammer-Bau nun vermeldet (https://lnkd.in/e_tsmUZe) hinsichtlich des neuen Gebäudetyp „E“: Das Bundesjustizministerium habe erste Vorschläge zur zivilrechtlichen Flankierung des neuen Gebäudetyps (Ideengeberin: Bayerische Architektenkammer) vorgestellt. Einfaches und experimentelles Bauen soll nun bundesweit leichter möglich werden. Dazu will Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann („Gutes Wohnen hängt nicht davon ab, dass immer jede einzelne DIN-Norm eingehalten wird.“) das Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) dahingehend ändern, dass ... ▪️ ... der Begriff der „anerkannten Regeln der Technik“ konkreter gefasst ist (reine Komfort-Standards gelten nicht mehr „anerkannte Regeln der Technik“; diese gelten aber nach wie vor für „sicherheitsrelevante technische Normen“). ▪️️ ... in Verträgen zwischen fachkundigen Unternehmern die Abweichung von „anerkannten Regeln der Technik“ unkompliziert(er) möglich ist. ▪️... ein Abweichen von „anerkannten Regeln der Technik“ nicht automatisch als Sachmangel gilt. Dies ist ein zentraler Punkt für Euren Versicherungsschutz: Bleiben „Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit“ sowie die „Gleichwertigkeit der Ausführung“ gewährleistet und wird vor Bauausführung über die Abweichung von den „anerkannten Regeln der Technik“ informiert, dann gilt es nicht mehr als Sachmangel ❗Mehr zum „Gebäudetyp-E-Gesetz“ auch von Carlo Sporkmann (https://lnkd.in/dc3Zm4qs) für die competitionline Verlags GmbH. Es bleibt schlichtweg spannend ... Was bleibt mir noch ...? Der Hinweis, in Eurer nächsten Espresso-Pause gerne unter https://lnkd.in/eSEMn7a stöbern ... und die Erinnerung an einen Ingenieur aus meiner Geburtsstadt Ehingen (Donau): Karl Rapp, Gründer der „Rapp Motorenwerke“ (heute: BMW Group). „Ja, du staunst nicht mit Unrecht über den Zauber, der über die Grenzen unseres Gesichtsfeldes hingegossen ist ...“ (Michel Buck, Ehinger Arzt und Dichter, 1832 – 1888). Mit Sicherheit!#mitsicherheitpisa #versicherungsmakler #architekten #bauingenieure #beratendeingenieure #vermessungsingenieure

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    „Die ,Künstliche Intelligenz‘ wird den Fachleuten in der Bauplanung viel an Arbeit abnehmen“, so Prof. Dr.-Ing. Markus König. „Die Bauplaner:innen werden aber nicht überflüssig. Sie sind durch ihre fachliche Expertise diejenigen, die als wichtige Kontrollinstanz beurteilen, ob das, was die „KI“ liefert, sinnvoll, machbar und auch aus menschlicher Sicht wünschenswert ist.“ König leitet seit 2009 den Lehrstuhl für Informatik im Bauwesen an der Ruhr-Universität in Bochum. Er lehrt und forscht zur Digitalisierung sowie zur „KI“ im Bauwesen. Vom Zentralverband Das Deutsche Baugewerbe mit der Konrad-Zuse-Medaille 2020 ausgezeichnet, hat er sich jetzt mit Guy-Pascal J. Dorner von der pisa Versicherungsmakler GmbH über „KI“ in der Architektur sowie auch im Ingenieurs- und Vermessungswesen unterhalten. Dabei ging es auch um die Themen „Haftung“ und „Datenschutz“, aber auch um die Frage, ob die „KI“ so etwas wie ein emotionales Bewusstsein hat bzw. in Zukunft haben wird. https://lnkd.in/eWQbe-x9 #mitsicherheitpisa #versicherungsmakler #architekten #bauingenieure #beratendeingenieure #vermessungsingenieure #künstlicheintelligenz #ki #ai #artificialintelligence

    pisa BUILDInterview mit Bauinformatik-Professor Dr.-Ing. Markus König: „‚KI‘ verändert die Bauplanung: Sie bietet Freiräume für die menschliche Kreativität“ | pisa Versicherungsmakler

    pisa BUILDInterview mit Bauinformatik-Professor Dr.-Ing. Markus König: „‚KI‘ verändert die Bauplanung: Sie bietet Freiräume für die menschliche Kreativität“ | pisa Versicherungsmakler

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    Danke für die wichtige Info 👍

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    rarely wordless, otherwise wordsmith

    Nach einer kürzlichen Diskussion mit Heiko Fuchs über gesetzliche Änderungen des BGB zugunsten von Abweichungen bzw. dem Gebäudetyp E https://lnkd.in/ekquPP3h und ergänzenden Gedanken von Thomas Ryll https://lnkd.in/etftNM39 fiel mir heute ein Urteil (OLG Koblenz, Urteil vom 07.07.2022 - 1 U 1473/20) bei IBR | IMR - Wissen Kompakt id Verlags GmbH auf: Architekt plant Mehrfamilienhaus mit Abweichung (Tiefgaragenrampe) von den aaRdT (GaragenVO), legt dem AG die entsprechenden Pläne vor und geht sodann davon aus, dass mit der Kenntnisnahme eine Zustimmung einhergeht. OLG: Die Abweichung von den aaRdT ohne Zustimmung ist selbst ohne Schaden oder ohne konkrete Beeinträchtigung der Funktion ein Mangel. Das Vorlegen oder Abzeichnenlassen von Plänen bedeutet kein Einverständnis mit dem Inhalt, also Schadensersatz ! Zusätzlich: Da der Planer "bewusst" und damit pflichtwidrig das Risiko einer Abweichung eingegangen ist und den AG nicht richtig aufgeklärt hat, haftet natürlich auch seine Berufshaftpflichtversicherung nicht für den Schaden. AIA AG pisa Versicherungsmakler GmbH https://lnkd.in/e8rwW_QD Die Unterschrift der Pläne wäre zwar "schriftlich" gewesen, aber eben keine ausreichende Aufklärung über die Risiken. Ralf Abraham hatte ja das Thema Dokumentation angesprochen. Nach meiner Erfahrung gehen viele Planer davon aus, dass abgezeichnete Pläne deren Inhalt als vereinbart bestätigen. Dass zusätzlich eine ausführliche Darlegung der Abweichung, Risiken und Zustimmung erforderlich ist und der lückenlosen Dokumentation bedarf, entspricht der Rechtsprechung, geht aber an den Projektrealitäten vorbei. Im Prinzip müsste man jedem Planer raten, bei jeder kleinsten Abweichung von den aaRdT den Sonderfachmann Recht dazuzurufen. Dann sind aber bald nicht die Baukosten Flaschenhals der Wohnraumschaffung, sondern Aufklärungspflichten und diese überwachende Rechtsanwälte. BauNetz Bundesingenieurkammer Bundesarchitektenkammer BDB - Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure

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    Lifehack für Euch Bauplaner:innen Heute: Keine Gewährleistungsrechte bei Beratungsleistungen Ihr kennt das: Ihr schuldet gemäß Werkvertragsrecht ein mangelfreies Werk gemäß einem vorab vertraglich definierten Erfolg. Erfüllt Ihr dies nicht, dann können Eure Auftraggeber:innen die Abnahme verweigern oder auch danach Eure Honorarforderung durch Aufrechnung abwehren. Das Oberlandesgericht Köln (Beschluss vom 14.02.2023, Az.: 8 U 193/22) hat im konkreten Fall jedoch den Auftraggebern die Gegenrechte des Werksvertragsrechtes abgesprochen, weil nach Ansicht des Gerichts die vom Architekten geschuldeten Leistungen nicht unter das Werkvertragsrecht fallen, sondern Dienstleistungen darstellen. Diesen Fall hat Rechtsanwalt Jochen Mittenzwey (MO45LEGAL) für die DBZ Deutsche BauZeitschrift näher beleuchtet: https://lnkd.in/dhskTdY8

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    Espresso-Gedanken Heute ist „Independence Day“; heute vor 248 Jahren haben sich die USA von Großbritannien losgesagt. Damals mit dabei: Thomas Jefferson – später auch US-Präsident –, der auf den Tag genau vor 198 Jahren verstarb. Seine Wurzeln reichen nach Augsburg; dort gedenkt man heute des Heiligen Ulrich, der exakt vor 1051 Jahren verstorben sein soll. Er wird angerufen bei Wassergefahr sowie Überschwemmungen. Laut Bundesingenieurkammer erwartet die Bevölkerung von Bund, Ländern und Kommunen wesentlich höhere Investitionen im Bereich der Infrastruktur (Straßen, Schienen, Brücken, Dämme) zwecks Klimawandel; so das Ergebnis einer Umfrage im Auftrag der Kammer. Deren Präsident Heinrich Bökamp mahnt: Der Zustand vieler Brücken und Straßen sei derart alarmierend – sie seien bereits jetzt ein Sicherheitsrisiko. Die Sanierungen seien unerlässlich und unaufschiebbar. Dieses haben nun auch in einem gemeinsamen Notruf für den Brückenbau an die Bundesregierung nebst Bundesingenieurkammer plus Verband Beratender Ingenieure VBI und andere Spitzenverbände klargestellt. Und auch der neue Baukulturbericht 2024/2025 der Bundesstiftung Baukultur widmet sich den „Infrastrukturen“. Kurzum: Das Thema ist allgegenwärtig. Eine Herkulesaufgabe! So gewaltig wie der „Mount Everest“; der ist nach Sir George Everest benannt; ein Geodät 😉, heute vor 234 Jahren geboren. Ja, eine große Aufgabe zwar, aber eine Pflichtaufgabe des Staates, eine sichere Infrastrukt zu gewährleisten (sagt Bökamp). Wir sind freilich nicht wie „Alice im Wunderland“ (heute vor 159 Jahren erschien die erste Auflage des Buches von Lewis Carroll). Unbestritten: Wir müssen alle „Infrastrukturen“ an den Klimawandel anpassen. Ansonsten wird der „Sidewalk Egg Frying Day“ bittere Realität und wir können nicht nur am heutigen 4. Juli auf dem Gehsteig Eier braten. Wir alle sind daher mit im Boot; oder wie es „der Holzminister“ Cem Özdemir, beim Sommerlichen Empfang der Architektenkammer Baden-Württemberg gesagt hat: Eine solide Infrastruktur diene auch der Stabilisierung der Demokratie. Özdemir will die im „Ländle“ etablierte Holzbauinitiative sowie den „Gebäudetyp e“ bundesweit auf den Weg bringen. Und Kammerpräsident Markus Müller übte Kritik an „seiner“ Landesregierung, weil sie die Internationale Bauausstellung 2027 StadtRegion Stuttgart (IBA’27) finanziell nicht unterstützt sowie in der Wohnungswirtschaft „Dass Baden-Württemberg, das Bundesland mit der größten Wohnungsnot am wenigsten Geld den Bundesmitteln zuschießt, ist schlicht unwürdig.“ | #theländ Wer weiß: Vielleicht bedarf es eines neuen Hauke Haien, der – begeistert vom Deichbau – die Verbesserung unsere „Infrastruktur“ weiter vorantreibt ...? „Der Schimmelreiter“ war übrigens Sohn eines Landvermessers 😉. Auch wenn der Autor, Theodor Storm, heute vor 136 Jahren gestorben ist, gilt: „Wir Menschen dürfen nicht gedankenlos in den Tag hinein leben.“ Darauf nun einen Espresso! Mit Sicherheit! #mitsicherheitpisa  

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    Lifehack für Euch Bauplaner:innen Die zentrale Botschaft vorneweg: „60 Tage Prüffrist gibt’s nicht immer“ 📎Urteil des Landgerichts Berlin (vom 07.09.2023 - 12 O 225/20) Rechtsanwalt Prof. Prof. Axel Wunschel (Wollmann & Partner Rechtsanwaelte) und Rechtsanwalt Tobias Leithold haben für die DBZ Deutsche BauZeitschrift obiges Urteil genauer unter die Lupe genommen. Ihr Fazit: „Die Regelung [...], wonach sich die Frist für die Fälligkeit des Anspruchs auf Schlusszahlung auf bis zu 60 Tage verlängert, wenn dies vereinbart wurde und aufgrund der besonderen Merkmale der Vereinbarung sachlich gerechtfertigt ist, ist unwirksam, wenn keine die Fristverlängerung rechtfertigenden Umstände (zum Beispiel die besondere Komplexität des Bauvorhabens) vorliegen.“ Tipp der pisa Versicherungsmakler GmbH Heute dem Fachartikel der DBZ Deutsche BauZeitschrift entnommen ... „Stellt der Auftragnehmer seine Leistung aufgrund eines Zahlungsverzugs des Auftraggebers berechtigterweise ein, kann er die Stillstandskosten, die ihm dadurch entstehen, dass er seine Mitarbeiter nicht produktiv einsetzen kann, auf der Grundlage seiner Stundenverrechnungsätze abzüglich des kalkulierten Gewinns berechnen. Macht der Auftragnehmer eine Entschädigung nach § 642 BGB geltend, ist die Vorlage einer bauablaufbezogenen Darstellung des Stillstands nur dann erforderlich, wenn die Behinderung auf andere Weise nicht nachvollzogen werden kann. Entgegen gängiger Praxismeinungen bedarf es nach 30 Tagen nach Rechnungsstellung keiner gesonderten Mahnung, um den Schuldner in Verzug zu setzen (dass ein Hinweis hier oft sinnvoll sein kann, steht auf einem anderen Blatt). Der Schuldner gerät spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum in Verzug, wenn die VOB/B vereinbart ist. Und nur, wenn eine Komplexität der Maßnahme dargelegt werden kann, ist die Regelung des § 16 Absatz 3 Nummer 1 Satz 2 VOB/B einschlägig.“ Der gesamte Fachartikel zum Nachlesen unter https://lnkd.in/dY7D-tYM #mitsicherheitpisa #versicherungsmakler #architekten #bauingenieure #beratendeingenieure #vermessungsingenieure

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    Espresso-Gedanken Wohl mehr als eine Milliarde Menschen kennt die Sage vom „Rattenfänger von Hameln“: ein deutscher Exportschlager. Laut den Gebrüdern Grimm soll es sich exakt heute vor 740 Jahren, am Heiligentag der Gebrüder Johannes und Paulus zugetragen haben. Über weitere Gebrüder, die Montgolfiers (Joseph Michel ist heute vor 214 Jahren gestorben), Erfinder des Heißluftballons, eine Überleitung zur Baukultur (die Montgolfiers waren beides Architekten). Die Bundesstiftung Baukultur hatte gerade erst ihren Baukulturbericht 2024/2025 „Infrastrukturen“ vorgelegt, da gingen die Wogen bei der Bundesstiftung Bauakademie erneut hoch. Streitpunkt nach wie vor: eine Rekonstruktion der Berliner Bauakademie. Es geht um die Frage: Wie exakt soll/muss/darf diese geplante Rekonstruktion des Schinkel'schen Gebäudes sein? Die nach den Plänen des Architekten Karl-Friedrich Schinkel 1832 bis 1836 erbaute Bauakademie, im Zweiten Weltkrieg ausgebrannt, wurde 1962 nach bereits begonnenem Wiederaufbau abgerissen. Eine Vorstudie (von schneider schumacher sowie Bollinger Grohmann) setzt mehr auf einen modernen Neubau denn auf die Rekonstruktion. Kontrovers ist die Debatte in jedem Fall; sowie sicherlich auch Gesprächsthema beim „Tag der Architektur“ jetzt am Wochenende. Bundesweit präsentiert Ihr Bauplaner:innen unter dem Motto „Einfach (um)bauen“ Euer Tun und Euer Werk. Kein Zufall? Es ist nun am Freitag, also unmittelbar vor dem „Tag der Architektur“, der „Tag der Versicherung“. Ihr seid dann an Euer jährliches Check-Up Eurer Versicherungen erinnert 😉 Gerne helfen wir „pisani“ Euch dabei. Das Bewusstsein schaffen für die Sinnhaftigkeit einer Elementarversicherung (auch ohne Pflicht! – hierfür sah die Bundesregierung keine Notwendigkeit) muss der GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.; die Versicherer sind verpflichtet, allen gegenwärtigen und künftigen Unterzeichner einer Wohngebäudeversicherung die Elementarversicherung als Zusatzoption (der „aktiv widersprochen“ werden muss, falls nicht gewünscht) anzubieten. Ob dieses echt der Königsweg ist 🤔? Zurück zu den Aktionstagen in dieser Woche: Nicht nur die Versicherer wollen ihr (zu Unrecht angestaubtes) Image aufpolieren, auch die Baukultur will in der breiten Öffentlichkeit Pluspunkte sammeln. Wobei sie dies eigentlich gar nicht nötig hätte, wie aktuell Thomas Bader für DGNB German Sustainable Building Council in seinem Ruf nach Anerkennung deutscher Baukunst im eigenen Land attestiert: Man sei weltweit führend in Bautechnologie und Baukunst, jedoch es fehle die Wertschätzung dafür „auf heimischem Boden“. Bader spricht von der „Stille hinter der Baukunst“. Indes (so schließt sich der Kreis): „Rattenfänger von Hameln“ und hiesige Baukultur – beides Exportschlager und für beide gilt: „Der Prophet gilt nichts im eigenen Land.“ Darauf einen Espresso 👍 Freitagstipp („Tag der Versicherung“): https://lnkd.in/eSEMn7a #mitsicherheitpisa #architekten #bauingenieure #beratendeingenieure

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    Lifehack für Euch Bauplaner:innen Heute: Was für Auswirkungen hat bewusst gesetzes-/vorschrifts- oder sonstiges pflichtwidriges Verhalten auf Eure Berufshaftpflichversicherung? Zunächst einmal: Eure Berufshaftpflichtversicherung bezieht sich immer auf die gesetzliche Planerhaftpflicht, die mit der Ausübung Eurer freiberuflichen Bauplanerätigkeit verbunden ist. Sprich: Sie leistet nicht (!), wenn Ihr über die im Versicherungsschein beschriebenen Tätigkeiten hinaus tätig seid. Wichtig: Dies gilt dann für das komplette Projekt. Das heißt: Auch für Tätigkeiten, die unter das Berufsbild fallen, aber im Kontext mit berufsbildfremden Leistungen ausgeführt werden, habt Ihr keine Deckung! Wer bewusst gegen Gesetze oder Vorschriften verstößt (Tun und/oder Unterlassen) oder sich sonstwie pflichtwidrig verhält, hat keinen (!) Versicherungsschutz. Dieses gilt aber nur bei bewussten Verstößen. Sprich: Wenn Euch bewusst ist, dass Ihr mit Eurem Tun einen Verstoß begeht und diesen bewusst in Kauf nimmt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Ihr bewusst von den allgemein anerkannten Regeln der Technik abweicht. Es kann freilich aber auch gute Gründe für diese ganz bewusste Regelabweichung geben: weil es die Baustubstanz (Altbau) es erfordert oder Eure Bauherr:innen es fordern. Tipp der pisa Versicherungsmakler GmbH: In dem Fall bitte zwingend Eure Bauherrenschaft schriftlich vorab (!) über die Abweichung von der Regel in Kenntnis setzen. Zudem auch in Eurem Versicherungsvertrag die Hinweise dazu lesen! Denn jeder Versicherer agiert da halt ein bisschen anders ... Im Zweifelsfall kommt auf uns „pisani“ zu. Wir klären das gerne für Euch. #mitsicherheitpisa #versicherungsmakler #architekten #bauingenieure #beratendeingenieure #vermessungsingenieure

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    Espresso-Gedanken „Schaffe, schaffe, Häusle baue ...“ Schlagersänger Ralf Bendix, ein Westfale mit dem Nachnamen „Schwab“ 😉, landete damit 1964 einen Hit. Indes: Für echte Schwaben, die freilich wissen, dass das geflügelte Wort älter ist als Bendix' Hit, steht das „Schaffe“ für die Produktivität im „Schwobaland“. Als „Oberschwob“, der in Bayern lebt, weiß ich: Nicht nur in #theländ ist man „schaffig“ – ja, auch Ihr Bauplaner:innen (er)schafft und (er)baut Häusle. Und gerade heute sind wir (beflügelt vom Sieg der Deutschen gegen die Ungarn⚽) besonders produktiv. Denn heute ist „World Productivity Day“. Unbestritten: Um weiterhin produktiv sein zu können, braucht es hierzulande weitere Zuwanderung. Deshalb: An die „schaffigen“ (also arbeitswilligen und fleißigen) Flüchtlinge aus aller Welt: Hier bei uns seid ihr willkommen👍 Nicht nur am heutigen „Weltflüchtlingstag“ der United Nations (in Deutschland zeitgleich „Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung“). Dass Zugewanderte es weit bringen können – dafür ist einer ein gutes Bespiel, der heute vor 205 Jahren in Köln geboren wurde und dessen Musik bis heute als Inbegriff französischer Laszivität gilt: Jakob („Jacques“) Offenbach und sein „Cancan“. Ja, Europa (auch: Deutschland) hat schon immer von weltoffenen Menschen profitiert. So stand der heute vor 466 Jahren geborene Bürgermeister von Augsburg im engsten Austausch mit Galileo Galilei; Markus Welser war Auftraggeber für Baumeister Elias Holl, der Augsburg zu einer Stadt der Renaissance umbaute. Kleingeister dagegen schaden eher: Drei Jahre nach dem heute vor 1650 Jahren gestorbenen Ludwig des Frommen (Sohn Karls des Großen) zerfiel das alte (fränkische) Kerneuropa für lange Zeit in mehrere Teile. Erst mit Robert Schuman und Jean Monnet (in der Folge Konrad Adenauer) hat die heutige European Union (EU) Gestalt angenommen. Ja: „Vereint im Herzen Europas“ – das gilt nicht nur für die aktuelle Fußball-Europameisterschaft. Es ist das Motto für uns alle, die wir in Europa wohnen, „schaffe“, leben (ja, auch das Leben genießen) können. „Wir alle sind Europa!“ Und „Schland“ Europameister! Übrigens: Europa ist zweifelsohne überall schön und jede Ecke Europas ist eine Reise wert. Mancher Flecken ist sogar zum Sterben schön 😉 Ja: „Neapel sehen und dann sterben“ ... von Goethe wusste es bereits. Zum Glück hat die „pisana“ Bettina Guzzoni ihren Besuch in Napoli nicht nur überlebt, sondern auch dieses heutige Espresso-Foto mitgebracht 😎. Ob „die Guzzi“ zu ihrem Espresso eine echte Neapolitaner-Schnitte 😋 hatte, ist nicht überliefert. Fakt: Sie hatte „koin Bäbber“ dabei: „Nett hier – aber waren Sie schon mal in Baden-Württemberg?“ Dabei verbindet die Napoletani viel mit den Schwaben: Stauferkaiser Friedrich II. gründete die Universität Neapel, das Bud-Spencer-Freibad ist in Schwäbisch Gmünd ... Darauf einen Espresso oder Filterkaffee: heute vor 116 Jahren erhielt Melitta Bentz das Patent auf Kaffeefilter. Frohes Schaffa😉! #mitsicherheitpisa

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