Gleiss Lutz

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Rechtskanzleien

Stuttgart, Baden Württemberg 17.291 Follower:innen

Info

Gleiss Lutz is one of the leading full-service law firms in Germany. With more than 350 lawyers, including 85 partners, and offices in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Munich, Stuttgart, Brussels, London and Metaverse, our practice covers all areas of commercial law. The employees in our Business Service Units (Office Administration, Human Resources, Legal Operations & Business Technologies, Business Development, Marketing & Communications, Finance) play an essential role in the strategic development as well as the day-to-day business at Gleiss Lutz as a top international law firm. We are known for using efficient team structures, and have one of the lowest leverage ratios in the German market. It is a principle of ours to avoid overstaffing. Our lawyers are committed to providing legal advice that is practical, commercial and in line with our clients’ corporate strategy. Our clients can rely on us to assist them anywhere in the world: We have close ties to independent leading law firms from all over the world. These excellent relations enable us to put together an international project team, pooling expertise and know-how across borders to provide seamless client service of the highest quality.

Website
http://www.gleisslutz.com/en/
Branche
Rechtskanzleien
Größe
501–1.000 Beschäftigte
Hauptsitz
Stuttgart, Baden Württemberg
Art
Personengesellschaft (OHG, KG, GbR etc.)
Gegründet
1949
Spezialgebiete
Administrative, Banking/Finance, Competition/Antitrust, Corporate, IP/IT, Employment, Litigation/Arbitration, Mergers & Acquisitions, Private Equity, Real Estate, Restructuring & Insolvency, Tax und ESG - Environment/Social/Governance

Orte

Beschäftigte von Gleiss Lutz

Updates

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    Nach unserer erfolgreichen Netzwerkveranstaltung in der vergangenen Woche bereichern nun auch zahlreiche Hamburger Assistants unseren CONNECTED Assistants‘ Networking Hub. Im Fokus des sommerlichen Afterwork-Events im schönen Hamburg standen Assistenzkarrieren, Chancen und Entwicklungspotenziale im Kontext von New Work und der digitalen Transformation. Im Austausch mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Podiums „Winning Team“ und in der Talkrunde mit Katharina Krentz (CEO & Co-Founder Connecting), Diana Brandl (Keynote Speakerin, Buchautorin, Host des Podcasts "The Future Assistant“) und Claudia Marx wurde klar: Neben technologischen Chancen und einer produktiven Zusammenarbeit machen das eigene Mindset, die Einstellung zur Arbeit und Werte den Unterschied.   Um die Wichtigkeit des Networkings intern und extern zu unterstreichen, verlosten wir unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zwei Jahresmitgliedschaften der IMA Germany – International Management Assistants. Für die glücklichen Gewinnerinnen und Gewinner eröffnen sich weitere wertvolle Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch. Eine weitere Gewinnerin freute sich über das Buch „Chefsache Assistenz Teil 2“. Für die neue Auflage und ihr neues Buchprojekt gingen Assistants erneut unter die Autorinnen, Autoren, Veröffentlicherinnen und Veröffentlicher. Ein klarer Fall von erfolgreichem Teamplay und dem Erschließen neuer Horizonte. #Connected #Networking #Event #Hamburg

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    Bei Interessensausgleich- und Sozialplanverhandlungen über den Abbau von Arbeitsplätzen sind Transfergesellschaften häufig eines der Gestaltungsmittel. Für die betroffenen Arbeitnehmer kann der Wechsel in eine Transfergesellschaft viele Vorteile bieten. Die Übertragung von Abfindungen auf die Transfergesellschaft kann einer der Vorteile sein. Anlässlich des 65. Geburtstages von Johannes Schipp, dem langjährigen Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV, haben Dr. Doris-Maria Schuster und Dr. Hendrik Marchal im Arbeits-Rechtsberater - ArbRB (ArbRB 2024, 209-211, erschienen am 20. Juli 2024) die „Praxisfallen beim Einsatz von Transfergesellschaften“ beleuchtet. Dabei geben sie auch Praxishinweise zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Zahlungen an die Transfergesellschaft: https://lnkd.in/eyX_QnWJ #Arbeitsrecht #Steuern #Transfergesellschaften

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    Heute hat das Bundeskabinett u.a. über die Wachstumsinitiative, ein umfassendes Maßnahmenpaket, auf das sich der Bundeskanzler, der Vizekanzler und der Bundesfinanzminister vergangene Woche geeinigt haben, beschlossen. Die Wachstumsinitiative soll Impulse für mehr wirtschaftliche Dynamik setzen. Maßnahmen sind u.a. im #Arbeitsrecht, #Beschäftigtendatenschutz und #LkSG geplant. Unsere Expertinnen Eva Schiebsdat und Dr. Ricarda Zeh stellen die wichtigsten Maßnahmen vor:   - Beschäftigtendatenschutz:  Der Schwellenwert, ab dem Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, soll von derzeit 20 auf 50 Mitarbeitende angehoben werden. - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Unverhältnismäßige Belastungen für Unternehmen sollen vermieden werden. Dazu soll die Europäische Lieferkettenrichtlinie (#CSDDD) noch in der laufenden Legislaturperiode unverändert durch eine Änderung des LkSG umgesetzt werden. Durch diesen Schritt sollen nach der Wachstumsinitiative künftig nur noch ca. ein Drittel der Unternehmen, die derzeit unter das LkSG fallen, in dessen direkten Anwendungsbereich fallen. Diese Schätzung könnte darauf zurückzuführen sein, dass die CSDDD – anders als das LkSG – auch an bestimmte Umsatzschwellen anknüpft. Zudem unterscheidet sich die Berechnung der Arbeitnehmerzahl. Unternehmen sollten daher im Einzelfall prüfen, ob sie vom Anwendungsbereich des LkSG auch zukünftig erfasst sind. Pflichten aus der CSDDD sollen schrittweise ab 2027 verbindlich werden. - Flexibilität und Mehrarbeit: Mit der Wachstumsinitiative sollen flexible Arbeitsmodelle gefördert und Mehrarbeit honoriert werden. Mehrarbeitszuschläge sollen steuer- und beitragsfrei gestellt werden; vom Arbeitgeber ausgelobte Prämien für die Ausweitung der Arbeitszeit Teilzeitbeschäftigter sollen steuerlich begünstigt werden. Auch die viel diskutierte #Arbeitszeit findet Erwähnung: Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen sollen Abweichungen von den gesetzlichen Tageshöchtsarbeitszeiten zulässig sein. Und wichtig: Vertrauensarbeitszeit soll auch künftig möglich sein.   Darüber hinaus sieht die Wachstumsinitiative weitere wichtige Impulse vor, wie z.B. die Förderung von Frauenerwerbstätigkeit durch Ausweitung der Betreuungsplätzen, Bekämpfung von Schwarzarbeit oder Anreize zur Beschäftigung älterer Menschen und Menschen, die Transferleistungen beziehen. Der Volltext zur Wachstumsinitiative ist unter folgendem Link auf der Website der Bundesregierung abrufbar: https://lnkd.in/e7kJ9AqE Zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen sollen, soweit erforderlich, zügig Gesetzesentwürfe auf den Weg gebracht werden. Wir bleiben dran und informieren Sie über wichtige Änderungen.

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    Bei unserem diesjährigen Hamburger Sommerempfang haben wir gemeinsam mit über 100 Gästen die einzigartige Atmosphäre im Innenhof des Görtz-Palais genossen.   Bei fantastischer Live-Musik der Band "Jazz Guys" und gutem Essen standen wie immer der persönliche Austausch und das Netzwerken im Mittelpunkt des Events.   Vielen Dank an unsere Gäste für diesen tollen Abend! #GleissLutz #Veranstaltung #Event #Hamburg #Großkanzlei

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    Spannende Einstiegsmöglichkeit im Bank- und Finanzrecht: Rechtsanwälte (m/w/d) für unsere Büros in Frankfurt und München gesucht. Im Rahmen Ihrer zukünftigen Tätigkeit beschäftigen Sie sich mit folgenden Schwerpunkten: - Unternehmensfinanzierungen - Akquisitionsfinanzierungen - Immobilienfinanzierungen - Anleihen - Bankaufsichtsrecht - Restrukturierungen Sie möchten an anspruchsvollen Transaktionen mitwirken und eine wichtige Rolle beim Ausbau unserer expandierenden Praxis übernehmen? Ob als Berufseinsteiger oder mit ersten Berufserfahrungen – Wir freuen uns über mindestens "vollbefriedigende" Examina sowie sehr gute, verhandlungssichere Englischkenntnisse. Wir bieten Ihnen hervorragende Entwicklungsmöglichkeiten, eine frühe Verantwortungsübernahme und vor allem eine partnerschaftliche Arbeitsatmosphäre. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich jetzt: https://lnkd.in/gykM-J4r #Karriere #Großkanzlei #Rechtsanwalt #Bankrecht #Finanzrecht

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    A functioning antitrust compliance management system is known to be a mitigating factor for fines if violations do occur (see e.g. section 81d(1), sentence 2, no. 4 Act against Restraints of Competition). It is required that the company takes all precautions which are objectively necessary to prevent infringements. However, if the compliance efforts are aimed at reducing the likelihood of infringements being detected, this can also have an aggravating effect on the fine. But that’s not all: The persons responsible for such measures can even be punished as accomplices (so-called “cartel facilitators”). This can lead to fines for companies and, in Germany, also for natural persons who have contributed to the infringement through their actions or advice. In a recent decision, the French Autorité de la Concurrence accused a law firm of having contributed to a cartel through their compliance training, providing recommendations on how to best conceal infringements (decision no. 24-D-06 of 21 May 2024). A long time ago, the Federal Cartel Office even imposed a fine on in-house counsel whose advice had supported the infringement (decision of 15 March 1972 - B 3 - 495100 - A - 27/72). External lawyers have also been targeted by the Federal Cartel Office. Compliance measures must therefore always be aimed at preventing antitrust violations, not at concealing them. For more information on antitrust law, the latest news and the work being done by Alexander Fritzsche, Dr. Saskia Kirchgeßner, Dr. Kristina Sirakova and the entire Competition/Antitrust team at Gleiss Lutz, click here: https://lnkd.in/g92Ry2m6   #SpotlightAntitrust #antitrustlaw #antitrust #Compliance #CartelFacilitator

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    A Gleiss Lutz team has advised the listed SYNLAB AG (SYNLAB International) in connection with its delisting from the regulated market of the Frankfurt Stock Exchange as well as in connection with the public delisting acquisition offer by Cinven. The delisting became effective on 12 July 2024 with the expiry of the acceptance period of the delisting acquisition offer. The delisting offer provided for an offer price of EUR 11.09 per SYNLAB share, resulting in a market capitalization of SYNLAB of approximately EUR 2.5 billion.   Read our full press release: https://lnkd.in/eSA5T8tH   Steffen Carl | Christian Cascante | Dr. Markus Martin, Dipl.-Kfm. | Julius-Vincent Ritz #Transaction #Acquisition #Delisting #StockMarket

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    Made in Germany – weltweit vernetzt – Wie international ist die Arbeit bei einer deutschen Großkanzlei? Wie funktioniert die Zusammenarbeit in grenzüberschreitenden Mandaten? Welche Erfahrungen gibt es in Bezug auf ein LL.M.-Studium und ein Secondment? Zu diesen und weiteren interessanten Fragen rund um das Thema Internationalität haben sich unsere Juristinnen und Juristen gestern mit 20 Studentinnen und Studenten der EBS Universität für Wirtschaft und Recht im Rahmen eines gemütlichen Abendessens im Kurhaus in Wiesbaden ausgetauscht. #Jura #Studium #Karriere #Großkanzlei #Internationalität

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    Die EU hat am 27. Juni 2024 ihren Rücktritt vom Energiechartavertrag erklärt. Gleichzeitig haben sich die EU und 26 EU-Mitgliedsstaaten auf den Abschluss einer Vereinbarung verständigt, wonach entsprechend der Komstroy-Entscheidung des EuGH die Bestimmungen des Energiechartavertrags zu Investor-Staat-Schiedsverfahren nicht auf intra-EU-Sachverhalte anwendbar sein sollen. Für Drittstaaten ist diese Verständigung rechtlich nicht bindend. Mit dem Rücktritt der EU vom Energiechartavertrag scheint nun ein Hindernis bei der Modernisierung des Energiechartavertrags überwunden, so dass zu erwarten ist, dass die Reformbemühungen neuen Auftrieb erhalten.   Lesen Sie hier den vollständigen Beitrag unserer Experten: https://lnkd.in/dwRygcuN   Stephan Wilske | Dr. David Quinke | Andrea Leufgen | Björn P. Ebert   #Energie #Energiechartavertrag #EU

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    Zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) müssen Unternehmen besondere Klauseln in ihre Lieferverträge aufnehmen. Unsere Experten Eric Wagner, Marc M. Ruttloff, Dr. und Florian Valentin Schuler erörtern in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift „unternehmensjurist“ des Bundesverband der Unternehmensjuristen e.V. (BUJ) anhand erster, nach anderthalb Jahren LkSG vorliegender Erfahrungswerte, Wege für eine rechtssichere Vertragsgestaltung und beleuchten wie die Klauseln aussehen können, wie man sie wirksam einbezieht und was man tun kann, wenn der Lieferant die Mitarbeit verweigert. #GleissLutz #LkSG #ESG #SupplyChain

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