Welcome to Wikimedia Commons, Opihuck!

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Some contents have been listed at Commons:Deletion requests so that the community can discuss whether they should be kept or not. We would appreciate it if you could go to voice your opinion about this at their entry.

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Affected:


Yours sincerely, Stefan4 (talk) 23:16, 6 May 2013 (UTC)Reply

File:Aufenthaltsgestattung-Traegervordruck.jpg

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Hallo Opihuck. Wegen Quellen und Nachvollziehbarkeit: hast du File:Aufenthaltsgestattung-Traegervordruck.jpg & Co von einer Internetquelle gezogen oder selber abgelichtet? mfg. --Itu (talk) 21:00, 19 November 2015 (UTC)Reply

Weder noch. Siehe Quellenangabe. --Opihuck (talk) 21:08, 19 November 2015 (UTC)Reply
Hm, du machst es (wieder?) schwierig. Selbstverständlich habe ich "Source Bundesgesetzblatt 2004, I S. 3024/3025" gelesen. Könntest du bitte sagen in welcher Form dir dieses Bundesgesetzblatt vorliegt, wo es bezogen hast, und/oder wer es abgelichtet(=fotografiert oder gescannt) hat? --Itu (talk) 16:20, 20 November 2015 (UTC)Reply
Hallo Itu, wenn du mich fragst, ob ich das Bild "von einer Internetquelle gezogen" (bezogen?) habe, dann verstehe ich darunter eine irgendwo im www hinterlegte Bilddatei. Nein, das ist nicht der Fall. "Selber abgelichtet" (war die Frage wirklich ernst gemeint?) ist das Bild offenkundig auch nicht. Damit war mein "weder noch" eine vollständige Beantwortung deiner Frage.
Zu deiner zweiten Frage: Mir liegt das Bundesgesetzblatt in elektronischer Form vor.
Bei deiner dritten Frage ("wo (du?) es bezogen hast") kann ich wieder raten, was du wohl meinst. Willst du wissen, ob das elektronische BGBl. öffentlich zugänglich ist, wo du es vielleicht auch einsehen könntest? Möchtest du den Link dazu haben? Oder was erwartest du jetzt von mir? Eine Antwort auf eine weitere nicht-öffentliche Bezugsquelle, die ich in der Tat habe, die dir aber nicht zur Verfügung stehen dürfte, weil du wahrscheinlich keine Zugangsberechtigung hast, würde dir wahrscheinlich kaum weiterhelfen.
Bei deiner vierten Frage ("und/oder wer es abgelichtet(=fotografiert oder gescannt) hat") frage ich mich erneut, ob die Frage ernst gemeint ist, und ob du nicht (wieder) etwas ganz anderes fragen wolltest.
Ich bin es wohl kaum, der eine Beantwortung "wieder schwierig" macht. Es liegt vor allem an deiner ungenauen Ausdrucksweise, die es kaum zulässt, den eigentlichen Fragekern zu ermitteln, weil mit jeder Frage von dir zugleich drei andere Fragen aufgeworfen werden. --Opihuck (talk) 20:15, 20 November 2015 (UTC)Reply
Ich habe aber scheinbar nur mit dir diese Schwierigkeiten.
Uns allen sollte klar sein welche Quellen die typischen sind: an erster Stelle wohl eine öffentliche Internetquelle, die man unbedingt mit einer mind. einer URL angeben sollte - die von der man die Datei "gedownloadet"(= gezogen) hat.
Selbst kreiert scheidet offenbar aus.
Dann gibt es wohl nicht mehr viel als Selber abgelichtet (aus einer Papierquelle). Nichts ungewöhnliches. Warum sollte das nicht ernst gemeint sein?
Ich lese jetzt aus deiner Antwort heraus dass dir das Bundesgesetzblatt in digitaler Form vorliegt ohne dass es aus dem öffentlichen Internet ist. Das ist jetzt ein vergleichweise seltener Fall.
Es wäre sehr hilfreich gewesen wenn du das gleich so mitgeteilt hättest, statt dich auf fragelogisch korrekte Antworten zu beschränken.
Was jetzt noch hilfreich wäre, wäre z.B. die Quelle vermerken wo du das digitale BGB erworben hast - wahrscheinlich gibt es dazu sogar eine Internetquelle (die durch eine URL bezeichnet wird...) - egal ob da eine Paywall oder eine andere Zugangsbeschränkung ist oder es öffentlich zugänglich ist.
Es ist übrigens nicht ganz egal ob jemand etwa eine Sache abfotografiert hat, weil es Rechtsaufassungen gibt, wo selbst 2D-Fotos Urheberrecht "generieren". Da macht eine entsprechende Information Sinn.
Generell: Warum sind Nachvollziehbare Quellenangaben wichtig?: Vorallem weil sie helfen, die Legalität des Datenbestandes auf commons zu beurteilen: umso nachvollziehbarer die Quellen, umso schwieriger kann die Legalität bezweifelt werden. Umso sicherer der ganze Bestand auf commons.
Das mag jetzt hier so nicht zutreffen, aber auch sonst ist es sehr hilfreich die Provenienz von Dateien nachvollziehen zu können.
gruss. --Itu (talk) 21:04, 20 November 2015 (UTC)Reply
Die Quelle, von der das Bild stammt, ist exakt für jedermann nachvollziehbar angegeben. Sogar du hast damit die Möglichkeit, das zu überprüfen. Damit ist der Quellenbelegpflicht entsprochen. Eine Verpflichtung, eine URL anzugeben, gibt es nicht. Dass dir dies nicht gefällt, kann ich leider nicht ändern, denn mein elektronisches BGBl. ist eine PDF-Datei - ohne Link. Ich wünsche dir eine gute Nacht. --Opihuck (talk) 22:37, 20 November 2015 (UTC)Reply
Exakt nachvollziehbar ist es eben genau nicht, und meine Überprüfungsmöglichkeiten sind deswegen sehr theoretisch, da wie gesagt nicht erkennbar wird welches der Weg ist auf dem die Datei nach commons gelangt ist, auch wenn die Quelle prinzipiell genannt wird.
Es ist das gleiche wie bei einer Buchquelle: Mit der Angabe des Titels und des Autors ist die Quelle natürlich auch schon angegeben. Aber in Wikipedia wird man z.B. bei Artikelkandidaturen zumeist verlangen dass auch die ISBN angegeben wird. Und bei wissenschaftlichen Papern die doi und ein Link zur Bezugsquelle - auch wenn dort oft eine Paywall beginnt und man sich das dann umständlich über WP:BIBR,etc. besorgen muss.
Du bleibst hier hinter alledem zurück, obwohl du wahrscheinlich eine nachvollziehbare Bezugsquelle leicht angeben könntest.
Ja, eine konkrete Ausformulierung der Quellenpflicht wird man hier im wikimedia-Bereich wohl nicht finden, aber es ist kein guter Stil sich darauf zurückzuziehen. Genau deswegen ist commons ein solches Chaos. Btw: ich weiss nicht ob dir meine hiesige Benutzerseite auch gefällt, aber Punkt 2. ist es wo der Hund begraben liegt. mfg. --Itu (talk) 16:27, 21 November 2015 (UTC)Reply
Ich habe es mir fast gedacht, dass du wieder falsch fragst. Jetzt kommt's raus: ... da wie gesagt nicht erkennbar wird welches der Weg ist auf dem die Datei nach commons gelangt ist, ... Warum fragst du das nicht gleich? Hier die Antwort: In meinem Acrobat Reader gibt es eine Schnappschussmöglichkeit, über die das Bild kopiert wurde. Anschließend wurde das Bild in einem Bildbearbeitungsprogramm beschnitten und hochgeladen. Ganz ohne Link. Nun zufrieden? --Opihuck (talk) 22:43, 21 November 2015 (UTC)Reply

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Felix.S.Plus (talk) 14:52, 17 January 2023 (UTC)Reply

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