Commons:Projektumfang/Zusammenfassung
- Erste Schritte
- Tipps & Tricks
- Drittnutzung
- Dies ist eine Zusammenfassung des Projektumfangs von Commons.
Wikimedia Commons (diese Website) ist eine Mediensammlung für gemeinfreie und frei lizenzierte Mediendateien für einen aufklärerischen Zweck, die von Wikipedia, anderen Wikis der Wikimedia Foundation und vielen anderen verwendet wird. Der freie Teil ist sehr wichtig – es ist ein Gründungsprinzip von Commons, dass wir nur Inhalte bereitstellen, die von jedem für jeden Zweck verwendet werden können.
Commons bietet keine Fair-use-Inhalte oder andere unfreie Inhalte an, so wie die meisten im Internet und anderswo veröffentlichten Inhalte. Commons bietet keine enzyklopädischen Artikel oder andere nicht medienbasierte Inhalte an. Wir bieten auch keine Inhalte an, wenn sie keinen aufklärerischen Wert haben.
Damit eine Datei bei Wikimedia Commons willkommen ist, muss sie folgende Kriterien erfüllen:
Muss frei lizenziert oder gemeinfrei sein
Es ist ein Gründungsprinzip von Commons, dass wir nur Inhalte bereitstellen, die von jedem für jeden Zweck frei verwendet werden können. Deshalb kann Commons nur zwei Arten von Inhalten akzeptieren:
- Inhalt, dessen Urheberrechtsinhaber ausdrücklich zugestimmt hat, jedem zu erlauben, ihn für jeden Zweck zu nutzen
- Inhalt, der nicht urheberrechtlich geschützt ist
Kürzlich geschaffene Werke wie Fotos, Zeichnungen und Videos sind fast immer urheberrechtlich geschützt – auch wenn es keinen Urheberrechtsvermerk gibt. Urheberrechtsschutz bedeutet, dass der Urheberrechtsinhaber das Recht hat festzulegen, wer das Werk nutzen darf und wie man es nutzen darf. Eine Möglichkeit, dies festzulegen, besteht darin, eine Urheberrechtslizenz zu verwenden. Nur der Urheberrechtsinhaber kann eine Lizenz erteilen. Der Urheberrechtsinhaber ist üblicherweise die Person, die das Werk geschaffen hat, beispielsweise ein Fotograf oder Maler. Wikimedia Commons akzeptiert nur urheberrechtlich geschützte Werke, wenn sie durch eine Lizenz abgesichert sind, die es jedem erlaubt, sie frei für jeden Zweck zu verwenden.
Üblicherweise verwendete freie Lizenzen sind Creative Commons Attribution und Creative Commons Attribution Share-Alike ohne Beschränkungen für nicht kommerzielle Nutzung oder nicht weiterentwickelte Nutzung , aber es gibt auch andere akzeptierte Lizenzen.
Übliche Beispiele für Lizenzen, die bei Commons nicht akzeptiert sind, beinhalten alle Creative-Commons-Lizenzen mit Beschränkungen für nicht kommerzielle oder nicht weiterentwickelte Nutzung .
Inhalte, die nicht urheberrechtlich geschützt sind, werden als gemeinfrei bezeichnet (englisch in der Public Domain, also: in öffentlichem Besitz). Gemeinfreie Inhalte werden bei Commons akzeptiert, man muss aber erklären können, warum die Inhalte gemeinfrei sind (in öffentlichem Besitz). Gründe bei Commons können sein, dass der Inhalt zu einfach ist, um urheberrechtlich geschützt sein zu können, dass der Urheberrechtsschutz abgelaufen ist oder dass der Urheberrechtsinhaber den Inhalt ausdrücklich als gemeinfrei veröffentlicht hat, das Werk also selbst in den öffentlichen Besitz der Allgemeinheit übergeben hat. Wenn jemand der Öffentlichkeit ein Werk lediglich zugänglich macht, bedeutet das nicht, dass es als gemeinfrei bzw. in der Public Domain veröffentlicht wurde.
Urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne jedes Anzeichen für eine freie Lizenz werden nicht akzeptiert, auch nicht in Abwesenheit eines Urheberrechtsvermerks. Ausdrücklich als unfrei gekennzeichnete Inhalte, inklusive Inhalte mit Vermerken wie alle Rechte vorbehalten oder Fair Use werden nicht akzeptiert.
Muss tatsächlich nützlich für einen aufklärerischen Zweck sein
Wikimedia Commons bietet nur Inhalte an, die nützlich für aufklärerische Zwecke sind. Das sind Inhalte, die in der Wikipedia, in anderen Wikimedia-Wikis oder anderen Wikis bzw. Projekten, die Wissen, Ausbildung oder Informationen anbieten, potenziell verwendet werden können. Dateien müssen nicht aktuell in einem anderen Wiki in Verwendung sein, um hier bereitgestellt zu werden, aber sie müssen einen realistischen potenziellen Nutzen haben.
Beispiele für Dateien, die in den meisten Fällen nicht realistischerweise nützlich für einen aufklärerischen Zweck sind:
- Private Bildersammlungen, z. B. private Party-Fotos, Fotos von einem selbst oder von Freunden, Sammlungen von eigenen Schnappschüssen aus dem Urlaub und so weiter. (Es gibt viele andere Projekte im Internet, die man für solche Zwecke nutzen kann, z. B. Flickr.) Eine kleine Anzahl persönlicher Bilder, die auf den Benutzerseiten des Wikimedia-Projekts verwendet werden, sind pro Benutzer erlaubt.
- Selbst geschaffene Kunstwerke ohne klar erkennbar aufklärerischen Nutzen.
- Dateien, die dazu geschaffen oder hochgeladen wurden, um zu vandalieren und zu beleidigen.
- Werbung und Selbstdarstellung.
- Inhalte von geringer Qualität, die keinen Mehrwert über unseren bestehenden Umfang zum gleichen Thema hinaus bieten
Details dazu sind in der vollständigen Richtlinie zum Projektumfang zu finden.
Muss eine Mediendatei sein
Commons bietet nur Mediendateien wie Fotografien, eingescannte Bilder, Diagramme, Animationen, Audiodateien – z. B. Musik, gesprochene Dialoge – und Videoclips an.
Commons bietet keine enzyklopädischen Artikel an oder andere Inhalte, die hauptsächlich aus Text bestehen und es stellt keine Computerprogramme egal welchen Formats bereit (inklusive ausführbare oder binäre Dateien und Quellcode).
Muss ein erlaubtes freies Dateiformat haben
Zurzeit sind folgende Formate erlaubt:
- Bilder: SVG (für Vektorgrafiken), PNG (verlustfreies Format), JPEG (für Fotos), GIF (halb verlustfreies Format, PNG ist vorzuziehen), TIFF (verlustfreies Format, PNG ist vorzuziehen), WebP (verlustbehaftetes oder verlustfreies Format, JPG ist vorzuziehen), XCF (erlaubt Ebenen und Text)
- Ton: Ogg-Container (FLAC, Speex, Opus oder Vorbis Codecs mit der Dateiendung
.oga
), MIDI, WAV (16 Bit PCM und 32 Bit IEEE unkomprimiertes Format), unkomprimiertes FLAC (.flac
), MP3 (.mp3
) oder Opus (.opus
). - Video: WebM verwendet den VP8/VP9-Video-Dekodierer mit Vorbis für den Klang bzw. OGV/OGG verwendet den Theora-Video-Dekodierer. Neue Software unterstützt die Dateiendung
.ogv
für Theora-Video mit oder ohne Vorbis-Audio, RFC-3534-.ogg
ist immer noch statt RFC-5334-.ogx
für Theora-Video mit anderen Ogg-Audio-Dekodierern verwendbar – Hilfe: Videos konvertieren. - Animation: GIF, APNG, animiertes SVG.
- Mehrseitige Dokumente (Bücher, Journale, Magazine etc.): PDF und DjVu.
- 3D-Strukturen: STL (Dateien).
Derzeit deaktiviert
Während SXW, SWC, SXD und SXI (OpenOffice.org 1.x), sowie ODT, ODS, ODG und ODP (OpenDocument) theoretisch unter den ähnlichen Bestimmungen wie Commons:Scope: PDF- und DjVu-Formate erlaubt sein könnten, sind diese Formate derzeit deaktiviert, da wir derzeit nicht verhindern können, dass Menschen schädliche oder anderweitig unzulässige Inhalte innerhalb des auf OpenOffice ZIP basierenden Containerformats verstecken.
Unter Commons:File types (Unsupported file types) befindet sich eine längere Liste der nicht unterstützten Dateitypen.
Fragen
Wenn du Fragen dazu hast, ob eine bestimmte Datei innerhalb des Projektumfangs von Commons ist, kannst du beim Helpdesk nachfragen.