Eisenberger Rechtsanwälte

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Rechtskanzleien

Graz, Styria 1.106 Follower:innen

Experts in Public Law & Policy

Info

Eisenberger Rechtsanwälte ist ein auf öffentliches Recht (public law: Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht, EU-Recht) spezialisiertes Anwaltsbüro mit Standorten in Graz, Wien und Brüssel. Die Schwerpunkte liegen in der umweltrechtlichen Betreuung von Großprojekten, der Aufarbeitung neuer Regulierungsvorgaben für Gewerbe, Industrie und Finanzdienstleister, der Beantwortung umfassender EU- und verfassungsrechtlicher Fragestellungen und der Führung von Schiedsverfahren mit öffentlich-rechtlichem Bezug.

Website
http://www.eisenberger.eu
Branche
Rechtskanzleien
Größe
11–50 Beschäftigte
Hauptsitz
Graz, Styria
Art
Personengesellschaft (OHG, KG, GbR etc.)
Gegründet
2020
Spezialgebiete
Abfallwirtschaft, Abgaben, Amtshaftung/Zivilverfahren, Banken/Kapitalmarkt, Bau/Raumordnung, Bergbau, Eisenbahn/Straße, Erneuerbare Energien, EU/Verfassung/Verwaltung, Förderungen, Forschung, Gesundheit, Gewerbe/Industrie, Jagd/Forst/Agrar, Naturschutz, Public Policy/Interessenvertretung, Smart Cities/Städtebau, Umweltverträglichkeit/Standortentwicklung, Weltkulturerbe, Außergewöhnliche Fälle (sogar für uns) und Tourismus/Zweitwohnsitze

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    Think . Create . Solve - Im Juli mit Clemens Högler Unser Monatspraktikant Clemens steht am Ende seines Studiums und beschäftigt sich in seiner Diplomarbeit mit datenschutzrechtlichen Fragen in Untersuchungsausschüssen. Besonders begeistert ist er von der konzentrierten Arbeitsatmosphäre und den abwechslungsreichen Aufgaben bei uns. Für weitere Informationen zu Praktikumsstellen bei Eisenberger Rechtsanwälte am besten hier nachlesen: https://lnkd.in/dSHmX9xq

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    ❗ Die Mutigen werden belohnt: Bebauungsplanpflicht vom VfGH aufgehoben ❗   Ein weiteres Mal hat der Verfassungsgerichtshof die Bebauungsplanpflicht für ein Grundstück eines Mandanten aufgehoben, weil von der Gemeinde (hier von der Stadt Graz) nicht innerhalb der gesetzlichen 18-Monatsfrist ein Bebauungsplan erlassen wurde.   Die Entscheidung zeigt wieder einmal, dass die belohnt werden, die sich nicht alles gefallen lassen. Bauwerber sollten nicht zu lange zuwarten, um die Bebauungsplanpflicht zu bekämpfen, wenn ihnen immer wieder nur leere Versprechungen gemacht werden oder wenn ihnen unzumutbare Gegenleistungen für die Erlassung des Bebauungsplanes abverlangt werden.   Diese weitere Entscheidung des VfGH zur Bebauungsplanpflicht in der Steiermark bedeutet:   ➡ Eigentümer von Baulandgrundstücken haben einen Rechtsanspruch darauf, ihr Grundstück in angemessener Zeit zu bebauen. ➡ Die Gemeinde muss tätig werden und die gesetzliche Frist einhalten. ➡ Die Gemeinde muss Personal in ausreichendem Umfang einstellen, um Bebauungspläne rechtzeitig zu erlassen. ➡ Oder die Gemeinde muss die Erlassung auslagern: Wir haben der Gemeinde schon vor zwei Jahren angeboten, Bebauungspläne für sie kostengünstig zu erstellen, wenn sie das selbst nicht schafft. ➡ Die Gemeinde darf nicht wahllos neue bebauungsplanpflichtige Gebiete festlegen, wenn sie nicht in der Lage ist, die erforderlichen Bebauungspläne binnen 18 Monaten zu erstellen. ➡ Die Gemeinde kann sich nicht darauf berufen, dass nicht alle Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung stehen. Sie muss sich selbst innerhalb dieser 18 Monate um diese Grundlagen kümmern. ➡ Die von Kolleginnen und Kollegen teilweise in Fachartikeln vertretene Auffassung, die 18 Monate seien ein Richtwert, den die Gemeinde durch Nichtermittlung der Entscheidungsgrundlagen mehr oder weniger beliebig verlängern kann, wird vom VfGH nicht geteilt. Wir freuen uns sehr über diesen Erfolg unseres Mandanten!   Für Eigentümer der unten rot und grau markierten Grundstücksflächen, die schon mehr als 18 Monate auf ihren Bebauungsplan warten, ist die Entscheidung hier nachzulesen: https://lnkd.in/dnx49NeM #EisenbergerRechtsanwälte #Eisenberger #Experts

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    Rechtsanwalt, Partner bei Eisenberger Rechtsanwälte

    Vom Gericht der Europäischen Union in Luxemburg wurde heute in der Rechtssache T-406/22 ein weiteres von uns für ein österreichisches Kreditinstitut erwirktes Urteil zur EU-Bankenabgabe verkündet: Der Beschluss SRB/ES/2022/18 des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (SRB) vom 11.04.2022 über die Berechnung der für 2022 im Voraus erhobenen Beiträge zum Einheitlichen Abwicklungsfonds (SRF) wurde für nichtig erklärt. Das ist jetzt bereits die siebte Entscheidung der Unionsgerichte, mit der aufgrund einer von uns eingebrachten Klage ein SRB-Beschluss zur Festsetzung der Bankenabgabe für nichtig erklärt wurde (siehe die Urteile des EuG vom 28.11.2019, 23.09.2020, 24.01.2024 [2x], 29.05.2024 und 03.07.2024 sowie den Beschluss des EuGH vom 03.03.2022). Und natürlich freuen wir uns immer wieder über jeden einzelnen hart erkämpften Erfolg. Ein großes Dankeschön unserem gesamten Team, vor allem meiner großartigen Kollegin Julia Holzmann! Ein wirklich fragwürdiger Aspekt der Entscheidungen ist allerdings, dass mit steigender Anzahl der von uns gerügten und vom Gericht bestätigten Rechtsprobleme die den EU-Institutionen eingeräumten Reparaturfristen immer länger werden: - In den ersten Urteilen wurden die Nichtigerklärungen sofort wirksam. - Dann gingen die Unionsgerichte dazu über, dem SRB eine Reparaturfrist von sechs Monaten ab Verkündung der erstinstanzlichen Entscheidung einzuräumen. - Mittlerweile sind die erkannten Mängel so gravierend – eine zugrundeliegende Durchführungsverordnung des Rates hat sich als primärrechtswidrig herausgestellt –, dass das Gericht sich veranlasst sieht, eine Reparaturfrist von ZWÖLF MONATEN ab RECHTSKRAFT vorzusehen. Das Urteil kann somit erst EIN JAHR nach Vorliegen der letztinstanzlichen Entscheidung durchgesetzt werden. Die Unionsgerichte sind erfreulicherweise oft zur Stelle, wenn es darum geht, von den Mitgliedstaaten einen effektiven Rechtsschutz durch nationale Gerichte einzufordern. Wenn die EU-Gerichte jedoch die Umsetzung ihrer eigenen Entscheidungen durch EU-Behörden selbst auf St. Nimmerlein verschieben, tun sie damit letztlich auch der Glaubwürdigkeit der EU-Gerichtsbarkeit keinen Gefallen. #EisenbergerRechtsanwälte #ThinkCreateSolve #Rechtsstaatlichkeit #EULaw

    Language of document :

    curia.europa.eu

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    Unser Bankenrechtsteam war am vergangenen Donnerstag ein weiteres Mal in Luxemburg beim Gerichtshof der Europäischen Union im Einsatz. Alexander Brenneis und Julia Holzmann verhandelten dort für die österreichische Kreditwirtschaft mit der EU-Kommission und dem SRB, dem Verwalter des 78 Milliarden Euro schweren Bankenabwicklungsfonds der EU. Echte Schwierigkeiten gab es nur bei der Heimreise: Der Rückflug fiel den Wetterkapriolen in Deutschland zum Opfer. Zum Glück verfügt Julia Holzmann auch über umfassende praktische Erfahrung mit der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004. Mit 24 Stunden Verspätung ging es dann über Amsterdam zurück nach Österreich. #EisenbergerRechtsanwälte #Team #EIS

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    Doppelt hält besser! Wir dürfen unsere Monatspraktikanten im Juni Vorstellen: Sabrina Aichinger & Georg Lautner Beide haben ihr Studium bereits abgeschlossen und sammeln bei uns wertvolle Erfahrungen im öffentlichen Recht. Besonders gut gefällt beiden die schnelle Integration in unser Team und die spannenden und abwechslungsreichen Arbeitsaufträge. #EisenbergerRechtsanwälte #EIS #Team

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    Nur die Flugzeuge waren schneller als wir 🛫 🏃♂️ Und 32 bzw. 86 bzw. 117 bzw. 172 bzw. 196 andere Läufer und Läuferinnen. Für einen Teil des Teams von Eisenberger Rechtsanwälte ging es gestern zum Flughafen Graz Betriebs GmbH | Graz Airport für den 3. Airport Run. 5,8 km standen für Mark Sommerauer, Paul Kozak, Sabrina Aichinger, Gottfried Eisenberger und Daniel Pilhatsch am Programm. Laufend perfekte Rechtsberatung! #EisenbergerRechtsanwälte #Eisenberger #EIS

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    Unsere Mai-Praktikantin, Barbara Haspl Sie steht kurz vor dem Abschluss ihres zweiten Abschnitts an der Universität Graz mit einer Leidenschaft für Kunst/Kultur und Recht. Neben dem Jus-Studium arbeitet sie beim ORF und an der Universitätsbibliothek. Zusätzlich absolviert sie ein Masterstudium in Musikwissenschaft an der Kunstuni Graz. Ihr wichtigstes Learning bei uns: „Es muss nicht immer Rechtsprechung zu einer Norm geben, auch wenn man annimmt, dass es sicher etwas dazu gibt.“ #Eisenberger #EisenbergerRechtsanwälte

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    Profil von Alexander Brenneis anzeigen, Grafik

    Rechtsanwalt, Partner bei Eisenberger Rechtsanwälte

    Auf der Homepage des EuGH (https://curia.europa.eu/) ganz oben unter „Neuigkeiten“ (oder je nach Sprachfassung unter „News“, „Actualités“...) findet sich ein heute verkündetes Urteil des Gerichts der EU, das auch außerhalb Österreichs hohe Wellen schlagen wird – im europäischen Bankensektor, aber auch bei den Institutionen in Brüssel. Aufgrund einer von unserem Team betreuten Nichtigkeitsklage wurde nicht nur die EU-Bankenabgabe für 2022 (14 Milliarden EUR) als überhöht erkannt (und zwar um schlappe 4 Milliarden EUR). Darüber hinaus wurden vom Gericht diverse Bestimmungen in der SRM-Verordnung 806/2014 (mit der eine der drei Säulen der Bankenunion errichtet wurde) und in der Durchführungsverordnung 2015/81 für rechtswidrig und unanwendbar erklärt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – es wird mit Sicherheit von mehreren EU-Institutionen beim Gerichtshof bekämpft werden. Wir freuen uns sehr über diesen (weiteren) wichtigen Etappenerfolg! #EisenbergerRechtsanwälte #ThinkCreateSolve

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