Der Microsoft Wettbewerbsfall bei der [[Europäische Union|Europäischen Union], wurde mit der Anklage, dass Microsoft (gemäss des Wettbwerbsrechts) seine marktbeherrschende Stellung missbrauche, von dem supranationalen Organ der Europäischen Union (EU), der Europäischen Kommission, erhoben. Der Anfang machte Novell mit seiner Anklageschrift 1993 gegen die Lizenzpolitik von Microsoft und resultierte schliesslich in einer Anordnung der EU an Microsoft, bestimmte Informationen über deren Serverprodukte preiszugeben, sowie eine Microsoft Windows Version ohne Windows Media Player herauszugeben.
Erste Klage
editIm Jahre 1993 sagte Novell, dass Microsoft seine Konkurrenten mit wettbewerbswidrigem Vorgehen den Markt versperre. Zu diesem Zeitpunkt beruhte sich die Klage auf der Lizenzpolitik Microsofts, in der für jeden verkauften Computer, sei dieser mit dem Windows Betriebssystem ausgestattet oder nicht, einen Lizenzgebühr verlangte wurde. 1994 einigte sich Microsoft auf eine Auflösung einiger seiner Lizenzpolitiken [1].
1998 schliesste sich Sun Microsystems dieser Ausseinandersetzung an und beklagte sich über den Mangel an Informationen über einige Verbindungen der Windows NT Versionen. Dieser Fall wurde grösser, als die EU anfing darüber zu ermitteln, wie die Streaming Media Technologien im Windows integriert sind [2].
Urteil
editAufgrund des anhaltenden Wettbewrbsmissbrauches von Microsoft, hat die EU für diesen Fall 2003 einen vorläufigen Entschluss gefasst und dem Unternehmen angeordnet, eine Windows Version mit und ohne Media Player, sowie die nötigen Informationen die die konkurrierenden Software Netzwerke benötigen um mit Window Desktops und Servers komplement zu sein, anzubieten. [3] Im März 2004 veranlasste die EU Microsoft €497 Mio. $794 Mio. oder £381 Mio.) zu bezahlen. Dies war zu dieser Zeit die höchste Geldbusse die jemals von der EU verhängt wurde, zuzüglich der vorherigen Strafen, in denen Microsoft 120 Tage zur Verfügung gestellt wurden um die Serverinformationen preiszugeben und 90 Tage um eine neue Windows Version ohne Media Player bereitzustellen. [4] [5] [6]
Im folgenden Monat veröffentlichte Microsoft ein Schreiben, das beleidigende Kommentare über den Schiedsspruch enthielt, einschliesslich:„Die Kommission zielt auf eine neue Gesetzesform, die negative Auswirkungen auf das gewerbliche Schutz- und Urheberrecht, wie auch auf die Innovationsfähigkeit führender Unternehmen haben wird.“ [7] Die gesamte Geldbusse wurde im Juli 2004 von Microsoft beglichen. [8]
Im Jahre 2004 wurde Neelie Kroes zur EU- Wettbewerbskommissarin ernannt. Einer ihrer ersten Aufgaben bestand darin, die von der Europäischen Union auf Microsoft verhängte Ordnungsstrafe, die als „die Europäische Union und der Wettbewerbsfall Microsoft“ bekannt ist, zu beaufsichtigen. Dieser Fall endete mit einer Aufforderung an Microsoft, Dokumente die für eine wirtschaftliche Interoperabilität notwendig sind freizugeben, sowie mit einer Geldbusse von €497 Mio. Kroes erklärte, dass ihrer Meinung nach offene Standards und Open Source zu jeglicher Art von Eigentum vorzuziehen sei: [9]
“ | The Commission must do its part.....It must not rely on one vendor, it must not accept closed standards, and it must refuse to become locked into a particular technology – jeopardizing maintenance of full control over the information in its possession | ” |
Weiterer Verlauf
editUnter dem ausgehandelten Namen „Windows XP N“, bietet Microsoft eine übereinstimmende Version seines Flagship Betriebssystem ohne Windows Media Player an. [10] Betreffend der Forderung nach den Informationen über den Server, hat Microsoft genau am Tag des Fristablauftermins den Quellcode jedoch ohne Beschreibungen, für das Windows Server 2003 Service Pack 1 für die Mitglieder der Work Group Server Protocol Program (WSPP), frei gegeben.[[]] [[]] [11] Zudem hat Microsoft Berufung gegen den Fall eingelegt und die EU hatten eine Woche lang Anhörungen darüber. Neelie Kroes erklärte: [12]
“ | Microsoft has claimed that its obligations in the decision are not clear, or that the obligations have changed. I cannot accept this characterization--Microsoft's obligations are clearly outlined in the 2004 decision and have remained constant since then.
Indeed, the monitoring trustee appointed in October 2005, from a shortlist put forward by Microsoft, believes that the decision clearly outlines what Microsoft is required to do. I must say that I find it difficult to imagine that a company like Microsoft does not understand the principles of how to document protocols in order to achieve interoperability. |
” |
Im Juni 2006 verkündete Microsoft dass sie damit begonnen haben, der EU die verlangten Informationen bereit zu stellen. Gemäss des BBC jedoch habe darauf hin die EU gemeint, es sei zu spät.
Am 12. Juli 2006 verhängte die EU Microsoft eine weitere Geldstrafe in der Höhe von €280,5 Mio. (US $448,58 Mio.), €1,5 Mio. (US $2,39 Mio.) pro Tag ab 16. Dezember 2005 bis 20 Juni 2006. Am 31. Juli 2006 drohte die EU damit, die Geldbuße auf €3 Mio. (US $4,80 Mio.) pro Tag zu erhöhen, wenn Microsoft bis dann ihre Auflage nicht erfüllt hat. [13]
Am 17. September 2007 hat Microsoft die eingelegte Berufung gegen den Fall der Europäischen Kommission verloren. Die €497 Mio. Geldbuße, sowie auch die Forderung nach den Interoperabilitätsinformationen über den Server und den Zusammenschluss des Media Players, wurden aufrechterhalten. Darüber hinaus hatte Microsoft bis 80% der Rechtskosten der Kommission zu zahlen, während die Kommission für 20% der Rechtskosten von Microsoft aufkommen musste. Das Berufungsgericht hat jedoch den Schiedsspruch der Kommission, mit dem ein neutraler Monitoring Trustee zukünftig uneingeschränkten Zugang in die interne Unternehmensorganisation haben soll, abgewiesen.[14] [15] Am 22. Oktober 2007 kündigte Microsoft an, sie würden einwilligen und keine Berufung mehr gegen das Urteil einlegen und reichte während den ihnen zustehenden zwei Monaten (bis zum 17.November 2007) keine Klage ein. [16] [17]
Microsoft verkündete, dass sie von Handelsverkäufern interoperationaler Software 0,4% anstatt 5,95% der Einnahmen durch Patentlizenzgebühren verlangen werde und versprach zudem, keine Patentabgaben für einzelne quelloffene Entwickler zu fordern. Die Interoperabilitätsinformationen alleine sind mit einer einmaligen Gebühr von €10000 (US $15992) erhältlich. [18]
Weil Microsoft den Kartellentscheid vom März 2004 nicht erfüllte, wurde dem Unternehmen am 27. Februar 2008 von der EU eine weitere Busse von €899 Mio. (US $1,44 Mrd.) verhängt. Dies ist die höchste Strafsumme, die während den 50 Jahren bestehenden EU Wettbewerbspolitik jemals verhängt wurde. Dieser letzter Beschluss folgt einer vorangehenden Busse in der Höhe von €280,5 Mio., die wegen Nichteinhaltung einer Auflage während der gegeben Zeitspanne vom 21. Juni 2006 bis 21. Oktober 2007 auferlegt wurde. [19] Mit dem Ziel die €899 Mio. Busse aufzuheben, legte Microsoft am 9. Mai 2008 beim Europäischen Gerichtshof Erster Instanz eine Klage ein, mit der offiziellen Begründung, dass Microsoft diese Handlung als eine „konstruktive Bemühung, Klarheit durch das Gericht zu beschaffen“ sieht.[20]
In ihrem Jahresbericht für 2008 schrieb Microsoft: [21]
“ | The European Commission closely scrutinizes the design of high-volume Microsoft products and the terms on which we make certain technologies used in these products, such as file formats, programming interfaces, and protocols, available to other companies. In 2004, the Commission ordered us to create new versions of Windows that do not include certain multimedia technologies and to provide our competitors with specifications for how to implement certain proprietary Windows communications protocols in their own products. The Commission’s impact on product design may limit our ability to innovate in Windows or other products in the future, diminish the developer appeal of the Windows platform, and increase our product development costs. The availability of licenses related to protocols and file formats may enable competitors to develop software products that better mimic the functionality of our own products which could result in decreased sales of our products. | ” |
Weitere Untersuchungen
editIm Mai 2008 gab die EU bekannt, dass sie die Format Unterstützung der Microsoft's OpenDocument untersuchen werde. [22]
Im Januar 2009 hat die Europäische Kommission mit der Begründung, dass „Microsoft durch die Zusammenlegung des Internet Explorers mit dem Windows Betriebssystem den Wettbewerb unter den Webbrowsern schädige, die Produktinnovation untergrabe und schlussendlich die Auswahl für den Endverbraucher einschränke“, bekannt gegeben, dass sie die Verbindung des Internet Explorer zum Windows Betriebssystem von Microsoft untersuchen würde. [23][24] Microsoft stellte daraufhin klar, dass sie den Internet Explorer nicht mit der in Europa erhältliche Windows 7 E Version zusammenlegen würde. [25] [26] [27][28][29] [30]
Am 16. Dezember 2006 willigte die EU ein einen Browser- Wettbewerb zuzulassen. Microsoft muss mit einem Pop- up- Screen dem Benutzer aber die Möglichkeit lassen, zwischen einer der folgenden zwölf bekanntesten Produkten, die auf BrowserChoice.eu. erhältlich sind, auszuwählen: Avant, Chrome, [Firefox]], Flock GreenBrowser, Internet Explorer, K-Meleon, Maxthon, Opera, Safari, Sleipnir, und Slim. [31]
Siehe auch:
editQuellenangaben
edit- ^ Abu-Haidar, Lamia (1997-10-16). "Microsoft investigated in Europe". CNET News.com. Retrieved 2006-07-01.
- ^ McCullagh, Declan (2002-07-01). "EU looks to wrap up Microsoft probe". CNET News.com. Retrieved 2006-07-01.
- ^ Fried, Ina (2003-08-06). "EU closes in on Microsoft penalty". CNET News.com. Retrieved 2006-07-01.
- ^ Entscheidung der Kommission vom 24.03.2004 in einem Verfahren nach Artikel 82 des EG-Vertrags (Sache COMP/C-3/37.792 Microsoft). Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Brüssel, den 21. April 2004.
- ^ "Microsoft hit by record EU fine". CNN. 2004-03-24. Retrieved 2006-05-19.
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- ^ Urteil des Gerichts erster Instanz (Große Kammer), Rechtssache T-201/04. 17. September 2007, Luxemburg.
- ^ Microsoft Bogen schließlich zu EU-Kartellverfahren Maßnahmen. Reuters. 22. Oktober 2007.
- ^ Appeal Frist ist vorbei
- ^ EU zwingt Microsoft zu Käfig Open-Source-Patent Hunde. ITnews, 24. Oktober 2007.
- ^ Geldbußen EU 899 Millionen Microsoft
- ^ Update: Microsoft Rechtsmittel $ 1.3B EU-Strafe
- ^ http://news.cnet.com/8301-13505_3-10005379-16.html
- ^ EU sagt zu Microsofts Open-Source-Studie Schritt
- ^ Microsoft wird durch die EU erneut angeklagt
- ^ ursprünglichen EG-Erklärung
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Weblinks
edit- Europäische Komitee für Interoperable Systeme (ECIS) Das Urteil des Gerichts erster Instanz in der Rechtssache T-201/04, Microsoft / Kommission, und Hintergrundinformationen. Accessed 2007-09-21
- Microsoft - Microsoft-Implementierung der EU-Vorschrift
- Europäische Union - Text der Europäischen Union Urteil gegen Microsoft
- Liste der Pressemitteilungen der Europäischen Union über den Fall Microsoft
- FSFE bei Projekt-Seite haben FSFE wurde Dritter im Fall seit 2001
- Groklaw Interview Georg Greve (FSFE), Jeremy Allison und Volker Lendecke (Samba-Entwickler), und Carlo Piana (ihr Anwalt), nahmen diese Menschen im Falle